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Kernsanierung 1960er Haus - Grundrissplanung Hilfe

User
vor 5 Jahren

Liebe Community,

mein Mann und ich haben das Haus meines verstorbenen Großvaters geerbt und möchten dies nun von einem Mehrfamilienhaus (heute 3 Stockwerke mit je 1 Whg.) in ein Einfamilienhaus für uns zzgl. Einliegerwohnung unter dem Dach umbauen.

Unsere Architektin hat auch bereits Grundriss Vorschläge erstellt, von denen wir einige Ideen umsetzen werden, alles hat uns jedoch noch nicht gefallen, sodass ich hier auf Tipps und tolle Ideen für unser Haus hoffe (es geht im ersten Schritt nur um die Grundrissplanung des Hauses was mein Mann und ich bewohnen werden (also erstmal ohne Keller und ohne die Einliegerwhg.)).

Hier der aktuelle Grundriss des Hauses aus 1960 :



Und nachfolgend meine Ideen; basierend auf den Vorschlägen der Architektin sowie kleinerer Änderungen meinerseits (bitte entschuldigt die laienhafte Zeichnung, ich hoffe auf Basis dessen könnt ihr jedoch trotzdem Tipps geben) :


Grundsätzlich möchten wir im EG folgendes:

  1. offener Grundriss (offener Wohn- / Ess- / Küchenbereich)
  2. Gäste-WC
  3. kleiner Abstellraum

Was uns aktuell noch etwas „Sorgen“ bereitet ist das heutige Treppenhaus, das die 3 Stockwerke + Keller miteinander verbindet. Denn wenn wir das in unser Haus integrieren, ist es laut Architektin sehr teuer und außerdem braucht die Einliegerwohnung unter dem Dach dann einen separaten Eingang (und hätte somit auch keinen Kellerzugang). Dieser separate Eingang wäre über eine Außentreppe möglich, die aber (egal an welcher Seite sie steht) die Fenster versperren würde. Daher ist unsere aktuelle Idee, das heutige Treppenhaus so beizubehalten, dies kann der Mieter fast ausschließlich alleine nutzen und wir bräuchten es nur um in den Keller zu kommen. Der Eingang in unser Haus wäre dann frontal von vorne und im Eingangbereich würden wir eine schmalere Treppe in den 2. Stock bauen. Was haltet ihr von der Idee? Es ist sicherlich nicht die beste, aber die praktikabelste, die uns unter Berücksichtigung der Kosten & zum Schutz der freien Sicht nach Draußen eingefallen ist. Aber vllt hat von euch noch jemand eine zündende Idee?


Ausserdem haben wir im EG noch einen Kamin, sind aber noch nicht sicher ob er einseitig oder zweiseitig werden soll. Einseitig bietet zusätzliche Stellfläche, aber beidseitig finde ich schicker :) Habt ihr Erfahrungen damit?


Der 1. Stock ist dann das klassische Schlafzimmer Stockwerk besteht aus:

  1. Flur mit Treppenaufgang
  2. 2x Kinderzimmern
  3. Kinderbadezimmer
  4. Elternschlafzimmer mit angrenzendem Badezimmer und begehbaren Kleiderschrank

––> für den begehbaren Kleiderschrank würden wir gerne den heutigen Balkon wegnehmen und hier Wohnraum anbauen. Hiervon weiß unsere Architektin noch nichts… ich hoffe daher, dass das unkompliziert möglich ist.


Was haltet ihr von unserem vorläufigen Plan? Ich freue mich über alle Verbesserrungsvorschläge und Ideen :)


Grüsse Mona

Kommentare (6)

  • Daniel K.
    vor 5 Jahren

    Hallo

    Für den Entwurf ist die Erschließung über die neue Treppe entscheidend.

    So wie diese aktuell neben dem neuen Eingang geplant ist, funktioniert die Treppe nicht.

    Bei einer Länge von rund 3,5m kann nur eine Höhe von ca. 2,1m überwunden werden. Vermutlich ist die Höhendifferenz der OFF der Geschosse etwa 2,8m. Auch fehlt der Platz vor dem Treppenantritt. Das könnte aber durch eine viertelgewendelte Treppe gelöst werden.

  • User
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 5 Jahren

    Hallo Daniel

    danke für deinen Post. Die Architektin hatte ebenfalls von einer viertelgewendelten Treppe gesprochen und meinte, dass dies umsetzbar sei... das hoffe ich auch, denn ich wüsste aktuell keine Alternative außer einer Wendeltreppe, die ich jedoch als unpraktisch empfinde.


    LG Mona

  • PRO
    tobi architects
    vor 5 Jahren

    Guten Tag, Mona E !


    Mein Name ist Artem, ich vertrete Tobi Architects | Architekturbüro.


    Unser Büro ist auf Innenarchitektur spezialisiert.


    Wir befinden uns in der Ukraine, haben aber europäische Erfahrung in der Gestaltung von Häusern und Wohnungen.


    Für Sie sind die Kosten unserer Arbeit sehr gut.


    Damit wir Ihnen die genauen Kosten mitteilen können, empfehlen wir Ihnen, dies online zu diskutieren.


    Unsere kontakte:


    E-Mail: tobiarchitects@gmail.com

    Telefon: +380931991330 (viber/whatsapp/telegram)


    Ist es bequem für Sie, diese Woche zu sprechen?


    Mit freundlichen Grüßen Artem


    INSIDE THE MODERN HOUSE · Mehr Info


    EVA · Mehr Info


  • User
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 5 Jahren

    Guten Tag Herr Dr. Henkel,

    vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir sehen das grundsätzlich natürlich genauso, die Treppe sollte auch nicht als notwendiges Übel wahrgenommen werden... Heute hatten wir einen weiteren Termin mit unserer Architektin und haben uns auf einen finalen Grundriss geeinigt inkl. viertelgewandelter Treppe im Eingangsbereich - diese Lösung gefällt uns sehr gut.

    Danke nochmals für Ihren Hinweis.

    Einen schönen Abend, Mona Erle

  • PRO
    Dr. Thorsten Henkel, Architekt
    vor 5 Jahren
    Zuletzt geändert: vor 5 Jahren

    Sehr geehrter Herr Kollege Doppelhammer,


    wie schön, dass HOUZZ mitteilt, wenn neue Kommentare veröffentlicht werden. Andernfalls wäre ich nie auf Ihre Homesite „Populare“ gestoßen. Dort bieten Sie ja ein interessantes Konzept an. Ähnliches habe ich bereits 1999 zusammen mit Prof. Schmidt von der ETH Zürich und Prof. Donath von der Bauhaus-Universität in Weimar im Rahmen meiner Dissertation (erfolgreich verteidigt ebenda, 2002) untersucht. Seinerzeit ging es um die Semiotikveränderung digitale Kommunikation räumlich verteilter Design-Teams, allerdings in Erweiterung Ihres Ansatzes mit „verteilter Urheberschaft“. Die Idee war schon seinerzeit, Schwarmintelligenz“ so architektenübergreifend so zu kombinieren, dass „bessere“ und preiswertere Gebäude entstehen sollten.


    Nun was soll ich sagen, es nutzt ja alles nichts. Bessere oder gar preiswerte Architektur ist leider nie entstanden.


    Ihr Ansatz ist daher genauso falsch wie meiner es war. Auch wenn es mich etwas tröstet, dass ich eine Prädikatspromotion davon ableiten konnte. Die Wahl eines Architekten beruht auch heute noch auf Faktoren, die ganz anderer Natur sind. Das hat einen bestimmten Grund, der sich nicht mit digitaler Technologie nachbilden lässt – Vertrauen.

    Das Verhältnis zwischen einem guten Entwerfer und einem Bauherren gleich dem Arzt-Patienten Verhältnis. Der beste Arzt kann einem Patienten nicht helfen, wenn der die Diagnose anzweifelt und die Medikation ablehnt. Ein mittelmäßiger Arzt kann schon durch gutes Zureden und viel wichtiger Zuhören viel erreichen.


    Das ist leider in Ihrem – und auch in meinen, mittlerweile 20 Jahre altem Ansatz – völlig vergessen worden. Es geht bei guter Architektur immer um den Menschen „als Maß aller Dinge“ wir Prof. Hans-Busso von Busse, bei dem ich die Gnade hatte meine Diplomthese einreichen zu dürfen (1995 – leider bereits verstorben, aber sie werden als Münchner sicher wissen, dass er den ersten Teil des neuen Flughafens entworfen hat), in seinen Vorlesungen immer zu sagen pflegte.

    Ihr Ansatz kann aber sicherlich noch auf den Einsatz von EU-weiten VOF Verfahren hin überprüft werden. Vielleicht ist er dort nützlich. Für den täglichen Gebrauch ist er untauglich.

    Zudem ist er teuer. Wir vereinbaren seit Jahren, dass Bauherren Vorentwürfe mit uns erzeugen, die wir auf Stundenbasis abrechnen. Das Modell funktioniert seit 20 Jahren. Es minimiert die Risiken der Bauherren und honoriert die Arbeit des Entwerfers. Kommt es nicht zum Auftrag, werden nur diese Stunden abgerechnet.


    In der Regel kostet ein solcher Vorentwurf – das hängt vom Projekt ab – ca. 1.500,-€ bis 2.000,-€ bei uns (brutto, inkl. aller Nebenkosten). Dabei liefern wir IMMER auch eine KOSTENSCHÄTZUNG. Wie soll ein Bauherr sonst Entscheidungen treffen?

    Das ist in Ihrem 1.999,-€ Baustein aber noch gar nicht enthalten. Das bekommt man erst ab 2.999,-€. Das Leistungsbild umfasst aber noch nicht einmal die gesamten Bilder der HOAI für die Vorentwurfsphase. Für 5.000,-€ erhält man in der Regel für ein mittleres Gebäude einen kompletten Bauantrag, den man bei den Bauämtern einreichen kann.


    Wohl gemerkt als „Werk“, das laut Werkvertrag „mängelfrei“ und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss. Wo leisen Sie das?


    By the way, ich kenne die Kammergesetze in Bayern nicht so gut wie die in NRW. Allerdings weiß ich von meinen eigenen GMBH Gründungen, dass der Begriff Architekt durch ein Artikelgesetz – und zwar in allen Ausprägungen – geschützt ist. Er kann und darf nur personenbezogen geführt werden.


    Mit kollegialem Gruß


    Dr. Th. Henkel

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