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marc_andre_l

Dachgeschossausbau samt Dachterrasee

_marc_andre_
vor 2 Jahren

Moin Liebes Forum,


Durch Zufall habe ich erfahren, dass ich eine Dachterrasse auf dem Dach unseres Mehrfamilienhaus errichten darf.

Da ich die Wohnung zwecks Familienvergrößerung an sich veräußern wollte, habe ich mir unter den neuen Gesichtspunkten nochmal meine Gedanken gemacht.


Eine Erweiterung des Wohnraumes mittels einer regulären Aufstockung fällt aufgrund des Bebauungsplanes und evtl. auch wegen der Statik weg.


Das Dach wurde damals so gebaut, dass zwischen meinem Fußboden und dem höchsten Punkt des Daches ca. 4,45m sind. Dies fällt dann mit ca. 5,5° nach hinten ab.


Dies bedeutet, dass die Dachhöhe am hintersten Punkt meiner Wohnung ca. 3,5m beträgt.

Deshalb kam mir die – etwas ungewöhnliche – Idee, dass Dach im Zuge des Umbaus anzuheben und so eine weitere Ebene einzuziehen.


Nachfolgend findet ihr eine Übersicht aus dem Statikgutachten des Hauses.




Habt Ihr sowas schon mal gesehen bzw. ist sowas technisch möglich?


Prinzipiell würde man das bestehende Dach ab dem höchsten Punkt aufmachen und es dann angleichen, sodass darauf die Terrasse kann. Wenn man in diesem Zuge die Maximalhöhe von 4,45 auf z.B. 6 erhöht, könnte man darunter ein Zwischengeschoss einziehen.


Mir geht es erstmal vornehmlich um die technische Möglichkeit, da alles weitere später geklärt wird. Meine Nachbarin, die an mich angeschlossen nach hinten raus wohnt, möchte an dieser Umbauaktion nicht teilnehmen.


Ich bedanke mich im Voraus für alle Ideen, Kritik usw. Es ist gerade erstmal nur eine fixe Idee, die ich gerne mit euch einmal teilen möchte.


Falls Ihr mehr Infos braucht, sagt einfach Bescheid.


Mit freundlichen Grüßen

Marc

Kommentar (1)

  • PRO
    Koch-Kohlstadt, Michael, Dipl.-Ing.
    vor 2 Jahren
    Zuletzt geändert: vor 2 Jahren

    Hallo Marc,

    Zu beachten Sind hier mehrere Punkte. 1.) Du erwähnst eine Bebauungsplan. Dieser wird vorgeben wieviel % des Grundstücks bebaut werden darf. Daraus ergibt sich eine Geschossflächenzahl. Je nach dem von wann dieser Bebauungsplan ist werden auch Flächen für Wege und Terrassen mit angerechnet. 2.) Wenn du die Terrasse auf dem Dach errichtest, benötigst Du eine Umwehrung = Geländer. Dies löst eine Abstandsfläche aus, die auf dein/euer Grundstück fallen muss. 3.) ggf. ergeben sich aus den Auflagen des Bebaungsplan eine gestalterische Auflagen.

    Technisch ist das einfach umsetzbar. Hier könnte eine Metall- oder Holzkonstruktion auf der bestehenden Dachfläche errichtet werden. Diese muss eine Statiker dimensionieren. Das eigentliche Dach dürfte zu schwach dimensioniert sein um die zusätzlichen Lasten auf zu nehmen.

    Ich würde an Deiner Stelle eine Architekten/Architekten mit einer Vorplanung beauftragen um zu ermitteln ob diese Projekt baurechtlich realisierbar ist.

    Gruß Michael

Deutschland
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