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sabrina_temminghoff

Wallhecke aufgeschüttet - was darf mein Nachbar?

Sa Te
vor 4 Jahren

Von Unkraut geschmückt steht nun der Wall unseres Nachbarn an unsere Grundstücksgrenze.
Er wurde vor ca 1 Jahr auf ca 140 cm Höhe aufgeschüttet und der Mindestabstand von 3m zur Grenze (berichtigt mich, wenn ich falsch liege) wurde nicht berücksichtigt.
Anliegend daran ist seine Wiese zum ansässigen ehemaligen Agrarbetrieb.

Heute wurde bepflanzt und wirft bei uns die Frage auf, wie hoch das Ganze werden darf.

Darf er den Wall auf unsere Seite missachten und 'verunkrauten' lassen?

Ich habe versucht das Gespräch zu suchen, da ich um eine Win/Win- Situation bemüht bin. Leider wurde ich vertröstet und er kommt darauf auch nicht zurück. Es ist bekannt, das unser Nachbar ein sehr schwieriger Mann ist und darum möchte ich gut vorbereitet sein, falls hier keine friedliche Einigung zu finden ist.

Danke euch vielmals!

Kommentare (6)

  • PRO
    Raumagentur ArteFakt
    vor 4 Jahren
    Zuletzt geändert: vor 4 Jahren

    Wie cool, eine Wildhecke. Da lebt wohl jemand MIT und IN der Natur! Als Norddeutscher vom Land bin ich noch in Gegenden Aufgewachsen, wo zwischen den Feldern ein sogenannter "Knick" lief, ein Naturnaher Streifen mit Bäumen gegen schnelle Winde, Büschen und Unterholz für Wildtiere und allerlei Blumen und Kräutern für Insekten.

    Entsprechend weiss ich auch, daß es keine UN-Kräuter gibt, sondern nur Wild-Kräuter ;-)

    Eine Wildhecke unterscheidet sich in ihren Vorschriften nicht von einem Zaun oder einer Zierhecke. Sie sollte auf dem eigenen Grund bleiben, darf ihr Laub auch auf des Nachbars Seite verlieren, aber nicht auf dessen Grund überhängen. Wenn sich die Pflanzen in der Erde in Nachbars Garten wühlen und dort austreiben, dann ist das nicht mehr in der Zuständigkeit des Wall-Besitzers.

    Liegt also englischer Zierrasen neben dem Wildblumenfeld, ist es nicht vermeidbar aber sehr wohl hinnehmbar, daß die eine oder andere Blühpflanze sich nicht an die Grenze hält.

    Die zulässige Gesamthöhe ist (wenn denn tatsächlich eingetragen) örtlich bestimmt. Da es sich nicht um einen Baukörper handelt liegt hier auch kein Grund vor, irgendwelche Grenzabstände einzuhalten.

    Mal neugierig gefragt: wie sähe denn Ihr Win-Win-Vorschlag aus?

  • Sa Te
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 4 Jahren

    Danke für Ihr Kommentar.
    Ich würde mich sehr gerne um die Seite zu unseren Grundstück kümmern und dort Kartoffeln und Kürbis pflanzen.
    Wir haben zur Zeit nämlich "nur Hochbeete" und der Wall bietet für uns da schon Vorteile für Mensch und Tier ;-)

  • PRO
    Raumagentur ArteFakt
    vor 4 Jahren

    Wenn der Wall des Nachbarn tatsächlich AN Ihre Grundstücksgrenze reicht, wäre es dann nicht möglich, daß Sie Ihrerseits an Ihrer Grundstücksgrenze einen weiteren Wall oder ein Hügelbeet anhäufen, auf dem sich dann die gewünschten Nutzpflanzen pflanzen? Optional könnten Sie auch lineare Hochbeete anlegen, um den Wildpflanzen des Nachbarn das Durchwurzeln zu erschweren?

  • Sa Te
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 4 Jahren

    Gute Idee.
    Der Wall stört mich eigentlich nicht allzusehr, wenn er denn bepflanzt werden würde.
    Ich fände auch Ziergräser, Steingewächse oder Wildblumen ansprechend......

    Nun wurden darauf zur Wiesenseite und obenauf Pflanzen gesetzt, die ohne Schnitt schon eine sehr beachtliche Höhe erreichen werden und uns im Zweifel viel Sonne wegnimmt.
    Daher warf es bei uns eigentlich eher die rechtlichen Fragestellungen auf - wie hoch darf der Wall samt Bepflanzung werden etc
    Hätten wir überhaupt irgendwelche Rechte, um Einspruch zu erheben (ZB Abstandshaltung o.ä.)?

  • ankestueber
    vor 4 Jahren

    Das kommt auf das Nachbarrechtsgesetz an, wo ihr wohnt.

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