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Flur, Flurstück, Grundstück: Was ist der Unterschied?
Flurstück ist nicht gleichbedeutend mit Grundstück: Wir klären, was der Begriff bezeichnet und welches Amt zuständig ist
Eva Zimmermann
23. November 2016
Journalistin mit Architektur-Diplom und Vorliebe für weniger – und manchmal auch mehr.
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Wer ein Haus bauen oder kaufen will, wird automatisch mit dem Begriff des Flurstückes konfrontiert. Worin liegt der Unterschied zum Grundstück, woher kommt die Bezeichnung und wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Begriffsklärung: Flur und Flurstück
Die Flur ist ein sehr alter Begriff, der ursprünglich die gesamte Landschaft bezeichnete. Im Laufe der Zeit wandelte sich die Bedeutung. Mit Flur wurde, in Abgrenzung zum Wald, das offene Gelände beschrieben. Später bezeichnete das Wort in der Regel den landwirtschaftlich genutzten Boden.
Als Teil des rechtlichen Begriffs „Flurstück” ist der Terminus in Deutschland bis heute geläufig. Beim Flurstück handelt es sich um einen amtlich vermessenen Teil der Erdoberfläche. Das Flurstück ist mit dem Grundstück nicht gleichbedeutend, denn ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen.
In Österreich ist der Begriff Flurstück übrigens nicht gebräuchlich. Hier wird von der Parzelle – manchmal aber auch vom Grundstück – gesprochen
Die Flur ist ein sehr alter Begriff, der ursprünglich die gesamte Landschaft bezeichnete. Im Laufe der Zeit wandelte sich die Bedeutung. Mit Flur wurde, in Abgrenzung zum Wald, das offene Gelände beschrieben. Später bezeichnete das Wort in der Regel den landwirtschaftlich genutzten Boden.
Als Teil des rechtlichen Begriffs „Flurstück” ist der Terminus in Deutschland bis heute geläufig. Beim Flurstück handelt es sich um einen amtlich vermessenen Teil der Erdoberfläche. Das Flurstück ist mit dem Grundstück nicht gleichbedeutend, denn ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen.
In Österreich ist der Begriff Flurstück übrigens nicht gebräuchlich. Hier wird von der Parzelle – manchmal aber auch vom Grundstück – gesprochen
Kein Fleckchen in Deutschland, das keinen Besitzer hätte
Deutschland hat mehr als 357.000 Quadratkilometer Grund und Boden, der sich im Besitz von Privatpersonen und öffentlicher Hand befindet. Einer Untersuchung von 1974* zufolge sind 60 Prozent der Fläche Westdeutschlands in Privatbesitz (dazu zählen Forst- und Landwirte sowie Privatpersonen). Etwa 30 Prozent gehören Gemeinden, Ländern und dem Bund, 4 Prozent der Kirche. Aktuellere umfassende Erhebungen gibt es bisher nicht, man geht aber davon aus, dass sich die Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben.
*Duwendag/Epping: Wem gehört der Boden in der Bundesrepublik Deutschland?, 1974
Deutschland hat mehr als 357.000 Quadratkilometer Grund und Boden, der sich im Besitz von Privatpersonen und öffentlicher Hand befindet. Einer Untersuchung von 1974* zufolge sind 60 Prozent der Fläche Westdeutschlands in Privatbesitz (dazu zählen Forst- und Landwirte sowie Privatpersonen). Etwa 30 Prozent gehören Gemeinden, Ländern und dem Bund, 4 Prozent der Kirche. Aktuellere umfassende Erhebungen gibt es bisher nicht, man geht aber davon aus, dass sich die Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben.
*Duwendag/Epping: Wem gehört der Boden in der Bundesrepublik Deutschland?, 1974
Welches Amt ist zuständig?
Flurstücke sind im sogenannten Liegenschaftskataster und im Grundbuch eingetragen. Beim Katasteramt werden sämtliche Grundstücke nach Fläche und Verlauf erfasst. Die Besitzverhältnisse, Informationen über die Finanzierung und solche Dinge wie ein Wegerecht des Nachbarn weist das Grundbuch nach.
Das Kataster ist übrigens ein Überbleibsel der Napoleonischen Kriege. Nachdem der französische Kaiser 1807 das Rheinland und Westfalen besetzt hatte, ordnete er ein Jahr später an, das Land zu vermessen und ein Parzellenkataster anzulegen, um den Grund und Boden besteuern zu können. Später übernahm das Königreich Preußen die Idee.
Flurstücke sind im sogenannten Liegenschaftskataster und im Grundbuch eingetragen. Beim Katasteramt werden sämtliche Grundstücke nach Fläche und Verlauf erfasst. Die Besitzverhältnisse, Informationen über die Finanzierung und solche Dinge wie ein Wegerecht des Nachbarn weist das Grundbuch nach.
Das Kataster ist übrigens ein Überbleibsel der Napoleonischen Kriege. Nachdem der französische Kaiser 1807 das Rheinland und Westfalen besetzt hatte, ordnete er ein Jahr später an, das Land zu vermessen und ein Parzellenkataster anzulegen, um den Grund und Boden besteuern zu können. Später übernahm das Königreich Preußen die Idee.
Flurstücke verschmelzen und so Kosten sparen
Wenn Sie ein Grundstück erworben haben, das aus mehreren Flurstücken besteht, können Sie die Flurstücke unter Umständen beim zuständigen Amt zu einem verschmelzen lassen. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Da gerade die Vermessung der Grenzen einen wesentlichen Faktor darstellt, können Sie auf diese Weise Kosten sparen.
Wenn Sie ein Grundstück erworben haben, das aus mehreren Flurstücken besteht, können Sie die Flurstücke unter Umständen beim zuständigen Amt zu einem verschmelzen lassen. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Da gerade die Vermessung der Grenzen einen wesentlichen Faktor darstellt, können Sie auf diese Weise Kosten sparen.
Vermessungsrecht ist Länderrecht
Jedes Bundesland hat sein eigenes Liegenschaftskataster, das vom Kataster- beziehungsweise Vermessungsamt geführt wird. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich am besten an das zuständige Amt vor Ort.
Mehr Begriffsklärungen, Infos und Tipps rund um Hausbau & Hauskauf
Auch interessant:
► Grundsteuer berechnen: Was Immobilienbesitzer wissen müssen
► So finden Sie ein passendes Baugrundstück
► Baunebenkosten: Über die versteckten Kosten beim Hausbau
Jedes Bundesland hat sein eigenes Liegenschaftskataster, das vom Kataster- beziehungsweise Vermessungsamt geführt wird. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich am besten an das zuständige Amt vor Ort.
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