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maria_her

dachterasse auf satteldach

Anna- Maria Her
vor 3 Jahren

Hallo zusammen.
Wir bauen in Bayern ein EFH mit Doppelgarage und Einliegerwohnung. Die Einrichtung wird als Anbau gebaut. Wir wollten darauf eigentlich ein Flachdach machen. Leider dürfen wir das nicht. Im Bebauungsplan steht folgendes:
"für Hauptgebäude sind ausschließlich Satteldächer zulässig. Für Garagen, Nebengebäude und untergeordnete Dächer an Hauptgebäuden (z.b. Terassenüberdachungen) sowie für verbindene Dächer zwischen Haupt- und Nebengebäude sind auch Pultdächer und flach geneigte Dächer mit einer Neigung von weniger als 5 Grad zur Horizontale zulässig." Die Stadt argumentiert, dass die Einliegerwohnung auch zum Haupthaus zählt und deshalb ein Satteldach drauf muss. Die nächste Überlegung war es, auf die, Einliegerwohnung zwar ein Satteldach zu setzen, aber zusätzlich eine Dachterasse einzubauen (siehe schematische Skizzen anbei. In der Ansicht nord-westen sieht man es am besten).
Meint ihr das ist zulässig?
Und wie findet ihr unsere Lösung? Gibt es irgendwelche baulichen Bedenken? Der Durchgang zur Dachterrasse ginge über ein kleines Zimmer im OG.
Vielen Dank
Anna

Kommentare (2)

Deutschland
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