Der Weg von einer Scheune zu einem KfW geförderten Mehrfamilienhaus
Da in Zeiten der Nullzinspolitik und hohen Förderzuschüssen die Umnutzung von Bestandsimmobilien immer attraktiver wird,
möchten wir hier eine Umnutzung von der baurechtlichen und Förderseite vorstellen.
Bei Bestandsimmobilien treten oft grundsätzliche Fragen bei der Grundlagenermittlung auf:
- Der Nachweis der rechtmäßigen Errichtung des betroffenen Gebäudes
- Was die zuständige Bauaufsicht unter dem Bestandsschutz versteht,denn hierzu gibt es keine einheitliche Regelung.
- Ob ein Nachweis der Einfügung entsprechend § 34 (1) Baugesetzbuch (BauGB) erbracht werden kann,
falls kein Bebauungsplan besteht.
- Welche Verordnungen zu beachten sind, falls z.B. das Gebäude an Grenzen oder wie viel Stellplätze nachzuweisen sind.
- etc.
Der Nachweis der rechtmäßigen Errichtung des betroffenen Gebäudes stellt sich oft als sehr schwierig dar.
Denn oft genügt es nicht, wenn die urprüngliche Baugenehmigung fehlt. dass ein Gebäude in einem alten Lageplan besteht oder Umbaumaßnahmen über Baugenehmigungen ersichtlich sind.
Selbst wenn in Kriegen eine Dokumentation verloren ging, kann die rechtmäßige Errichtung von Amtswegen angezweifelt werden.
Oft bedarf es keines Nachweises mehr, wenn nachweislich noch keine Aufzeichnungen von Ämtern bestanden. Eine Untersuchung der Bausubstanz zur Ermittlung des Baujahres gestaltet sich aber noch
immer schwer, denn häufig kann das nur über bestimmte Steinformate oder Einschlüsse in gebrannten Mauersteien
festgestellt werden. Über verbautes Holz selbst sind dendrochronologische Untersuchungen oft sehr aufwendig.
Zum Bestandsschutz kann man zunächst nur davon ausgehen, dass der umhüllte Raum geschützt ist.
Selbst hier kann noch passieren, dass innerhalb eines bestehnden Satteldaches ein Staffelgeschoss nicht genehmigungsfähig ist,
sodass oft moderne Ansätze nur bedingt umgesetzt werden können.
Manches an einem Einfügungsnachweis ist letztendlich subjektiv, schon Begriffe wie "vergleichbar" können unterschiedlich
interpretiert werden. Oft können hier Hinweise auf aktuelle Gerichtsurteile hilfreich sein.
Verordnungen können hier größere Hürden darstellen, denn oft wird hierdurch die zur Verfügung stehende Fläche für die Gebäudeplanung
stark eingeschränkt. Hierbei spielen Abstandsflächen, wie die Anzahl der Stellplätze, häufig eine große Rolle.
Förderprogramme lassen Investitionen zur Zeit auch im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch die KfW wie BAFA, aber auch regionale Förderprogramme, sehr attaktiv erscheinen,
da über die Investition der so erzielte Negativzinssatz die Kosten einer Finanzierung erheblich nimmt.
(Ausreichend viele Parkplätze standen nur hinter dem Haus zur Verfügung.
Die Durchfahrt durch das Gebäude konnte an der Grenze durch den Bestandsschutz sichergestellt werden und stellte eine eloquente Lösung in Relation zur Wohnfläche dar.)
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Aktuelles Projekt 2020/2021 des atelier ambros + partner
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