
Villa München - Vom maßgeschneiderten Konzept zum Wohntraum
Klare Linie in allen Räumen, wiederkehrende Materialien und sich wiederholende Details im gesamten Einrichtungskonzept. Eine Optik geschaffene wie aus einer Zeitschrift für Inneneinrichtung.
Zwei Welten vereint – Der äußere Eindruck der Villa stand bewusst im Kontrast zum gewählten Innenraumkonzept. Eine Symbiose aus Holz Fassade und Beton und Stahl im Innenbereich rundete das Gesamtkonzept stimmig ab. Im Inneren überzeugt eine abgestimmte Kombination aus individuellen Einbaumöbeln und Designklassikern der heutigen Zeit.
HERAUSFORDERUNGEN DES PROJEKTES
Die Herausforderung bei diesem exklusiven Projekt lag im passgenauen Arbeiten, der Präzision in sämtlichen Ecken und der hohe Anspruch in allen Detailarbeiten. Da das Haus eine gewollt schräge Wand besitzt, mussten nahezu alle Einbauten, Möbel und Einrichtungslösungen individuell gefertigt und angepasst werden. Die Feinabstimmungen mit Architekten und Bauleitung begannen bereits lange vor Fertigungsbeginn. Sämtliche Fertigungsmaße und Detaillösungen wurden individuell nach Kundenwunsch erarbeitet und realisiert
Fotograf: Jonathan Sage
Was Houzz-Contributor dazu sagen:

4. Perfektes PaarHolz und Sichtbeton passen ganz wunderbar zusammen und ziehen sich als Gestaltungskonzept durch das ganze Haus bei diesem Projekt von VOIT SCHREINEREI.

2. Steuerliche ErleichterungenSchnell sollen in dieser Zeit auch die Finanzämter die durch die Corona-Krise in eine Schieflage geratenen Unternehmer unter die Arme greifen: von zinsloser Stundung von Steuerzahlungen und einer Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen bis hin zu Fristverlängerungen oder gestoppten Vollstreckungsmaßnahmen – in den nächsten Monaten sind alle Finanzbeamte im Innendienst angewiesen, ausschließlich Anträge auf Steuererleichterungen zu bearbeiten. Zinslose SteuerstundungFällige Zahlungen der Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer können – nach entsprechendem Antrag – bis zum 31. Dezember 2020 aufgeschoben werden. Ein pauschaler Antrag genügt dabei nicht, die Anträge müssen für jede Steuerschuld einzeln erfolgen.Achtung: Die Lohnsteuer Ihrer Mitarbeiter kann nicht gestundet werden.Herabsetzung der Steuervorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer und zum SolidaritätszuschlagIst schon jetzt absehbar, dass Sie im Jahr 2020 mit erheblichen Umsatzeinbußen rechnen müssen, können Sie die Herabsetzung der Vorauszahlungen beim Finanzamt beantragen. Stoppen von VollstreckungsmaßnahmenDrohen schon länger Vollstreckungsmaßnahmen wegen offener Steuerschulden, können diese ebenfalls auf Antrag bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt werden.Setzen Sie sich auch mit Ihrem Steuerberater in Verbindung, um mögliche Maßnahmen zu besprechen. Er kennt sich in steuerlichen Fragen bekanntlich besser aus.Mehr zum Thema:5 Fehler, die Bau- und Designprofis jetzt vermeiden sollten8 Krisen-Strategien, um Ihr Unternehmen zu stärken3 Beispiele, wie Experten den guten Draht zum Kunden behalten