Hausbau auf schmalem Grundstück und leichter Hanglage zur Straße
Simone
vor 5 Jahren
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Kommentare (10)
ARPlan Limited
vor 5 Jahrenhockylanetixx
vor 5 JahrenÄhnliche Diskussionen
UMFRAGE: Haus oder Wohnung?
Kommentare (200)Wohnung im Dachgeschoss. Mir ist eine monatliche Rücklage lieber, als auf einen Schlag mehrere Tausend Euro zu zahlen, weil die Heizungsanlage oder das Dach defekt ist. Und das kommt immer im ungünstigen Moment. Wir lassen gerade ein altes Dachgeschoss nach unseren Vorstellungen und Bedürfnissen ausbauen. Man kann somit viel selbst entscheiden, muss sich allerdings auch an manche Vorgaben halten. Bei denkmalgeschützten Häusern sind Diese leider noch höher. Ich halte viel davon, alte Immobilien zu erhalten, aber manche Einschränkungen kann ich nicht nachvollziehen, zumal sie das Haus eher auf- als abwerten (Stichwort bodentiefe Fenster). Sicher gibt es Eigentümersammlungen, aber hier kann man eine Vollmacht ausstellen, wenn man darauf keine Lust hat und wie die Fassade gestrichen wird ist mir eigentlich egal (ich wohne ja drinnen). Und dann gibt es ja wieder den Denkmalschutz, d.h. da wird soviel Veränderung auch nicht passieren. Die anderen Hausbewohner sind recht umgänglich. Trampeln tut dann auch keiner, wenn man ganz oben wohnt. Dazu gibt es einen parkähnlich angelegten Hof, bei dem jedes Kinderherz höher schlägt (Spiel- und Fußballplatz, Grillplatz) und hinterm Haus befindet sich ein Fußballfeld. Die Kinder finden dann auch problemlos Spielgefährten... Geschäfte, Schule, Kindergarten alles in unmittelbarer Nähe, die nächste Großstadt ist in 15/30 min per Auto/Bahn/Bus erreichbar. Selbst wenn wir später nicht mehr dort wohnen möchten (seniorengerecht ist es nicht wirklich und barrierefrei schon gar nicht), kann man die Wohnung sehr gut vermieten, oder verkaufen. Ich bin mit der Entscheidung sehr zufrieden....mehrHausentwurf Haus am Hang
Kommentare (63)Guten Morgen! Also doch ohne Gartenberatung/ -Planung? :) An Ihrem Plan ist mir folgendes als Erstes aufgefallen: Den angedachten Sitzplatz richten Sie wiederum zum See aus und berücksichtigen m.E. z.B. nicht ausreichend die Himmelsrichtungen. etc. Hier kann ich mir übrigens auch einen abgesenkten Sitzplatz, wie auf einem Ihrer Fotos dargestellt, gut vorstellen. Auch ich würde den angedachten Pool drehen und evtl. über einen Holzsteg mit der Terrasse verbinden. Die Funktion dieser Terrasse, die, so wie ich mich erinnere, vom Kinderbereich ausgeht ist mir nicht klar. Bekommen die Kinder wirklich eine eigene Terrasse mit Zugang zum Pool? Die neu geschaffene Ebene mit Zugang zum Balkon würde ich dann , wie schon vorgeschlagen, für einen ansprechend angelegten Rückzugsplatz nutzen und zwar ohne Kinderspielmöglichkeiten. Dieser durch Haus und Hang sehr geschützte Platz könnte m.E. zu einem kleinen Highlight werden. Pflanzen werden hier sehr gut gedeihen und man könnte sich hier ohne lange Wege wunderbar zurückziehen. ( Sie haben jetzt noch - verständlicherweise - sehr den Seeblick im Fokus ). Für die Kinder würde ich weitere Spielmöglichkeiten im Hangbereich/ unterem Gartenbereich andenken. Die Einliegerwohnung könnte durch Lichtschächte oder entsprechendes Auskoffern/ Modellierung des Geländes in Teilbereichen mehr Licht erhalten. Jetzt ist das Gelände noch gut zugänglich und entsprechend benötigte Maschinen vor Ort. Deswegen dann auch alle weiteren,größeren, erforderlichen Erdbewegungen einplanen ( z.B. evtl. auch abgesenkte Bereiche ). Sie wollen sich durch einen bepflanzten Wall zur Straße hin abgrenzen. Hier wäre zu überlegen, wie der Wall gestaltet werden sollte. Insgesamt bepflanzt, oder z.B. mit Naturstein abgefangen? Ein wenig kommt es auch auf das für den Außenbereich verbliebende Budget an. Ich meine, die Gestaltung des Balkons, der aufgeschütteten Ebene, des Eingangsbereiches/ Einfahrt, der Terrassen und der Abgrenzung zur Straße sind Teilbereiche mit hoher Priorität und evtl. kostenintensiv. Es ist auch immer eine gute Idee, vor allen Dingen ohne professionelle Unterstützung bei der Planung, den Garten über eine Saison hinweg erst einmal kennenzulernen und die erfahrenen Vorzüge und Nachteile bei einer späteren Gestaltung entsprechend zu berücksichtigen....mehrGrundriss für EFH in Hanglage - Feedback u.a. zu Badplanung erwünscht
Kommentare (30)Hallo hausamhang, ich habe in den letzten Tagen hier immer mal wieder mitgelesen und finde die von Lasse G angeregte Diskussion sehr interessant. Grundsätzlich finde ich es ebenfalls, gerade bei einem Neubau, sehr schade und wenig zielführend, wenn sich ein anfängliches Entwurfsprinzip oder auch nur eine ursprüngliche Idee oder ein bestimmtes Bild nicht direkt umsetzen lässt (weil sie zum Beispiel für den Raumbedarf, das Grundstück oder die Bewohner nicht funktioniert, zu teuer ist oder vom Planer nicht verstanden/geteilt wird) mit der Zeit dahingehend verselbständigt, dass ein darauf basierender Plan trotzdem immer weiter und weiter entwickelt wird, obwohl manchmal ein paar Schritte zurück ganz gut täten. Will heißen: Man merkt Ihrem Hausentwurf den etwas verqueren Entstehungsprozess aus mehreren Händen deutlich an und ich glaube nach wie vor, dass es sich trotz Ihrer schlechten Erfahrungen lohnen würde, noch einmal einen Architekten hinzuzuziehen, um die wesentlichen Merkmale und Schwerpunkte des zu bauenden Hauses gemeinsam mit Ihnen herauszuarbeiten. Dennoch habe auch ich mich - von Ihrer schmeichelhaften Zufriedenheit mit meiner Erdgeschossskizze motiviert - mit Ihrem Untergeschoss befasst und es - ohne die grundsätzliche Aufteilung oder die Hüllfläche in Frage zu stellen - geordnet und strukturiert, um seine in meinen Augen durchaus vorhandenen Stärken hervorzuheben. Wenn ich mir Ihr Haus anschaue, ist für mich der Treppenraum mit den ihn umgebenden Bewegungs- und Begegnungsflächen mit dem Blick ins Tal das bestimmende Element. Diese Räumen werden durch die Dreigeschossigkeit, die Position der Erschließung und die Aufteilung der Nutzungen täglich vielfach genutzt werden. Ich sehe die Treppe daher nicht als eine Ansammlung von verschiedenen Elementen wie den Stufen, dem Geländer und verschiedenen Arten von Wandkonstruktionen, sondern als ein Element, das wie eine Art Rückgrat das ganze Haus zusammenhält. Beispiele kann ich bei Gelegenheit einmal raussuchen. Dieses Element würde ich in allen Geschossen freistellen. Das sorgt zwar für eine gewisse Unruhe, da sich Menschen, Luft, Gerüche, Stimmungen frei um den festen Kern bewegen, entspricht aber meines Erachtens dem hinter der Entscheidung für diese Art der Erschließung und Gestaltung stehenden Prinzip. Besonders im Untergeschoss könnte ich mir gut eine (Holz-)verkleidung mit mannigfaltigen Stauräumen für die flankierenden Räume vorstellen (Küchenschränke, Fernseh- und Musiknische, Abstellkammer). Eine ganz offene Treppe hingegen würde das Licht weit in die hangseitigen Bereiche des Hauses führen und sie aufwerten. Diese Bereiche sollte man meines Erachtens auch nicht gar so stiefmütterlich behandeln, sonst wird nicht nur dieser Teil des Hauses selbst, sondern auch der Blick dorthin (zum Beispiel von Küche und Essplatz aus) sehr unangenehm. Es handelt sich hier ja immerhin um das Wohngeschoss mit repräsentativen Räumen und direktem Gartenzugang! Das Bad im Untergeschoss würde ich zugunsten eines gut geschnittenen, außenliegenden Zimmers als innenliegendes Bad ausführen. Seitlich der Zuwegung im Erdgeschoss können zudem Lichtschächte angeordnet werden, vielleicht sogar mit Glasscheiben abgedeckt, so dass eine Art Brücke zwischen den zwei Öffnungen im Boden zur Haustür führt. Viele Grüße und ein schönes Wochenende! A.R. PS. Den Esstisch habe ich gedreht, denn die Plätze mit Blick in den dunklen Hang und der hellen Terrasse im Rücken werden sicher nicht sehr beliebt sein....mehrSingle Haus Neubau
Kommentare (28)BayBo "Art. 2 Begriffe: (5) Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. (7) 1Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse." "Art. 45 Aufenthaltsräume (1) 1Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben. 2Das gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2." Die Aktuelle BayBo definiert aber nicht mehr die Parameter für die Bestimmung des Dachgeschosses. Das Dachgeschoss als "nicht Vollgeschoss" sollte eigentlich bundesweit in der BauNVO geregelt werden, wurde es aber nicht. Daher ist es immer noch Ländersache. Bayern verweist daher wieder zurück auf seine alte Bauordnung. "BayBO (1997) Art. 2 Begriffe, Absatz 5: Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben." Hier ist aber nicht die lichte Höhe gemeint, sondern der Abstand von Oberkante Fertigfussboden zu Oberkante Fertigfußboden des nächtsen Geschosses oder der Dachhaut. Dein Geschoss mit Aufenthaltsräumen hat die gleiche Grundfläche wie das darunter liegende Geschoss und über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m. Daher ist es ein Vollgeschoss. Unbestritten gilt die Anforderung an die lichte Raumhöhe in der Gebäudeklasse 1 und 2 in Bayern nicht. (ich kann es nicht glauben)...mehrHausbau-Forum.de
vor 5 JahrenKoch-Kohlstadt, Michael, Dipl.-Ing.
vor 5 JahrenP-O-I.Design
vor 5 JahrenARPlan Limited
vor 5 JahrenGarten Design - Design Garten
vor 5 Jahrenhabes-architektur
vor 5 JahrenGarten Design - Design Garten
vor 5 Jahren
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