Altbausanierung, Teil 3: Der gute Draht zum Denkmalamt
Keine Angst, die Denkmalbehörde beißt nicht! Kommunikation und eine frühzeitige Zusammenarbeit sind das A und O. Dazu raten unsere Experten
Guter Rat ist teuer, sagt man. Guter Draht, besonders der zum Denkmalamt, kann dagegen helfen, Kosten zu sparen. Denn wenn Sie mit der unteren Denkmalbehörde und insbesondere mit Ihrem Sachbearbeiter zusammenarbeiten, planen und realisieren Sie von vornherein nur Dinge, die genehmigt werden. Böse Überraschungen wie Strafzahlungen sind dann ausgeschlossen. Christine Wolf vom Landesdenkmalamt Berlin und drei Expertinnen für Altbausanierungen, Silke Schwager von MSHS Architekten, Innenarchitektin Eva Lorey und Tina Kammer von Interior Park raten dazu, früh mit der Denkmalbehörde in Kontakt zu treten.
Wie wird ein Bauwerk zum Denkmal?
Bestimmte Gebäude sind denkmalgeschützt. Das jeweilige Landesdenkmalamt beschäftigt eigene Wissenschaftler, die Kenntnis von der großen Masse der Denkmale haben und auf bauhistorischer Grundlage entscheiden, ob ein Gebäude unter Schutz gestellt wird. Danach ist aber noch nichts weiter festgeschrieben oder katalogisiert. Entscheidungen über Eingriffe fallen erst in Absprache mit der unteren Denkmalschutzbehörde. „In wenigen Ausnahmefällen gibt es ein Regelwerk. Das betrifft meistens Siedlungen, in denen sich die Fälle wiederholen“, sagt Wolf.
„In Berlin stammt das Gros aller denkmalgeschützten Gebäude aus der Zeitspanne zwischen dem mittleren und späten 19. bis zum frühen 20. Jahrhundert. Geschützt sind hier beispielsweise die Fassaden mit ihrem Dekor, die Fenster und ihre Form, Farbe und Putz der Fassade, die Höhe des Gebäudes, die Dachform und -konstruktion, eventuell der Eingang, wenn er besonders repräsentativ ist und manchmal auch der Vorgarten. In den Wohnungen selbst ist eher wenig reglementiert“, sagt Wolf.
Bestimmte Gebäude sind denkmalgeschützt. Das jeweilige Landesdenkmalamt beschäftigt eigene Wissenschaftler, die Kenntnis von der großen Masse der Denkmale haben und auf bauhistorischer Grundlage entscheiden, ob ein Gebäude unter Schutz gestellt wird. Danach ist aber noch nichts weiter festgeschrieben oder katalogisiert. Entscheidungen über Eingriffe fallen erst in Absprache mit der unteren Denkmalschutzbehörde. „In wenigen Ausnahmefällen gibt es ein Regelwerk. Das betrifft meistens Siedlungen, in denen sich die Fälle wiederholen“, sagt Wolf.
„In Berlin stammt das Gros aller denkmalgeschützten Gebäude aus der Zeitspanne zwischen dem mittleren und späten 19. bis zum frühen 20. Jahrhundert. Geschützt sind hier beispielsweise die Fassaden mit ihrem Dekor, die Fenster und ihre Form, Farbe und Putz der Fassade, die Höhe des Gebäudes, die Dachform und -konstruktion, eventuell der Eingang, wenn er besonders repräsentativ ist und manchmal auch der Vorgarten. In den Wohnungen selbst ist eher wenig reglementiert“, sagt Wolf.
Erster Schritt? Reden, reden, reden!
Sie haben also ein denkmalgeschütztes Gebäude gekauft und möchten mit der Sanierung beginnen? „Dann arbeiten Sie frühzeitig mit dem Denkmalamt zusammen“, rät Eva Lorey. „Ja, zu allererst sollte man sich mit der zuständigen Behörde abstimmen“, sagt auch Sielke Schwager. Und Tina Kammer weiß aus Erfahrung: „Wie in jeder Zusammenarbeit funktioniert auch hier alles leichter, wenn die Chemie stimmt.“
„Wenn wir uns etwas wünschen dürften“, sagt Christine Wolf vom Landesdenkmalamt, „dann, dass die Bauherren noch vor Beginn der Planung gemeinsam mit den Architekten das Gespräch mit der unteren Denkmalschutzbehörde suchen.“
Also: Reden Sie miteinander!
Sie haben also ein denkmalgeschütztes Gebäude gekauft und möchten mit der Sanierung beginnen? „Dann arbeiten Sie frühzeitig mit dem Denkmalamt zusammen“, rät Eva Lorey. „Ja, zu allererst sollte man sich mit der zuständigen Behörde abstimmen“, sagt auch Sielke Schwager. Und Tina Kammer weiß aus Erfahrung: „Wie in jeder Zusammenarbeit funktioniert auch hier alles leichter, wenn die Chemie stimmt.“
„Wenn wir uns etwas wünschen dürften“, sagt Christine Wolf vom Landesdenkmalamt, „dann, dass die Bauherren noch vor Beginn der Planung gemeinsam mit den Architekten das Gespräch mit der unteren Denkmalschutzbehörde suchen.“
Also: Reden Sie miteinander!
Wie plane ich denkmalgerecht?
„Bei der denkmalgerechten Planung gilt es, die historische Substanz – wo eben möglich – zu zeigen und das, was man neu hinzufügt, deutlich als zeitgenössisch herauszustellen“, sagt Sielke Schwager von MSHS Architekten.
Viele Bauherren haben Respekt davor, ein Denkmal zu übernehmen, weil sie die Kosten der zu leistenden Untersuchungen scheuen. Da wären die maßliche und auch zeitliche Bestandsaufnahme zu nennen; oft ist es auch sinnvoll, Farbgutachten zu erstellen. Auf der anderen Seite lassen sich viele der angefallenen Kosten einer Denkmalsanierung bei der Einkommenssteuer angeben und über mehrere Jahre abschreiben.
Außerdem gibt es diverse Fördermöglichkeiten: Die Landesdenkmalämter selbst verfügen über Zuschussmittel, genau wie die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und andere Stiftungen. Eine Übersicht zu diversen Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Seite des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz.
„Bei der denkmalgerechten Planung gilt es, die historische Substanz – wo eben möglich – zu zeigen und das, was man neu hinzufügt, deutlich als zeitgenössisch herauszustellen“, sagt Sielke Schwager von MSHS Architekten.
Viele Bauherren haben Respekt davor, ein Denkmal zu übernehmen, weil sie die Kosten der zu leistenden Untersuchungen scheuen. Da wären die maßliche und auch zeitliche Bestandsaufnahme zu nennen; oft ist es auch sinnvoll, Farbgutachten zu erstellen. Auf der anderen Seite lassen sich viele der angefallenen Kosten einer Denkmalsanierung bei der Einkommenssteuer angeben und über mehrere Jahre abschreiben.
Außerdem gibt es diverse Fördermöglichkeiten: Die Landesdenkmalämter selbst verfügen über Zuschussmittel, genau wie die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und andere Stiftungen. Eine Übersicht zu diversen Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Seite des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz.
Bewilligt werden in der Regel Standardverbesserungen, wie die Ausstattung mit einer neuen Heizanlage. Bäder dürfen immer modernisiert werden – und auf zeitgemäßen Wärme-, Feuchte-, Schall und Brandschutz soll auch niemand verzichten müssen.
Häufige Maßnahmen
„Es gibt häufig vorkommende denkmalerhaltende Maßnahmen“, sagt Eva Lorey. „Zum Beispiel muss bei manchen Bauteilen die Tragfähigkeit wieder hergestellt werden. Dachdeckungen müssen häufig ausgebessert oder erneuert werden, inklusive Regenwasserableitung. Oder Sie haben stark durchfeuchtete Wände, die trockengelegt werden müssen.“
Solange Veränderungen im Rahmen bleiben, so Loreys Erfahrung, lassen sich viele Dinge anpassen und modernisieren. Die Behörde mag aber ihre Einwände haben, wenn es darum geht, grobe Veränderungen am Grundriss vorzunehmen, Fenster oder Türen stark zu vergrößern, aus der Erbauungszeit erhaltene Bauteile wie Treppengeländer oder verzierte Innentüren abzureißen. Erker, Gauben und Loggien in geschützten Dachflächen werden wahrscheinlich auch ihre Schwierigkeiten bei der Bewilligung machen.
„Es gibt häufig vorkommende denkmalerhaltende Maßnahmen“, sagt Eva Lorey. „Zum Beispiel muss bei manchen Bauteilen die Tragfähigkeit wieder hergestellt werden. Dachdeckungen müssen häufig ausgebessert oder erneuert werden, inklusive Regenwasserableitung. Oder Sie haben stark durchfeuchtete Wände, die trockengelegt werden müssen.“
Solange Veränderungen im Rahmen bleiben, so Loreys Erfahrung, lassen sich viele Dinge anpassen und modernisieren. Die Behörde mag aber ihre Einwände haben, wenn es darum geht, grobe Veränderungen am Grundriss vorzunehmen, Fenster oder Türen stark zu vergrößern, aus der Erbauungszeit erhaltene Bauteile wie Treppengeländer oder verzierte Innentüren abzureißen. Erker, Gauben und Loggien in geschützten Dachflächen werden wahrscheinlich auch ihre Schwierigkeiten bei der Bewilligung machen.
Aus dem Nähkästchen geplaudert
„Als wir das Dach des Hauses in Stuttgart West ausgebaut haben, funktionierte die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Denkmalpfleger großartig. Manchmal ging es wie auf dem Basar zu: Wir wollten gerne die historische Treppe renovieren und erhalten, die beim Einreißen einer Wand zum Vorschein gekommen war. Dafür durften wir Fenster in das geschützte Dach einbauen. Bedingung war, zwischen den Sparren zu bleiben und eine gleichmäßige Reihung einzuhalten“, berichtet Tina Kammer von Interior Park. Die alte Treppe sieht man links im Bild, den ausgebauten Dachstuhl oben.
Also lautet die Devise: Läuft die Kommunikation, dann klappt’s auch mit dem Denkmalamt. Und falls Sie wissen wollen, ob ein Gebäude überhaupt unter Schutz steht: Die jeweiligen Landesdenkmalämter veröffentlichen auf ihren Websites Listen dazu.
„Als wir das Dach des Hauses in Stuttgart West ausgebaut haben, funktionierte die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Denkmalpfleger großartig. Manchmal ging es wie auf dem Basar zu: Wir wollten gerne die historische Treppe renovieren und erhalten, die beim Einreißen einer Wand zum Vorschein gekommen war. Dafür durften wir Fenster in das geschützte Dach einbauen. Bedingung war, zwischen den Sparren zu bleiben und eine gleichmäßige Reihung einzuhalten“, berichtet Tina Kammer von Interior Park. Die alte Treppe sieht man links im Bild, den ausgebauten Dachstuhl oben.
Also lautet die Devise: Läuft die Kommunikation, dann klappt’s auch mit dem Denkmalamt. Und falls Sie wissen wollen, ob ein Gebäude überhaupt unter Schutz steht: Die jeweiligen Landesdenkmalämter veröffentlichen auf ihren Websites Listen dazu.
Denkmalpfleger wollen schützen, was schützenswert ist. Im Denkmalschutz ist nur weniges klar festgeschrieben, vieles dagegen Ermessenssache.
„Eine Vorstellung, der wir häufig begegnen, ist der Glaube, Denkmalschutz sei wie eine Käseglocke. Also dass man gar nichts verändern dürfe. Die Leute denken dann quasi, wir hätten das Haus übernommen, gar besetzt. Das ist natürlich nicht der Fall. Veränderungen sind in Abstimmung mit der Behörde erlaubt“, sagt Christine Wolf vom Landesdenkmalamt Berlin.
Hier die verschiedenen Bereiche des Denkmalschutzes: