Darf ich so hoch bauen wie ich will?
Bebauungspläne oder die Umgebung bestimmen, wie hoch ein Haus sein darf. Sechs Beispiele, die das geschickt ausreizen
Eva Bodenmüller
26. März 2020
Houzz Deutschland Contributor. Freie Autorin mit Faible für Architektur und Technik, Garten und Kulinarik
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Ein Bebauungsplan hilft einer Gemeinde, die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Vieles ist darin festgelegt, unter anderem auch die erlaubte Zahl der Vollgeschosse. Das sind diejenigen Ebenen eines Hauses, die über eine bestimmte Fläche aus dem umgebenden Gelände mit einer bestimmten Höhe herausragen und auch über eine bestimmte lichte Höhe verfügen – und das über einen definierten Teil der Geschossfläche. Die genauen Maße legt die jeweilige Landesbauordnung fest.
In einem Neubaugebiet in Pirna waren drei Vollgeschosse möglich, die Architekt Lehmeier optisch voll ausgeschöpft hat – ein Großteil des obersten Geschosses ist Dachterrasse. Was aber geschieht, wenn die erlaubten Geschosse nicht ausreichen, um die gewünschte Wohnfläche zu erreichen? Dann hilft ein Architekt weiter, der sich mit den jeweils gültigen Vorschriften bestens auskennt und sie clever zu interpretieren weiß. Finden Sie hier einen Architekten im Houzz-Netzwerk.
Teilflächen schaffen
Mit Splitleveln lassen sich Räume kreativ unterteilen. Ohne durchgängige Zimmerdecken entstehen bis unters Dach Räume mit einer für Aufenthaltsräume ausreichenden Höhe.
Teilflächen schaffen
Mit Splitleveln lassen sich Räume kreativ unterteilen. Ohne durchgängige Zimmerdecken entstehen bis unters Dach Räume mit einer für Aufenthaltsräume ausreichenden Höhe.
Die Teilflächen geschickt um ein zentrales, atriumartiges Treppenhaus sortiert, konnten rundzwei in ihrem Korkenzieherhaus die Grundfläche von 115 Quadratmetern, die mit dem einen erlaubten Vollgeschoss möglich waren, auf 250 Quadratmeter ausdehnen.
Den Wohnraum tieferlegen
Wenn die erlaubte Zahl der Vollgeschosse gebaut, die mögliche Fläche im Dachgeschoss ausgereizt ist und die Wohnfläche immer noch nicht reicht, lohnt es sich, an die unterste Ebene zu gehen. Bei der Nutzung eines Kellergeschosses haben Hanglagen einen eindeutigen Vorteil.
Den Wohnraum tieferlegen
Wenn die erlaubte Zahl der Vollgeschosse gebaut, die mögliche Fläche im Dachgeschoss ausgereizt ist und die Wohnfläche immer noch nicht reicht, lohnt es sich, an die unterste Ebene zu gehen. Bei der Nutzung eines Kellergeschosses haben Hanglagen einen eindeutigen Vorteil.
Bei sehr steilen Grundstücken, wie etwa hier in Esslingen, ergibt sich das zusätzliche Wohngeschoss fast wie von selbst. Das Architekturbüro msm Schneck konnte auf einem solchen Hanggrundstück die Vorgabe von nur einem Vollgeschoss erfüllen und dennoch im Untergeschoss eine Einliegerwohnung für Gäste verwirklichen.
Und den erlaubten eingeschossigen Anbau in Regensburg konnten Fabi Architekten auf zwei Geschosse ausdehnen, da sich das untere in den Hang schiebt. Von der Straße aus sieht der Anbau eingeschossig aus und erfüllt damit die Bedingungen der Behörden.
Den Wohnraum ausgraben
Doch auch in der Ebene lässt sich in einem Kellergeschoss Wohnraum verwirklichen. Etwa indem das Erdreich abgetragen, der Sockel des Hauses quasi herausgehoben wird. Dann gilt es allerdings zu beachten, dass nicht das gesamte Kellergeschoss ausgegraben wird, sondern nur der erlaubte Anteil. Andernfalls wird aus dem Keller- ein Vollgeschoss. Heider Pannen-Vulpi Architekten haben auf diese Weise einem Einfamilienhaus zu einem hellen Untergeschoss verholfen.
Und was, wenn es keine Vorgaben gibt?
Gibt es keinen Bebauungsplan, müssen sich Gebäude an der vorhandenen Nachbarbebauung orientieren. Was große Freiheit verspricht, kann auch zu intensiven Gesprächen mit der Bauaufsichtsbehörde führen.
Doch auch in der Ebene lässt sich in einem Kellergeschoss Wohnraum verwirklichen. Etwa indem das Erdreich abgetragen, der Sockel des Hauses quasi herausgehoben wird. Dann gilt es allerdings zu beachten, dass nicht das gesamte Kellergeschoss ausgegraben wird, sondern nur der erlaubte Anteil. Andernfalls wird aus dem Keller- ein Vollgeschoss. Heider Pannen-Vulpi Architekten haben auf diese Weise einem Einfamilienhaus zu einem hellen Untergeschoss verholfen.
Und was, wenn es keine Vorgaben gibt?
Gibt es keinen Bebauungsplan, müssen sich Gebäude an der vorhandenen Nachbarbebauung orientieren. Was große Freiheit verspricht, kann auch zu intensiven Gesprächen mit der Bauaufsichtsbehörde führen.
Grimm Architekten haben mit ihrem kubistischen und relativ großen Gebäude in Nürnberg-Erlenstegen letztlich überzeugt.
Mehr Fragen und Antworten zum Baurecht:
Darf ich mein Grundstück eigentlich komplett zubauen?
Darf ich das Dach meines Hauses gestalten, wie ich will?
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Wie eingangs im Artikel richtig bemerkt wurde, regeln die Kommunen auf Grundlage des BauGB und der zahlreichen, enthaltenen Bestimmungen u.a. zur Ausnutzung der Grundstücke, Stadtgestaltung, Umweltschutz etc. in Verbindung mit den Landesbauordnungen im Bebauungsplan die Intensität der Ausnutzung ihrer Baugebiete und deren Gestaltung. Das geschieht im öffentlichen Interesse, um eine Ausgewogenheit bzw. Harmonie sowie nachbarschaftlichen Ausgleich der Gebiete zu erreichen.
Wenn nun ein Bauherr feststellt, daß er mehr Wohnfläche benötigt, als der B-Plan und die Nachbarschaft hergibt, möge er sich ein anderes Baugrundstück mit den für ihn passenden Festsetzungen besorgen. Alternativ kommen Befreiungen von div. Regelungen eines oft älteren B-Plans in Frage, sofern überhaupt einer besteht, da ja heutzutage die "Nachverdichtung" zur Vermehrung von Wohnraum grundsätzlich erwünscht ist.
Letzteres führt aber in traditionellen Einzelhausgebieten mit Satteldach etc. fast immer zu gestalterischen und nachbarschaftlichen Konflikten, wenn plötzlich der Nachbar einem mittels großem Kubus und Ausnutzung aller Geschossigkeitstricks auf die Pelle bzw. an die Grenze rückt, ganz abgesehen von den negativen Auswirkungen auf das Straßenbild des Baugebiets.
Insofern halte ich die gezeigten Musterbeispiele für sehr fragwürdig. Man möge bitte bei der Architektur immer das Umfeld in Betracht ziehen.
Die Möglichkeiten sind da, aber ein Parameter fehlt: Augenmaß, nicht nur Bauherr sondern auch die Umgebung sollten der Masstab sein. Oft ist das rechtlich mögliche einfach schon zu viel für das Umfeld. Mit dem Argument Nachverdichtung erleben wir gerade, wie in Hamburg trostlose Würfel, wie vom Himmelgefallen, in Wohngebieten entstehen. Das sind dann nicht immer Mehrfamilienhäuser, sondern Bauherren Träume, deren großzügige Wohnküchen hier ihre Bilder finden. Ein Blick aus Nachbars Garten würde aber die Realität zeigen, nackte Schattenspender mit Mini (Granit) Gärten, ohne Bepflanzung um ja jeden qm für Parkplätze zu nutzen. Für das Grün dienen ja die anderen Gärten. Ja, zulässig, aber baute jeder so, verkämen Wohngebiete zu Betonwüsten.
Vielfalt, sofern gut gestaltet, kann oft interessanter sein als Eintönigkeit. Sonst können wir gleich "Wohnkasernen" bauen. Für das (professionelle) Augenmaß gibt es erfahrene Architekten. In der Regel wird nur auf dessen Expertise verzichtet, stattdessen DIY-Selbstversuche gestartet mit dann fragwürdigen Ergebnissen. In diesem Sinne sollte man auch mit pauschalen Aussagen vorsichtig sein