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sandrasci

Architektenhonorar

Sandra
vor 5 Jahren

Hallo liebe Community,


wir bauen derzeit unser EFH. Dafür haben wir mit einem Architekten einen Vertrag über die LP 1-8 abgeschlossen, der somit auch die Bauleitung inne hat.


Hier zur Übersicht ein paar Eckdaten:


Vertragsabschluss mit Architekt: Mai 2017

Honorarzone gem. § 34 HOAI: 3

Honorarsatz gem. § 34 HOAI: Viertel

Nebenkosten: 5%

Geschätzte anrechenbare Baukosten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: 270.000 €


Antrag auf Baugenehmigung: Dezember 2017

Geschätzte anrechenbare Baukosten zum Zeitpunkt des Antrags auf Baugenehmigung: 300.000 €


Erhalt der Baugenehmigung: Mai 2018


Unsere Frage: Darf - rein rechtlich - nach dem Vertragsabschluss das Architektenhonorar erhöht werden?


Haben uns zwar im Internet einiges bzgl. HOAI und Architektenhonorar durchgelesen, ist aber irgendwie alles ziemlich wachsweich formuliert.


Schonmal vorab vielen lieben Dank für eure Hilfe,

Sandra

Kommentare (6)

Deutschland
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