Wann lohnt sich eine Energieberatung?
Wer sanieren möchte, kommt um eine Energieberatung nicht herum. Warum, wieso, weshalb und was diese kostet
Eva Bodenmüller
9. März 2023
Houzz Deutschland Contributor. Freie Autorin mit Faible für Architektur und Technik, Garten und Kulinarik
Houzz Deutschland Contributor. Freie Autorin mit Faible für Architektur und Technik,... Mehr
Energieberater und Energieberaterinnen sind derzeit sehr gefragt. Aber was ist eigentlich ihre Aufgabe? Wann sollte ich sie in Anspruch nehmen? Wo finde ich einen seriösen? Und was kostet ihr Service? In diesem Artikel erfahren Sie es.
Energieberatung nur mit Zusatzqualifikation. Architektin, Bauingenieur, Schornsteinfeger, Geologin, Installateurin – Energieberatung kann von vielen Profis angeboten werden. „Wer beim BAFA, also dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, gelistet werden will, braucht eine Zusatzqualifikation. Fortbildungen dienen auch der Qualitätssicherung“, sagt Architektin und Energieberaterin Waltraud Clever. Diese Zusatzqualifikation mit dem Schwerpunkt Energieberatung bieten etwa Handelskammern oder das Öko-Institut e. V. an. Eine geschützte Berufsbezeichnung gibt es allerdings nicht.
Auf den Seiten der Dena nach Profis suchen. „Die umfangreichste Energieeffizienzexpertenliste führt die Dena“, verrät Architekt Thomas Schilling. Die bei der Deutschen Energieagentur (dena) gelisteten Fachkräfte haben eine nachgewiesene Qualifikation und sind berechtigt, Anträge auf Förderung von Sanierungsvorhaben beim BAFA oder der KfW einzureichen. Über eine Suchfunktion nach Postleitzahlen lassen sich Profis in nächster Nähe finden. Auf Houzz finden Sie ebenfalls Energieberater:innen in Ihrer Nähe
Wann eine Energieberatung sinnvoll ist. „Wer konkrete Sanierungspläne hat, sollte eine Energieberatung beauftragen“, rät Schilling. So lässt sich die energetische Verbesserung des Gebäudes dokumentieren, die das Ergebnis der Sanierung ist. Zudem können Energieberater:innen Fördergelder für die energetische Sanierung beantragen. Auch wer eine Immobilie kaufen möchte, ist gut beraten, sie hinzuzuziehen. „Am besten die Energieberaterin zur Besichtigung mitnehmen. Sie kann sich ein besseres Bild vom Zustand machen, die Immobilie bauphysikalisch einschätzen und eventuell erforderliche Maßnahmen priorisieren“, erklärt Clever.
Die Energieberatung. Eine umfangreiche Energieberatung zu einem bestehenden Gebäude fängt vor Ort mit einer Bestandsaufnahme an. Anhand von Plänen wird verglichen, ob der bauliche Zustand dem einst geplanten noch entspricht. „Gebäudepläne und Verbrauchsdaten sind bei der Berechnung des Energieverbrauchs hilfreich. Gerade bei kleineren Häusern hat das individuelle Verhalten eine große Wirkung auf den tatsächlichen Verbrauch im Vergleich zum errechneten Bedarf“, erklärt Schilling. Der Bedarf, der sich aus den Flächen und U-Werten von Türen, Fenstern und Außenwänden errechnet, berücksichtigt nicht das individuelle Heizverhalten.
Eine Energieberatung zeigt auf, welche Maßnahmen für die energetische Sanierung sinnvoll sind.
Auf Grundlage der Bestandsaufnahme spielt der Energieberater oder die Energieberaterin verschiedene Szenarien durch, die zur Verbesserung des Energiehaushalts führen. „Wir erstellen dann einen individuellen Sanierungsfahrplan, der auf fünfzehn Jahre angelegt ist“, so Clever.
Vorausgesetzt, die Kunden wünschen dies. Denn nicht immer steht eine komplette Sanierung an. Manchmal reicht auch schon die Beauftragung eines Energieberaters, um etwa Zuschüsse für eine neue Heizung oder den Austausch der Fenster zu erhalten. Soll tatsächlich umfangreich saniert werden, lohnt sich eine Baubegleitung durch den oder die Energieberater:in. Der Auftrag hierfür kann von der Ausschreibung und Auswahl der ausführenden Firmen bis zur Bauabnahme reichen und sollte auf jeden Fall die Überwachung der fachgerechten Ausführung beinhalten.
„Am Ende sollte so viel Energie eingespart werden, wie geplant war. Und auch auf etwaige Baumängel kann ein Energieberater aufmerksam machen“, erläutert Schilling. „Wegen der derzeit großen Nachfrage ist die Begleitung der Maßnahmen leider oft nicht möglich“, bedauert Clever.
Weiterlesen: Energetische Sanierung Schritt für Schritt
Auf Grundlage der Bestandsaufnahme spielt der Energieberater oder die Energieberaterin verschiedene Szenarien durch, die zur Verbesserung des Energiehaushalts führen. „Wir erstellen dann einen individuellen Sanierungsfahrplan, der auf fünfzehn Jahre angelegt ist“, so Clever.
Vorausgesetzt, die Kunden wünschen dies. Denn nicht immer steht eine komplette Sanierung an. Manchmal reicht auch schon die Beauftragung eines Energieberaters, um etwa Zuschüsse für eine neue Heizung oder den Austausch der Fenster zu erhalten. Soll tatsächlich umfangreich saniert werden, lohnt sich eine Baubegleitung durch den oder die Energieberater:in. Der Auftrag hierfür kann von der Ausschreibung und Auswahl der ausführenden Firmen bis zur Bauabnahme reichen und sollte auf jeden Fall die Überwachung der fachgerechten Ausführung beinhalten.
„Am Ende sollte so viel Energie eingespart werden, wie geplant war. Und auch auf etwaige Baumängel kann ein Energieberater aufmerksam machen“, erläutert Schilling. „Wegen der derzeit großen Nachfrage ist die Begleitung der Maßnahmen leider oft nicht möglich“, bedauert Clever.
Weiterlesen: Energetische Sanierung Schritt für Schritt
Auch die Heizquelle wird bei der Energieberatung betrachtet.
Weniger aufwendig, doch ebenfalls lohnenswert sind sogenannte stationäre Energieberatungen, wie sie etwa die Verbraucherzentralen anbieten. „In der Beratung geht es beispielsweise darum, Tipps zum Energieverbrauch zu geben oder bei der Kontrolle der Heizkostenabrechnung zu helfen“, sagt Clever, die selbst solche Beratungen bei einer Verbraucherzentrale durchführt.
Weniger aufwendig, doch ebenfalls lohnenswert sind sogenannte stationäre Energieberatungen, wie sie etwa die Verbraucherzentralen anbieten. „In der Beratung geht es beispielsweise darum, Tipps zum Energieverbrauch zu geben oder bei der Kontrolle der Heizkostenabrechnung zu helfen“, sagt Clever, die selbst solche Beratungen bei einer Verbraucherzentrale durchführt.
Die Kosten. Wer eine Energieberatung ohne staatliche Förderung beauftragt, muss mit Kosten von achtzig bis hundertfünfzig Euro pro Stunde rechnen, wie Clever verrät. Schilling fügt hinzu: „Die Kosten sind frei verhandelbar.“
Wer das Angebot einer Verbraucherzentrale nutzt, zahlt nichts, wenn die Beratung bei der Verbraucherzentrale stattfindet. Mit dreißig Euro ist die Vor-Ort-Beratung hier vergleichsweise günstig, dafür aber auch nicht so umfangreich. „Das Angebot der Verbraucherzentralen wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Die Beratung dauert jeweils eine halbe Stunde“, so Clever.
Wer das Angebot einer Verbraucherzentrale nutzt, zahlt nichts, wenn die Beratung bei der Verbraucherzentrale stattfindet. Mit dreißig Euro ist die Vor-Ort-Beratung hier vergleichsweise günstig, dafür aber auch nicht so umfangreich. „Das Angebot der Verbraucherzentralen wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Die Beratung dauert jeweils eine halbe Stunde“, so Clever.
Staatliche Beteiligung an den Kosten. Die Kosten für eine Energieberatung müssen Sie nicht alleine tragen. Vorausgesetzt, der oder die Energieberater:in ist als „Energieeffizienzexperte für Förderprogramme des Bundes“ gelistet. Dann gibt es über das BAFA für die Baubegleitung bis zu fünfzig Prozent Zuschuss. Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) wird mit bis zu achtzig Prozent gefördert. Bei einem Einfamilienhaus können das immerhin bis zu 1.300 Euro sein, alleine für den ISFP.
Die Förderung für die Energieberatung für Häuser ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. So muss beispielsweise vor mehr als zehn Jahren ein Bauantrag oder eine Bauanzeige eingereicht worden sein. Zudem müssen mindestens fünfzig Prozent des Gebäudes zum Wohnen genutzt werden oder das Haus wurde ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet.
Die Förderung für die Energieberatung für Häuser ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. So muss beispielsweise vor mehr als zehn Jahren ein Bauantrag oder eine Bauanzeige eingereicht worden sein. Zudem müssen mindestens fünfzig Prozent des Gebäudes zum Wohnen genutzt werden oder das Haus wurde ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet.
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