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Grundriss trifft Denkmal - Unterstützung gesucht

Markus Meier
vor 3 Jahren

Hallo zusammen,


ich sitze jetzt schon eine Weile an dem Grundriss für meine Wohnung (52qm) und würde mich sehr über Unterstützung bei der Planung bzw. Umgestaltung freuen. Ursprünglich war lediglich geplant, das Bad zu sanieren...dann habe ich unter der abgehängten Decke eine Stuckdecke entdeckt, die ich gerne restaurieren und sichtbar machen würde. Aktuell befinden sich ein kleines Bad und eine kleine Küchenzeile in dem relevanten Raum. Bei den Wänden des Bades handelt es sich um Leichtbauwände. Im aktuellen Grundriss wird leider viel Platz durch den Flur verschenkt. Die Frage ist, ob es sich anbietet, die Aufteilung von Küche und Bad (Umgestaltung des mittleren Bereiches der Wohnung) oder auch von der gesamten Wohnung (z.B. Wohnzimmer wird Schlafzimmer zu ändern. Knifflig ist, dass sich auch im Wohnzimmer eine historische Decke befindet. Zudem besteht dort eine Holzvertäfelung aus der Gründerzeit. In der Ecke ist ein alter Kaminschacht bzw. eine Nische. Die Deckenhöhe beträgt 3,70m. Bis auf das Wohnzimmer sind die Decken aktuell auf 3m abgehängt. Die Wohnung befindet sich unter Denkmalschutz.


Im mittleren Zimmer befinden sich auch zwei Fallleitungen. Die Wasserleitungen wurden unter der abgehängten Decke verlegt. Diese werden etwa in Höhe der Wohnungstür in die Wohnung geführt. Sie verlaufen von dort zunächst in die Ecke der Garderobe (Fallrohr) und dann weiter bis zum gegenüberliegenden Fallrohr neben dem aktuellen Badezimmerfenster.


Haben Sie Ideen für eine sinnvollere Gestaltung des Grundrisses? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße, Markus Meier

Meine Ideen · Mehr Info

Kommentare (13)

  • ankestueber
    vor 3 Jahren

    Hallo, das hört sich alles sehr schön an.

    Ich würde, um die Decke in ihrer vollen Schönheit zu erhalten, das Bad als Box/Schrank in den Raum stellen – in einer für sie angenehmen Höhe. Darüber entsteht ein Besucherschlafplatz und die Decke wird nicht unterbrochen.

    Ich kann mir hier verschiedene Varianten vorstellen. Die Frage ist, wünschen Sie sich z.B. noch eine Gästetoilette. Reicht Ihnen die Küche von der Fläche wie derzeit angedacht. Was möchten Sie noch unterbringen?

    Markus Meier hat ankestueber gedankt
  • PRO
    FINDHUS
    vor 3 Jahren

    Hallo Herr Meier,


    da die Wohnung unter Denkmalschutz steht ist hier der erste notwendige Weg über das Denkmalamt. Je nachdem was den Schutz genau umfasst wird Ihnen das Denkmalamt Möglichkeiten und Vorgaben aufzeigen. Meistens gefallen diese einem nicht...da es oftmals die teuersten sind...da muss man kompromissbereit sein und auch mal tiefer in die Tasche greifen.


    Sofern sich der Schutz auch auf die Innenräume bezieht können Sie nicht einfach Wände einreißen und Kuben stellen. Dabei spielt es keine Rolle ob die Wände tragend oder nichttragend, original oder nachträglich eingezogen, abgehängt oder hoch sind. Sobald eine denkmalgeschützte Immobilie angefasst wird wünscht sich das Denkmalamt natürlich am liebsten, dass der ursprünglichen Optik Rechnung getragen wird.


    Daher ist hier meine Empfehlung den Gang ins Denkmalamt machen, evtl. gibt es ja sogar noch Pläne und weitere Unterlagen zum Haus selbst und das Gespräch suchen. Erst wenn Sie wissen wie die behördlichen Vorgaben sind können Sie sich Gedanken zur Ausgestaltung machen. Sonst träumt man sich die Wohnung schön und ist enttäuscht wenn es nicht wahr wird.

  • PRO
    Raumagentur ArteFakt
    vor 3 Jahren
    Zuletzt geändert: vor 3 Jahren

    ...bei so starken vorhandenen Eingriffen im Bestand erstreckt sich i.d.R. der Schutz nur auf das Ensemble und die Fassade inkl. Öffnungen, sowie mitunter die öffentlich zugänglichen Räume, wie zB. Treppenhäuser. Das sollte aber im Kaufvertrag stehen und kann wohlmöglich das Einbeziehen des Dankmalamtes ersparen.

    Andererseits kann aber auch in dem Fall der "Narrenfreiheit" das Denkmalamt eine wertvolle Unterstützung bei der Wahl von Materialien und ggfls. Fachfirmen sein, zB. für die Stuckarbeiten.

  • PRO
    FINDHUS
    vor 3 Jahren

    Das ist nicht ganz richtig. Wenn es unter Ensembleschutz steht kann es ebenso den Grundriss betreffen. Um so wichtiger ist es zuerst den Schutzgrad bei dem zuständigen Denkmalamt zu erfragen. Ich wohne in einem denkmalgeschützten Haus und jedwede Veränderung des Grundrisses (und sei es nur die Verbreiterung eines Durchganges) musste penibel erläutert, zeichnerisch dargestellt, beantragt und genehmigt werden. Leider teils auch dann trotzdem abgelehnt oder nur durch andere (kostenintensive) Zugeständnisse gegeneinander aufgerechnet und auf der Basis genehmigt.

  • PRO
    Raumagentur ArteFakt
    vor 3 Jahren

    ...stimmt, deshalb schrieb ich ja "i.d.R." und nicht "immer". ;-)


    Denkmalschutz kümmert sich i.d.R. um erhaltenswerte Substanz und fordert daher keinen originalgetreuen Wiederaufbau sondern lediglich den Erhalt.

    Meine Praxiserfahrung bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die, daß wenn erfolgte Veränderungen so stark sind, daß kein Schutz mangels Originalsubstanz greifen kann - dann herrscht meist auch keine Wiederherstellungspflicht, sofern nicht von außen sichtbare Teile des Gebäudes betroffen sind.


    Anders kann es sein, wenn die Stuckdecke wiederentdeckt wird. Hier könnte der Schutz greifen, daß man diese nur komplett verdecken, oder original wieder aufarbeiten muss. Grundrisse, in die bereits stark eingegriffen wurde sind oft vom Schutz ausgenommen, wenn es nicht um eine komplette Entkernung geht.

    Ansonsten müsste ja hier als erstes das Bad rückgebaut werden und durch das WC auf dem Treppenabsatz wiederhergestellt werden, um das damalige Raumgefüge wiederherzustellen ;-)


    Wie geschrieben, sollte auch der Kaufvertrag einiges dazu aufzeigen.

  • PRO
    FINDHUS
    vor 3 Jahren

    Was lernen wir daraus?


    Der Weg geht in jedem Fall über das Denkmalamt und sei es nur um sich rückzuversichern.


    Einen schönen Abend noch in die Runde :-)

  • Markus Meier
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 3 Jahren

    Hallo zusammen, zunächst einmal vielen Dank für die Unterstützung. Ich hatte heute bereits einen ersten Termin mit einem Bausachverständigen. Tatsächlich lassen sich einige Ideen aufgrund bestehender Vorschriften nicht umsetzen. Ich werde mich als nächstes an das Denkmalschutzamt wenden. Das gesamte ehemalige Mühlengelände steht unter Denkmal-/Ensembleschutz. Unter meiner Wohnung ist noch ein etwa 25qm großer Gewölbekeller. Hinsichtlich der Umbaugenehmigungen war das Amt damals sehr großzügig. So dürfte ich etwa ein Fenster einbauen. Auch hinsichtlich der Wohnung habe ich Hoffnung, da auch beim jetzigen Grundriss massive Änderungen vorgenommen wurden. Bei der Wand zwischen Bad und Schlafzimmer handelt es sich jedoch um Bestand. Grundsätzlich ist es jedoch mein Anliegen so viel Ursprüngliches wie möglich zu erhalten.

  • Markus Meier
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 3 Jahren



    Aktuell noch im Dornröschenschlaf 😊

  • PRO
    Raumagentur ArteFakt
    vor 3 Jahren

    In welche Richtung gingen denn Ihre Ideen? Und wäre der Ansatz, Wohn- und Schlafraum zu tauschen und neuen Wohnraum und Küche zusammenzufassen für Sie vorstellbar?

  • Markus Meier
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 3 Jahren

    Es gibt einen sehr alten Entwurf für den Grundriss. Meine Ideen gingen entsprechend dahin, das Wohnzimmer zum Schlafzimmer zu machen und im Schlafzimmer das Bad und die Küche zu integrieren.


  • PRO
    Raumagentur ArteFakt
    vor 3 Jahren

    Den Rückzugsort „Wohnen“ dann in die ungeschützte Mitte? ;-)

  • Markus Meier
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 3 Jahren

    Ja, war bzw. ist auch aus meiner Sicht nicht optimal. War jedoch die bevorzugte Variante einer Innendesignerin, die ich zunächst angefragt hatte. Ihre weitere Variante bestand in einem innenliegenden Bad links neben der Eingangstür und einer Küchenzeile vor den Fenstern. Damit fühlte ich mich jedoch nicht glücklich. Umso mehr freue ich mich über die hilfreichen Kommentare hier. :-)

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