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Wann ist Schimmel in der Wohnung gefährlich?
Wie entsteht Schimmel in der Wohnung? Wer ist für die Beseitigung zuständig, und wann ist eine Mietminderung sinnvoll?
Houzz Deutschland
21. März 2019
Es gibt kein Haus und keine Wohnung ohne Schimmelsporen. Aber nur dort, wo es feucht, kühl und stickig ist, beginnt ein hartnäckiger Schimmelbefall. In Raumecken und rund um die Fensterrahmen sammeln sich Sporen, die hier ideale Lebensbedingungen finden. Die Bewohner erkennen den Schimmel in der Wohnung oft erst, wenn dunkle Flecken auftauchen. Das sieht nicht nur unschön aus, es kann auch Bausubstanz und Gesundheit beeinträchtigen. Zum Glück gibt es wirksame Mittel und Möglichkeiten, den Schimmel zu entfernen.
Schimmel in der Wohnung: die Ursachen
Kochen, Wäsche trocknen, Duschen, aber auch einfach nur Atmen und Schwitzen: Eine vierköpfige Familie entlässt täglich zehn Liter Wasser in die Raumluft. Wenn es entweichen kann und das Gleichgewicht von Raumtemperatur, Feuchtigkeit und Oberflächentemperatur der Wände stimmt, ist alles gut. Doch wenn die Luftfeuchtigkeit – auch in einem gut gedämmten Gebäude – dauerhaft bei mehr als 60 Prozent liegt, machen sich an kühlen Oberflächen Schimmelpilze breit. Vor allem dort, wo Staub und Bakterien ihr Unwesen treiben, an „Nahrungsquellen“ wie Holz und Tapeten und dort, wo frische Luft eher selten vorbeistreicht, zum Beispiel hinter dem Schrank. Auch an den sogenannten Wärmebrücken kann Feuchtigkeit besonders leicht kondensieren und Schimmelbildung begünstigen.
„Sie lüften nicht häufig genug“, heißt es dann oft. Doch falsches Lüften ist nicht die einzige Ursache für Schimmel in der Wohnung. Manchmal entstehen die dunklen Flecken auch aufgrund großer Temperaturunterschiede, etwa zwischen einem kalten Schlafzimmer und einem warmen Flur. In vielen Fällen können die Bewohner nichts für den Schimmelbefall, etwa wenn Wände oder Decken nach einem Rohrbruch grundsätzlich feucht sind oder das Haus schlecht gedämmt ist. Aber auch beim Neubau eines Hauses kann bereits während der Bauphase Schimmel durch hohe Luftfeuchtigkeit entstehen, zum Beispiel wenn die Gewerke ihre Arbeiten nicht gut abgestimmt haben oder kritische Eingriffe in einer Bauphase vornehmen, in der Heizung oder Lüftung noch nicht richtig in Betrieb sind. Eine fachgerechte Planung und Bauausführung beugt vor. Wer auf Nummer sicher gehen will, beauftragt einen unabhängigen Bausachverständigen, der den Bau begleitet. Eine solche Investition kann viel Geld, Nerven und Streitereien sparen. Gut zu wissen: Bei einem Neubau ist in den ersten zwei Jahren, manchmal auch noch länger, generell sehr viel (Bau-)Restfeuchte im Haus. Es ist dann wichtig, die Luftfeuchtigkeit durch geeignete Maßnahmen wie Bautrocknung, richtiges Heizen und Lüften zu senken.
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„Sie lüften nicht häufig genug“, heißt es dann oft. Doch falsches Lüften ist nicht die einzige Ursache für Schimmel in der Wohnung. Manchmal entstehen die dunklen Flecken auch aufgrund großer Temperaturunterschiede, etwa zwischen einem kalten Schlafzimmer und einem warmen Flur. In vielen Fällen können die Bewohner nichts für den Schimmelbefall, etwa wenn Wände oder Decken nach einem Rohrbruch grundsätzlich feucht sind oder das Haus schlecht gedämmt ist. Aber auch beim Neubau eines Hauses kann bereits während der Bauphase Schimmel durch hohe Luftfeuchtigkeit entstehen, zum Beispiel wenn die Gewerke ihre Arbeiten nicht gut abgestimmt haben oder kritische Eingriffe in einer Bauphase vornehmen, in der Heizung oder Lüftung noch nicht richtig in Betrieb sind. Eine fachgerechte Planung und Bauausführung beugt vor. Wer auf Nummer sicher gehen will, beauftragt einen unabhängigen Bausachverständigen, der den Bau begleitet. Eine solche Investition kann viel Geld, Nerven und Streitereien sparen. Gut zu wissen: Bei einem Neubau ist in den ersten zwei Jahren, manchmal auch noch länger, generell sehr viel (Bau-)Restfeuchte im Haus. Es ist dann wichtig, die Luftfeuchtigkeit durch geeignete Maßnahmen wie Bautrocknung, richtiges Heizen und Lüften zu senken.
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Wann ist Schimmel gefährlich?
Ein gesunder Mensch wird spielend mit Sporen, Keimen und den Stoffwechselprodukten von Schimmelpilzen fertig. Doch wenn auf Dauer zu viele Sporen in der Atemluft herumschwirren, drohen allergische Reaktionen wie Schnupfen und Augenreizungen. Das Umweltbundesamt warnt: „Wenn Sie in einer feuchten, schimmeligen Wohnung leben, haben Sie außerdem ein erhöhtes Risiko für Atemwegserkrankungen und Atemwegsinfektionen sowie für eine Verstärkung einer vorhandenen Asthmaerkrankung.“ Schimmel in der Wohnung kann also gefährlich werden. Wer sich unsicher ist oder seine Symptome nicht einordnen kann, sollte mit seinem Hausarzt sprechen. Professionellen Rat und Hilfe bieten auch Baubiologen an, zum Beispiel beim Messen der Raumluftqualität oder wenn ein Konzept für die Schimmelentfernung erstellt werden soll.
► Einen Baubiologen in Ihrer Nähe finden Sie hier
Ein gesunder Mensch wird spielend mit Sporen, Keimen und den Stoffwechselprodukten von Schimmelpilzen fertig. Doch wenn auf Dauer zu viele Sporen in der Atemluft herumschwirren, drohen allergische Reaktionen wie Schnupfen und Augenreizungen. Das Umweltbundesamt warnt: „Wenn Sie in einer feuchten, schimmeligen Wohnung leben, haben Sie außerdem ein erhöhtes Risiko für Atemwegserkrankungen und Atemwegsinfektionen sowie für eine Verstärkung einer vorhandenen Asthmaerkrankung.“ Schimmel in der Wohnung kann also gefährlich werden. Wer sich unsicher ist oder seine Symptome nicht einordnen kann, sollte mit seinem Hausarzt sprechen. Professionellen Rat und Hilfe bieten auch Baubiologen an, zum Beispiel beim Messen der Raumluftqualität oder wenn ein Konzept für die Schimmelentfernung erstellt werden soll.
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Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung
Wenn Mieter hartnäckigen Schimmelbefall erkennen, müssen sie den Schaden (am besten mit Beweisfotos) sofort dem Vermieter melden. Nachdem die Ursache geklärt wurde, geht es an eine fachgerechte Beseitigung. Wer zahlt bei Schimmel in der Wohnung? Im Mietrecht ist festgelegt: Wenn bauliche Mängel die Ursache sind, ist der Vermieter in der Haftung. Er muss die nötigen Sanierungsmaßnahmen einleiten, und bis sie abgeschlossen sind, kann der Mieter einen bestimmten Anteil seiner Miete einbehalten. Wie hoch die Mietminderung ausfallen darf, hängt von der Größe der betroffenen Fläche ab. Bei vereinzelten Stellen sind zehn bis 15 Prozent üblich. Breitet sich der Schimmel über die Wohnräume aus, können bis zu 50 Prozent erlaubt sein. Ist der Befall gesundheitsgefährdend oder ist die gesamte Wohnung nicht mehr bewohnbar, haben Gerichte auch schon 90 bis 100 Prozent anerkannt. Beratung gibt es beim Mieterverein.
Hatten Sie schon mal mit Schimmel in den Wohnräumen zu kämpfen? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Houzzern.
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