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Mindesthöhe Fenster in Bestandshaus

Gregor Bik
vor 5 Jahren
Guten Abend, ich habe mir ein Haus gekauft und stecke momentan in der Vorbereitung der Umbauarbeiten. Es sollen zwei Mietwohnungen, plus eine DG Wohnung zur Eigennutzung entstehen. Hier kam jetzt die Frage auf, ob man sich bei einem Bestandsgebäude (Klinker) an die Mindesthöhe der Fenster halten muss? Ich hatte gelesen, dass sie 80cm Beträgt. Leider kann mir keiner eine genaue Antwort dazu geben, wie es sich bei Bestandsobjekten verhält. Warum die Frage? Die aktuelle Höhe beträgt ca. 86cm. Den Fußboden möchte ich mit OSB Platten (2x a 12cm) und Trittschall verstärken. Wenn ich Laminat hinzurechne bin ich bei ca. +28cm Bodenhöhe. 86-28=58cm Abstand zwischen Boden und Fensterbank. Geht das, gerade bei einem künftigen Mietobjekt oder könnte ich Probleme bekommen was die Sicherheit angeht bekommen?

Sicherlich gibt es hier eine/n Fachmann/frau die mir helfen kann?

Kommentare (5)

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