Eingangsbereich - Energetische Sanierung
Anna
vor 5 Jahren
zuletzt bearbeitet:vor 5 Jahren
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Kommentare (7)
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Geschossaufstockung und energetische Sanierung EFH
Kommentare (8)Die Fa. CC-Systemtechnik GmbH entwickelt Energieeffiziente Lösungen in der Haustechnik. Wir würden Ihnen gern unser Fußbodenheiz-System im Trockenbau mit nur 30 mm Aufbauhöhe vorstellen wollen. Für den Fertig/Blockhausbau ergeben sich mehrere Vorteile: Unsere Systemplatte wird aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und nicht aus Styropor. Die Anforderungen an den erhöhten Trittschall und die Druckbelastung pro/ cm/2 werden eingehalten. Wir benötigen für den Aufbau keinen Zement oder Fließestrich, also wird auch keine Feuchtigkeit ins Gebäude eingebracht. Nach Verlegung der Grundplatte wird die Deckplatte verklebt und nach 24 Std. kann schon der Bodenbelag ( Dielen, Parkett, Fliesen, Laminat ) aufgebracht werden. Lange Trocknungszyklen werden nicht benötigt und Feuchtigkeit wird nachhaltig vom Baukörper ferngehalten. Durch die geringe Aufbauhöhe ist die Fußbodenheizung nicht so träge wie andere Systeme und die Nutzung in den Übergangszeiten ist sehr komfortabel da kein Baukörper ( Estrich ) aufgeheizt werden muss. Eine Energieeinsparung durch den Wärmerzeuger ( Brennwertgerät oder Wärmepumpe ) wird so effektiv umgesetzt. Mit unserem System werden die Bauzeiten verkürzt und das Gesamtgewicht des Baukörpers stark verringert. Durch unseren neu entwickelten Thermo-Kontaktkleber erreichen wir eine optimale Wärmeleitfähigkeit auf alle Bodenbeläge. Bei Interesse fertigen wir für Ihr Projekt eine Planung und einen Verlegplan an. Unser Sytem eignet sich hervorragend für die Selbstmontage und man kann zusätzlich noch Kosten für teure Handwerkerstunden einsparen. Wir würden Sie gern bei Ihrem Projekt begleiten. Andreas Behnke Vertrieb FUBO-hiTec...mehrHilfe / (Experten) Tipps für die Umgestaltung EG gesucht
Kommentare (13)Guten Morgen, Herrn Koch-Kohlstadts treffenden Ausführungen möchte ich noch hinzufügen, dass ein Architekt Ihnen alle zur Entscheidung notwendigen Fragen in den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) nach HOAI beantworten können wird. Eine Beschreibung dieser Leistungen finden Sie im Internet z.B. unter HOAI Leistungsbild Objektplanung Gebäude. Die Baukosten lassen sich meines Erachtens erst seriös abschätzen, wenn Sie etwas mehr Klarheit über den Umfang der Sanierung gewonnen haben. Dafür ist es erforderlich, sich nicht nur den Zustand des Bestandes und die geltenden planungsrechtlichen Bestimmungen anzuschauen, sondern neben strukturellen, gestalterischen, statischen und konstruktiven Aspekten auch eventuell notwendige energetische und haustechnische Aspekte zu betrachten... Das ist kein Hexenwerk, aber meiner Ansicht nach doch so komplex, dass fachliche Begleitung auch schon in dieser frühen Planungsphase angeraten ist. Zu den Honorarkosten gab es kürzlich einen [Artikel hier auf Houzz[(https://www.houzz.de/magazin/feilschen-funktioniert-nicht-wie-ihr-architekt-nach-der-hoai-abrechnet-stsetivw-vs~44249556). Sofern einige Leistungen zunächst entfallen, kann das Honorar auch anteilig in Rechnung gestellt werden oder Sie beauftragen bestimmte Einzelleistungen zum Stundensatz. Der Statiker wird etwas später hinzugezogen, die Koordination der Fachplaner übernimmt der Architekt. Wie geschrieben, halte ich eine umfassende Betrachtung jedoch in Ihrem Fall für wesentlich sinnvoller, auch, um Ihre hier gestellten Fragen konkret zu beantworten. Einen Architekten finden Sie am besten über seine Referenzen, am liebsten im persönlichen Umfeld, aber auch über die Internetpräsenz oder Empfehlungen von Fachverbänden und zum Beispiel bekannten Baufirmen. Die Referenzen geben Auskunft darüber, ob ein Architekt mit seiner Arbeit und auch Arbeitsweise Ihren Geschmack trifft und ob er vergleichbare Bauprojekte zur Zufriedenheit der Bauherren durchgeführt hat. Haben Sie jemanden oder mehrere für Sie interssante Architekten gefunden, können Sie um einen ersten unverbindlichen Ortstermin, ein Gespräch in deren Büro oder gleich um ein Honorarangebot nach vorheriger Sichtung Ihrer Unterlagen bitten. Hilfreich ist es dabei, wenn Sie Ihren Budgetrahmen nennen können. Zu Ihrem Grundriss kann ich gar nicht viel sagen - die Planung wirkt noch recht ausbaufähig. Grundsätzlich ist fast alles möglich, wenn Sie genug Geld investieren und der Bebauungsplan Ihre Änderungswünsche zulässt. Je mehr Eingriffe in die Statik und Haustechnik des Hauses nötig sind, desto teurer wird es in der Regel. Was aus Ihren Unterlagen erkennbar ist, hängt natürlich von den Unterlagen und auch von der Bauzeit ab, die Auskunft darüber gibt, wie verlässlich die Planung auch umgesetzt wurde (Nachkriegszeit bedeutet häufig Eigenleistung und dementsprechende Improvisation). Ich denke, dass bei Ihnen die Giebelwände, also auch die zu öffnende Gebäudetrennwand, die Lasten aus dem Pfettendach (und bei Betondecken vermutlich aus den Geschossdecken) aufnehmen. Darüber hinaus haben solche Wände häufig eine aussteifende Wirkung. Noch eine Anmerkung zu Ihrer Planung: Wenn Sie offene, großzügige, helle Räume und ein über Generationen zukunftsfähiges Haus schaffen wollen, sollten Sie meines Erachtens unbedingt noch einmal über den Erschließungskern (Treppenhäuser, Verkehrswege im Haus, Eingang, Gäste-WC) nachdenken: Die Wege sind dunkel, sehr kompliziert und unattraktiv, der Weg vom Eingang zur Küche oder zum Gäste-WC ist zum Beispiel unendlich lang und führt durch das ganze Haus; die zwei nebeneinanderliegenden Treppenläufe sind bei nur einem Eingang überflüssig; den großen, flachen Wohnräumen stehen enge Zugänge und Verbindungen gegenüber, die aber ebenso häufig genutzt und wahrgenommen werden wie die Zimmer selbst. Zudem verbauen Sie sich mit dem Gästebad die Option auf eine Einliegerwohnung, ein Büro oder eine später vielleicht doch wieder gewünschte Teilung des Hauses. Hier sehe ich noch sehr viel Potenzial....mehrAbenteuer Denkmal oder gut geplant ist halb gewonnen
Kommentare (0)Abenteuer Denkmal oder gut geplant ist halb gewonnen Wer träumt nicht von dem Leben in einem Fachwerkhaus, einer alten Mühle, einer Jugendstil-Villa oder sogar einem kleinen Schlösschen (das erinnert mich an ein kleines Jagdschloss, das wir vor vielen Jahren verkauft haben mit herrlichen Glasbildern, die Szenen aus der Jagd und Natur darstellten, hach, war das schön Bevor man sich auf das Abenteuer „denkmalgeschützte Immobilie“ einlässt (und ja, das kann abenteuerlich werden), sollte man das Thema von verschiedenen Perspektiven betrachten, damit aus dem Traum kein Albtraum wird. Ein Objekt mit Vor- und Nachteilen Denkmalgeschütze Objekte sind in ihrem Status als Immobilie speziell: sie bieten eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten, schwierige energetische Bedingungen (deswegen entfällt auch der Energieausweis), eben aber auch Steuervorteile, gewisse Fördermittel und einen besonderen Wohnwert. In erster Linie wird man eine solche Immobilie erwerben, um darin selbst wohnen zu wollen. Aber auch unter Renditegesichtspunkten kann man das Thema angehen. Denn den Traum vom Denkmal-Haus oder Wohnung wünschen sich einige und sind dann auch bereit, eine höhere Miete zu zahlen. Aber jetzt nicht alles auf einmal – lassen Sie mich von vorne beginnen und gleich mit einer Einschränkung: eine steuerliche Bewertung des Themas werde ich hier nicht vornehmen. Dazu befragen Sie Ihren Steuerberater/In. Auch das Thema „Renditeobjekt“ spare ich aus. Ich konzentriere mich in diesem Blogbeitrag auf die selbstgenutzte Immobilie Ein Haus auf der Liste Immobilien die unter Denkmalschutz stehen sind in einer Liste verzeichnet, die von der Denkmalbehörde geführt wird. Darin findet sich wieder, was bei diesem Objekt unter Denkmalschutz steht (entweder als Ganzes oder in Teilen wie eine Fassade z.B.) Die Denkmalschutzbehörde als Partner Daher sollte Ihnen von Anfang an klar sein: die Denkmalbehörde „sitzt mit am Tisch“ und entscheidet auch mit, welche Maßnahmen Sie als Eigentümer durchführen dürfen und welche nicht. Ebenso auf die Qualität der Ausführung wird die Behörde Einfluss nehmen (besondere Materialien, die verbaut werden müssen). Als ersten Tipp möchte ich Ihnen daher raten: sehen Sie die Denkmalschutzbehörde nicht als Ihren Gegner, sondern verstehen Sie die Mitarbeiter/Innen als Fachleute, die in diesem Vorhaben eine wichtige Rolle spielen. Sehen Sie diese auch als Ratgeber. Dass es vielleicht zu Spannungen kommen könnte, weil Ihre Wünsche und Ideen nicht mit den Vorstellungen der Denkmalbehörde einhergehen, darauf muss man sich im Vorfeld einstellen. Aber: das Leben besteht aus Kompromissen und diese muss man bei solchen Unternehmungen eingehen bzw. bereit sein, eingehen zu wollen. Zweiter Tipp: Fangen Sie auch nicht mit Baumaßnahmen an ohne das schriftliche o.k. der Behörde eingeholt zu haben. Das kann sonst am Ende doppelt teuer werden. Diese Gewerke brauchen häufig eine Genehmigung: Veränderungen der tragenden Konstruktion wie Wanddurchbrüche Nutzungsänderungen, zum Beispiel: leerstehende Gewerberäume als Wohnraum Ausbau von Keller- oder Dachgeschoss Abbruch oder Teilabbruch des Gebäudes Veränderung des Erscheinungsbilds wie Austausch von Fenstern und Türen Neuer Anstrich der Fassade Modernisierung der Elektroinstallation Befestigung von Satelliten- oder Solaranlagen Errichtung von Überdachungen, Vordächern oder Terrassen Gefallen allein reicht nicht Sie haben nun das passende Objekt gefunden. Wenn Sie selbst keine bautechnische Ausbildung haben, ist es für einen Laien schwierig, ein Objekt das weit über 100 Jahre alt sein kann, richtig im Zustand zu bewerten. Besonders, wenn es um Baumaterialien geht, die man damals verbaut hat wie z.B. Lehm und Stroh in Fachwerkhäusern. Da kann man nicht einfach eine moderne Fassadenfarbe drauf streichen und gut ist es. Suchen Sie sich Fachleute, die eine Expertise in Sanierung von Altbauten vorweisen können. Fragen Sie gezielt nach Objekten, die durch den Fachmann oder Frau saniert wurden, damit Sie sich ein Bild machen können. Werden Sie ihr eigener Experte Natürlich lässt sich das Wissen eines Handwerkers nicht über Nacht aneignen, dennoch sollten Sie sich über Literatur in das jeweilige Thema einarbeiten. Nicht selten sind aus Laien gute Kenner der Materie geworden, weil sie sich intensiv z.B. mit Lehm und seiner Wirkung befasst haben. Auch sollten Sie sich über die Bauzeit informieren, wie und was in dieser Epoche üblich war in der Verzierung von Bauwerken. Nur wenn Sie selbst ein Gespür für die Zeit entwickeln, können Sie die Gestaltung Ihrer Immobilie authentisch umsetzen. „Und darum geht es bei denkmalgeschützten Objekten: sie authentisch ins nächste Jahrhundert mitzunehmen“. Altbau: Hinter jeder Wand eine Überraschung Ein Satz, der viel Wahrheit beinhaltet: in einem Altbau finden Sie manchmal hinter oder in Wänden direkt Überraschungen, von denen Sie nicht angenommen hätten, das es sie gibt. Da niemand einen Röntgenblick hat, offenbaren sich solche Überraschungen erst, wenn der Hammer angesetzt wurde. Dieses unkalkulierbare Risiko müssen Sie aber kalkulieren, damit Ihnen zum Schluss nicht das Geld ausgeht. (Die häufigste Äußerungen, wenn man mit Eigentümern von denkmalgeschützten Häusern spricht, ist: „Dann war es irgendwann auch mal alle, das Geld und wir haben erstmal pausieren müssen“). Mein dritter Tipp: Stellen Sie im Vorfeld eine seriöse Finanzierung auf, die auch solche Wagnisse berücksichtigen. Ein Architekt/In, der/die sich mit Kfw-Fördermitteln auskennt, kann einem helfen, die entsprechenden Mittel abzurufen. Aber auch hier muss man sagen: es sind nur Zuschüsse oder verbilligte Darlehen, Geld für ein solches Unterfangen müssen Sie mitbringen. Denkmalsanierung gibt es nicht zum Nulltarif. „Das Alte bewahren und in seinen Möglichkeiten zu erneuern, das ist für mich gelebter Denkmalschutz“ Und zu guter Letzt: mit der Sanierung von denkmalgeschützten Objekten übernehmen Sie auch eine Verpflichtung dem Bauwerk gegenüber. Ohne jetzt zu pathetisch zu klingen, aber Häuser haben eine Geschichte und manchmal behauptet man auch, dass das Haus sich seine jeweiligen Bewohner selbst gesucht hat („Das Haus hat uns gefunden und nicht wir das Haus“) Sie übernehmen die Verpflichtung, dieses Bauwerk der nächsten Generation zu erhalten, damit das einst Geschaffene nicht verloren geht. Herzlichst Ihre Kerstin Keil...mehrZweites Bad einbauen und EG öffnen--aber wie?
Kommentare (10)Ist das Haus unterkellert und Leitungen können daher ziemlich frei verlegt werden? Wie ist es mit dem Abfluss für die Toilette? Gibt es einen Ausgang in den Garten zu einer Terrasse o.ä.? Dreh- und Angelpunkt ist natürlich die Frage, könnt ihr euch damit anfreunden, auch zur Straße zu schlafen oder nicht? Das ist sehr subjektiv und natürlich die Bewertung auch schwierig, wenn man die Örtlichkeiten nicht kennt. Ich habe im Bad eine Milchglasscheibe und bin damit sehr glücklich. Was das Schlafen betrifft, wäre für mich die Frage, ist es von der Straße so laut, dass ich nicht schlafen kann? Wenn ja, dann geht es nicht. Wenn nein, würde ich persönlich nicht so das Problem sehen. Vorhänge, Verdunklung etc. sind das eine, das andere eine entsprechende Bepflanzung. Das könnt aber nur ihr entscheiden aufgrund der Gegebenheiten und eurer persönlichen Präferenzen. Ob das erst mal weniger genutzte Zimmer nach vorne oder hinten liegt, ist doch eigentlich egal. Man soll doch von der Straße sowieso nichts ausspionieren können. ;-)) Ich würde wahrscheinlich in 1 Kochen und Essen legen, mit einem Sitzfenster über Eck. Würde wahrscheinlich mein Lieblingsplatz. In 8 wäre dann das Wohnzimmer. Und so hätte ich noch ein Zimmer. Aber auch hier spielen die eignen Bedürfnisse und Gewohnheiten die entscheidende Rolle. Ich sitze z.B. nicht so häufig im Wohnzimmer und wenn dann lese ich oder habe den TV an, sprich ich brauche dann keine Aussicht. Ich kann mir die Küche aber auch gut in 8 vorstellen... Geht das für euch noch mal genau durch und macht eine Prioritätenliste oder legt fest, was sicher ist / sein muss. Und dann sind die Möglichkeiten, was die Leitungen betrifft, der zweite Wegweiser. Und noch ein anderer Gedanke: ein Treppenlift wäre keine Alternative, wenn es mal gebraucht würde?...mehrAnna
vor 5 JahrenZuletzt geändert: vor 5 JahrenAnna
vor 5 JahrenRaumagentur ArteFakt
vor 5 Jahren
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Koch-Kohlstadt, Michael, Dipl.-Ing.