Alte Außentreppe erneuern
Jen Trutwin
vor 6 Jahren
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Kommentare (20)
Lasse G
vor 6 JahrenGudula v.Steht, Gartenberatung/ -Gestaltung
vor 6 JahrenZuletzt geändert: vor 6 JahrenÄhnliche Diskussionen
Brauche Tipps für die Gestaltung der Außentreppe (behindertengerecht)
Kommentare (10)Hallo, Frau Schauer hat grundsätzlich recht. Ich finde jedoch man sollte es ein wenig differenzierter betrachten. Behindertengerecht muss nicht unbedingt Rollstuhlgerecht sein. Ist dies notwendig? Die Normen beziehen sich immer auf ein öffentlich zugängliches Haus. sechs % sind immer eine abstrakte Größe, es bedeutet, dass auf einer Länge von einem Meter sechs Zetimeter Höhe überwunden werden. Ihr habt jetzt 3 Steigungen vor der Türe, dass entspräche einer Rampenlänge von ca. 9-10 m plus einem graden Podest vor der Haustüre von 1,50 * 1,50 m. Damit nicht genug, Ihr benötigst aber auch noch ein Podest, ca in der Mitte der Rampe das eben ist und ebenfalls eine Länge von 1,50m hat. Addition des Überschlagenen: 12-13 m Länge im Vorgarten. Gut, man kann die Rampe wendeln, aber das Vorgartengrün wird zum Rampenbegleitgrün. Die Alternative ist vielleicht ein Plattformlift, dürfte so bei 30.000 € liegen, da müsst Ihr euch Angebote kommen lassen. Alles in allem, der Aufwand bleibt sehr hoch. Die Norm ist auf einen mutiplen behinderten Menschen ausgerichtet, der in einem öffentlich zugänglichem Gebäude lebt. Das ist ja auch für eine Mietwohnung so in Ordnung, wenn heute ein sehbehinderter Mensch und morgen ein Rollstuhlfahrer einzieht. Die Wohnung in der Norm soll ja den meisten Gehandicapten gerecht werden. Ich habe den Eindruck, dass dies bei euch nicht der Fall ist, dass es sich um eine Einfamilienhaus handelt und das dort an eine bestimmte gehandikapte Person gedacht wird. Häufig sind Einfamilienhäuser von der Norm ausgenommen, meist erst ab 5 Wohneinheiten. Dies würde heißen man kann von dem Steigungsverhältnis abweichen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass keine Fördermittel dagegen sprechen! Nun stellt sich die Frage welche Steigung schafft der Rollstuhl, wenn er vorhanden ist (Feldversuch). Oft kann man dann nach einem Versuch auf nicht mehr Normgerechte 10 % gehen, dass muss probiert werden. Lasst euch hier beraten. Gruß Michael...mehrNischenrückwand Küche erneuern
Kommentare (8)Es gibt unzählig viele Möglichkeiten, den sogenannten Fliesenspiegel, in diesem Fall das grüne Glas, zu ersetzen. Reinigungsintensiv ist dieser Bereich hinter einem Kochfeld immer. Wäre es unsere Küche, so käme an dieser Stelle eine Edelstahlplatte mit nicht sichtbarer Magnetbefestigung (die Gegenmagneten geklebt an der Rückseite oder gleich in magnetischem Edelstahl) zum Einsatz. Bei der Frage, ob dieser "Fliesenspiegelbereich" farbliche Akzente oder Muster benötigt, würden wir dieses verneinen, da Küchenutensilien genug Akzente bilden, die man eigentlich vermeiden möchte. Aber durchaus denkbar wäre auch eine eloxierte Aluminiumplatte, z.B. in einem Gelb-Farbton. Es gibt viele Eloxalfarben auch in Kupfer, Bronze, Gold und sicherlich eine Firma in Ihrer Nähe die diese elektrische Oxidation der Aluminiumplatte in ihren Farbbädern vornehmen kann. Diese kann Ihnen das Spektrum an Farben zeigen. Die somit gebildete Eloxal-Oberfläche ist extrem strapazierfähig (Beispiel eloxierte Türklinken oder Schmuck wie www.lavesta.de.). Mit freundlichen Grüßen Gestaltungsatelier KIRCHNER aus Berlin...mehrWie kann ich die (aktuell nicht sehr schöne) Außentreppe modernisieren
Kommentare (3)Hallo Herr Murr, es handelt sich hier um Betonfertigelemente aus den 1970er Jahren, die äußerlich anhand der Fotos o.k.aussehen, keine Risse etc. Könnte vor Ort noch einmal genau überprüft werden. Vielleicht macht es hier Sinn, nicht nur die Treppe zu modernisieren, sondern die Eingangstür und die Mülltonnensituation, wie schon vorgeschlagen, gleich passend mit. Die Farbe der Hauswand hat sich schon geändert? Sieht auf dem zweiten Foto so aus. Zu Glasscheiben anstatt des Geländers würde ich aufgrund des Reinigungsaufwandes nicht raten und Milchglas finde ich persönlich nicht so attraktiv, vielleicht wäre satiniertes Glas eine Option. Ein einfaches Treppengeländer aus Edelstahl mit Querstreben könnte ich mir hier auch gut vorstellen. Die von hokon vorgeschlagene Idee in Grau finde ich sehr schön, nur hier könnte m.E., wie schon erwähnt, die Eingangstür passend umgestaltet werden. Die Mülltonnen würde ich in einer passenden grauen Mülltonnenbox verschwinden lassen und dann entweder weiteren verdeckten Stauraum unter der Treppe schaffen, oder offen lassen und mit grauem Basaltsplit belegen. Bei sehr knappem Budget könnte ich mir auch vorstellen, das Geländer einfach grau zu streichen ( z.B. Betonoptik), da es m.E. eine recht unaufdringliche und schlichte Form hat. Dann vielleicht noch eine schöne moderne Außenbeleuchtung ....:)...mehrAbenteuer Denkmal oder gut geplant ist halb gewonnen
Kommentare (0)Abenteuer Denkmal oder gut geplant ist halb gewonnen Wer träumt nicht von dem Leben in einem Fachwerkhaus, einer alten Mühle, einer Jugendstil-Villa oder sogar einem kleinen Schlösschen (das erinnert mich an ein kleines Jagdschloss, das wir vor vielen Jahren verkauft haben mit herrlichen Glasbildern, die Szenen aus der Jagd und Natur darstellten, hach, war das schön Bevor man sich auf das Abenteuer „denkmalgeschützte Immobilie“ einlässt (und ja, das kann abenteuerlich werden), sollte man das Thema von verschiedenen Perspektiven betrachten, damit aus dem Traum kein Albtraum wird. Ein Objekt mit Vor- und Nachteilen Denkmalgeschütze Objekte sind in ihrem Status als Immobilie speziell: sie bieten eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten, schwierige energetische Bedingungen (deswegen entfällt auch der Energieausweis), eben aber auch Steuervorteile, gewisse Fördermittel und einen besonderen Wohnwert. In erster Linie wird man eine solche Immobilie erwerben, um darin selbst wohnen zu wollen. Aber auch unter Renditegesichtspunkten kann man das Thema angehen. Denn den Traum vom Denkmal-Haus oder Wohnung wünschen sich einige und sind dann auch bereit, eine höhere Miete zu zahlen. Aber jetzt nicht alles auf einmal – lassen Sie mich von vorne beginnen und gleich mit einer Einschränkung: eine steuerliche Bewertung des Themas werde ich hier nicht vornehmen. Dazu befragen Sie Ihren Steuerberater/In. Auch das Thema „Renditeobjekt“ spare ich aus. Ich konzentriere mich in diesem Blogbeitrag auf die selbstgenutzte Immobilie Ein Haus auf der Liste Immobilien die unter Denkmalschutz stehen sind in einer Liste verzeichnet, die von der Denkmalbehörde geführt wird. Darin findet sich wieder, was bei diesem Objekt unter Denkmalschutz steht (entweder als Ganzes oder in Teilen wie eine Fassade z.B.) Die Denkmalschutzbehörde als Partner Daher sollte Ihnen von Anfang an klar sein: die Denkmalbehörde „sitzt mit am Tisch“ und entscheidet auch mit, welche Maßnahmen Sie als Eigentümer durchführen dürfen und welche nicht. Ebenso auf die Qualität der Ausführung wird die Behörde Einfluss nehmen (besondere Materialien, die verbaut werden müssen). Als ersten Tipp möchte ich Ihnen daher raten: sehen Sie die Denkmalschutzbehörde nicht als Ihren Gegner, sondern verstehen Sie die Mitarbeiter/Innen als Fachleute, die in diesem Vorhaben eine wichtige Rolle spielen. Sehen Sie diese auch als Ratgeber. Dass es vielleicht zu Spannungen kommen könnte, weil Ihre Wünsche und Ideen nicht mit den Vorstellungen der Denkmalbehörde einhergehen, darauf muss man sich im Vorfeld einstellen. Aber: das Leben besteht aus Kompromissen und diese muss man bei solchen Unternehmungen eingehen bzw. bereit sein, eingehen zu wollen. Zweiter Tipp: Fangen Sie auch nicht mit Baumaßnahmen an ohne das schriftliche o.k. der Behörde eingeholt zu haben. Das kann sonst am Ende doppelt teuer werden. Diese Gewerke brauchen häufig eine Genehmigung: Veränderungen der tragenden Konstruktion wie Wanddurchbrüche Nutzungsänderungen, zum Beispiel: leerstehende Gewerberäume als Wohnraum Ausbau von Keller- oder Dachgeschoss Abbruch oder Teilabbruch des Gebäudes Veränderung des Erscheinungsbilds wie Austausch von Fenstern und Türen Neuer Anstrich der Fassade Modernisierung der Elektroinstallation Befestigung von Satelliten- oder Solaranlagen Errichtung von Überdachungen, Vordächern oder Terrassen Gefallen allein reicht nicht Sie haben nun das passende Objekt gefunden. Wenn Sie selbst keine bautechnische Ausbildung haben, ist es für einen Laien schwierig, ein Objekt das weit über 100 Jahre alt sein kann, richtig im Zustand zu bewerten. Besonders, wenn es um Baumaterialien geht, die man damals verbaut hat wie z.B. Lehm und Stroh in Fachwerkhäusern. Da kann man nicht einfach eine moderne Fassadenfarbe drauf streichen und gut ist es. Suchen Sie sich Fachleute, die eine Expertise in Sanierung von Altbauten vorweisen können. Fragen Sie gezielt nach Objekten, die durch den Fachmann oder Frau saniert wurden, damit Sie sich ein Bild machen können. Werden Sie ihr eigener Experte Natürlich lässt sich das Wissen eines Handwerkers nicht über Nacht aneignen, dennoch sollten Sie sich über Literatur in das jeweilige Thema einarbeiten. Nicht selten sind aus Laien gute Kenner der Materie geworden, weil sie sich intensiv z.B. mit Lehm und seiner Wirkung befasst haben. Auch sollten Sie sich über die Bauzeit informieren, wie und was in dieser Epoche üblich war in der Verzierung von Bauwerken. Nur wenn Sie selbst ein Gespür für die Zeit entwickeln, können Sie die Gestaltung Ihrer Immobilie authentisch umsetzen. „Und darum geht es bei denkmalgeschützten Objekten: sie authentisch ins nächste Jahrhundert mitzunehmen“. Altbau: Hinter jeder Wand eine Überraschung Ein Satz, der viel Wahrheit beinhaltet: in einem Altbau finden Sie manchmal hinter oder in Wänden direkt Überraschungen, von denen Sie nicht angenommen hätten, das es sie gibt. Da niemand einen Röntgenblick hat, offenbaren sich solche Überraschungen erst, wenn der Hammer angesetzt wurde. Dieses unkalkulierbare Risiko müssen Sie aber kalkulieren, damit Ihnen zum Schluss nicht das Geld ausgeht. (Die häufigste Äußerungen, wenn man mit Eigentümern von denkmalgeschützten Häusern spricht, ist: „Dann war es irgendwann auch mal alle, das Geld und wir haben erstmal pausieren müssen“). Mein dritter Tipp: Stellen Sie im Vorfeld eine seriöse Finanzierung auf, die auch solche Wagnisse berücksichtigen. Ein Architekt/In, der/die sich mit Kfw-Fördermitteln auskennt, kann einem helfen, die entsprechenden Mittel abzurufen. Aber auch hier muss man sagen: es sind nur Zuschüsse oder verbilligte Darlehen, Geld für ein solches Unterfangen müssen Sie mitbringen. Denkmalsanierung gibt es nicht zum Nulltarif. „Das Alte bewahren und in seinen Möglichkeiten zu erneuern, das ist für mich gelebter Denkmalschutz“ Und zu guter Letzt: mit der Sanierung von denkmalgeschützten Objekten übernehmen Sie auch eine Verpflichtung dem Bauwerk gegenüber. Ohne jetzt zu pathetisch zu klingen, aber Häuser haben eine Geschichte und manchmal behauptet man auch, dass das Haus sich seine jeweiligen Bewohner selbst gesucht hat („Das Haus hat uns gefunden und nicht wir das Haus“) Sie übernehmen die Verpflichtung, dieses Bauwerk der nächsten Generation zu erhalten, damit das einst Geschaffene nicht verloren geht. Herzlichst Ihre Kerstin Keil...mehrGudula v.Steht, Gartenberatung/ -Gestaltung
vor 6 JahrenGarten Design - Design Garten
vor 6 JahrenJen Trutwin
vor 6 JahrenGarten Design - Design Garten
vor 6 JahrenGudula v.Steht, Gartenberatung/ -Gestaltung
vor 6 JahrenZuletzt geändert: vor 6 JahrenJen Trutwin
vor 6 JahrenGudula v.Steht, Gartenberatung/ -Gestaltung
vor 6 JahrenGudula v.Steht, Gartenberatung/ -Gestaltung
vor 6 JahrenLasse G
vor 6 Jahren2kn architekt + landschaftsarchitekt
vor 6 JahrenGudula v.Steht, Gartenberatung/ -Gestaltung
vor 6 JahrenGudula v.Steht, Gartenberatung/ -Gestaltung
vor 6 JahrenGudula v.Steht, Gartenberatung/ -Gestaltung
vor 6 JahrenLasse G
vor 6 JahrenGärten von Heininger
vor 6 Jahrensophia_schmidt_seidel
vor 5 JahrenHouzz-Nutzer 190163995
Vor 11 Monaten
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2kn architekt + landschaftsarchitekt