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Neugestaltung - ehemaliges Ferienhaus soll dauerhaft bewohnt werden

Gesucht werden Ideen und Möglichkeiten um eine optimale Ausnutzung der jetzigen Wohnfläche zu erreichen. Da es einem selber schwer fällt sich bei einer Neugestaltung vom den vorgegebenen zu lösen und ganz neue Ansätze zu finden, wäre ich für alle Vorschläge offen.

Das Haus hat keinen Keller und auch keinen Dachboden, daher gilt es aufgrund der Schrägen im Obergeschoss soviel Stehhöhe wie möglich zu gewinnen. Im EG gibt es eine Fussbodenheizung und im OG befindet sich in jedem Zimmer ein Heizkörper.



Folgende Räumlichkeiten befinden sich im EG:

- Eingangsbereich (befindet sich in der Zeichnung vor dem Garagenanbau)

- Gäste WC (kleines Wachbecken, Toilette, Dusche und die Gastherme)

- Wohn- und Esszimmer (offen)

- Küche (offen)

- Betontreppe



Folgende Räume befinden sich im OG:

- kleiner Flur mit Fenster

- kleines Badezimmer (kleines Wachbecken, Toilette und Badewanne) dieses ist
aufgrund der Schräge alles nur sehr schlecht zu nutzen

- Schlafzimmer

- Büro / Gästezimmer

Ich habe mal versucht das ganze in der aktuellen Version darzustellen.

Da sollte sich doch etwas machen lassen, hoffe das es so reicht und freue mich schon auf die Ideen.


Kommentar (1)

  • PRO
    vor 2 Jahren
    Zuletzt geändert: vor 2 Jahren

    Bei Ihrem Bauvorhaben muss zunächst geprüft werden, ob die Umnutzung eines Ferienhauses in ein Wohnhaus zur dauerhaften Nutzung genehmigungsfähig ist. Das betrifft die planungsrechtliche Situation vor Ort und muss recherchiert werden. Wenn die Umnutzung grundsätzlich genehmigungsfähig ist, muss dazu ein Bauantrag gestellt werden.

    Auch weil im DG bereits ein ehemaliger Abstellraum zum Wohnraum umgenutzt wurde - das ist ebenfalls genehmigungspflichtig.

    Dann werden die aktuellen Anforderungen an das GEG für die Gebäudedämmung umgesetzt werden müssen - eine vollenergetische Sanierung steht also an.

    Ob der Statiker mit den vermutlich nicht ausreichenden/nicht frostfrei gegründeten Fundamenten einverstanden ist, ist auch eher fraglich.

    Wenn Sie das Projekt ernsthaft beginnen wollen, sollten Sie von Anfang an einen Architekten beauftragen, erst die bau- und planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres Projektes zu ermitteln und ggf. durch eine Bauvoranfrage zu beantragen. Die Fragen zum konstruktiv-statischen Umbau und den passenden Grundrisslösungen für ein neues Nutzungskonzept stellen sich dann später.