ENE Haus
Containerhäuser und die Energieeinsparverordnung EnEv Für Containerhäuser werden bei der Energieeinsparverordnung keine Ausnahmen gemacht. Das ist auch gar nicht nötig, wie Peter Dussl weiß: „Die EnEv wird von Conhouse eingehalten, wir unterschreiten die Werte ganz entspannt. Dieses Jahr werden wir zusätzlich zur normalen Dämmung eine weitere Isolierungsschicht einbringen, eine Lage, die wie eine Alurettungsdecke funktioniert und mit der wir Wärmeverluste um (weitere) 85 Prozent verringern können.“
Die Baugenehmigung für ein Containerhaus: Wo darf man es in Deutschland bauen? Wer plant, sich ein Containerhaus bauen zu lassen, hat, schlicht gesagt, dasselbe Prozedere zu durchlaufen wie jeder andere Häuslebauer auch. Es gibt hier keine Sonderkonditionen. Das Gebäude muss dem hiesigen Bebauungsplan entsprechen, der in vielen Wohngebieten auch Vorgaben über die Höhe, Fenster- und Dachformen macht, und von der Baubehörde bewilligt werden.
Heiztechnik für Containerhäuser Geheizt wird bei Conhouse per elektrischer Infrarotheizung. „Früher sagte man, solche Heizungen verbrauchen viel Strom. Man dachte dann sofort an Nachtspeicheröfen. Heute stimmt das nicht mehr, und da Elektroinstallationen sowieso in den Modulen drin sind, schlägt man so zwei Fliegen mit einer Klappe“, sagt Peter Dussl. Ein weiteres Argument spricht dafür. „Außer in Bad und Küche halten wir die Container weitestgehend trocken, weil Wasser in jedem Gebäude die Achillesferse ist, wenn etwas schiefgeht. Mit der Infrarottechnik können wir auf die Montage von Heizungsrohren verzichten, die an den Übergängen problematisch werden würden, weil wir hier tragende Teile anbohren müssten.“ Die Konkurrenz greift auf ähnliche Technologien zurück: LissyHaus setzen Infrarotheizung, elektrische Fußbodenheizung oder eine Luft/Luft-Wärmepumpe ein, Combi-Box bieten alle gängigen Heizsysteme an, Cubig halten eine einfache Elektroheizung für am sinnvollsten und haben außerdem wassergeführte Fußbodenheizungen und Gasthermen im Programm.
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