Wer braucht eigentlich den Energieausweis?
Für Vermietung und Verkauf ist der Energieausweis Pflicht. Wir verraten, was Sie noch darüber wissen sollten
Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten oder Fördermittel für die geplante energetische Sanierung seines Einfamilienhauses beantragen will, kommt um den Energieausweis nicht herum. Wo sie ihn beantragen können, welcher für Sie der richtige ist und was Sie noch über das Dokument wissen sollten – wir klären auf.
Nur bei Neuvermietungen benötigen Vermieter das Zertifikat, langjährige Mieter haben keinen Anspruch darauf. Der gültige Energieausweis muss spätestens bei einer Neuvermietung zur Besichtigung vorgelegt werden, und zwar unaufgefordert. Mit Vertragsunterzeichnung erhält der Mieter den Energieausweis oder eine Kopie davon – so schreibt es die EnEV 2014 vor.
Gibt es Ausnahmen von der Energieausweispflicht?
Kein Energieausweis wird für Gebäude benötigt, die unter Denkmalschutz stehen oder weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche haben.
Übrigens: Auch im Zuge einer energetischen Sanierung, die zu einem KfW-geförderten Effizienzhaus führt, benötigen Sie einen Energieausweis.
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Gibt es Ausnahmen von der Energieausweispflicht?
Kein Energieausweis wird für Gebäude benötigt, die unter Denkmalschutz stehen oder weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche haben.
Übrigens: Auch im Zuge einer energetischen Sanierung, die zu einem KfW-geförderten Effizienzhaus führt, benötigen Sie einen Energieausweis.
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Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Bei der Erstellung eines Energieausweises kommt eine von zwei Varianten infrage: der Verbrauchsausweis oder der Bedarfsausweis. Während der Bedarfsausweis mithilfe eines aufwendigen Berechnungsverfahrens den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt und somit unabhängig vom individuellen Heizverhalten einen objektiven Vergleich mit anderen Objekten ermöglichen soll, weist der Verbrauchsausweis nur den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes aus.
Doch nicht nur die Aussagekraft der beiden Ausweise unterscheiden sich deutlich voneinander, auch die Kosten für die Erstellung beider Energieausweise sind kaum miteinander vergleichbar: Bereits ab 20 Euro erhalten Sie online einen einfachen Verbrauchsausweis, zum Beispiel von Ihrem Energieanbieter. Alles, was Sie dazu brauchen, sind die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre. Dagegen wird der bedarfsorientierte Energieausweis auf Basis eines technischen Gutachtens erstellt, der die Energieeffizienz des Gebäudes an sich bewertet. Ein weitaus aufwendigeres Verfahren, das oftmals bis zu 500 Euro und mehr kosten kann.
Bei der Erstellung eines Energieausweises kommt eine von zwei Varianten infrage: der Verbrauchsausweis oder der Bedarfsausweis. Während der Bedarfsausweis mithilfe eines aufwendigen Berechnungsverfahrens den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt und somit unabhängig vom individuellen Heizverhalten einen objektiven Vergleich mit anderen Objekten ermöglichen soll, weist der Verbrauchsausweis nur den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes aus.
Doch nicht nur die Aussagekraft der beiden Ausweise unterscheiden sich deutlich voneinander, auch die Kosten für die Erstellung beider Energieausweise sind kaum miteinander vergleichbar: Bereits ab 20 Euro erhalten Sie online einen einfachen Verbrauchsausweis, zum Beispiel von Ihrem Energieanbieter. Alles, was Sie dazu brauchen, sind die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre. Dagegen wird der bedarfsorientierte Energieausweis auf Basis eines technischen Gutachtens erstellt, der die Energieeffizienz des Gebäudes an sich bewertet. Ein weitaus aufwendigeres Verfahren, das oftmals bis zu 500 Euro und mehr kosten kann.
Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises müssen Sie als Eigentümer allein tragen. In einer Eigentümergemeinschaft werden sie geteilt – auch wenn nur einer der Eigentümer seine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte. Denn der Energieausweis bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude und nicht auf eine einzelne Wohneinheit. Eine Umlage der Kosten auf die Mieter ist nichtzulässig.
Welcher Energieausweis für welches Gebäude?
Liegen die Verbrauchsabrechnungen der vergangenen drei Jahren nicht vollständig vor (etwa weil das Gebäude erst vor kurzem umfassend modernisiert wurde) oder handelt es sich um einen Neubau, ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Das gilt auch für Gebäude mit ein bis vier Wohneinheiten, bei denen der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die außerdem die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen.
Für alle übrigen Wohngebäude reicht die Erstellung eines einfachen Verbrauchsausweises.
Tipp: Bei einem Neubau sollten Eigentümer darauf achten, dass sie sich den Energieausweis direkt vom Architekten oder Planer ausstellen lassen. Das spart Nerven, Zeit und Geld.
Energieausweis beantragen – so geht’s
Wer darf einen Energieausweis ausstellen? Auch darüber finden sich in der EnEV konkrete Angaben. So regelt das in den Bundesländern jeweils gültige Baurecht die Zuständigkeit bei den Neubauten. Bei sogenannten Bestandsbauten gelten bundeseinheitliche Voraussetzungen, die Aussteller erfüllen müssen. Auskünfte darüber erhalten Sie bei der örtlichen Architekten-, Ingenieurs- oder Handwerkskammer sowie über die Energieberatung der Verbraucherzentralen.
Liegen die Verbrauchsabrechnungen der vergangenen drei Jahren nicht vollständig vor (etwa weil das Gebäude erst vor kurzem umfassend modernisiert wurde) oder handelt es sich um einen Neubau, ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Das gilt auch für Gebäude mit ein bis vier Wohneinheiten, bei denen der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die außerdem die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen.
Für alle übrigen Wohngebäude reicht die Erstellung eines einfachen Verbrauchsausweises.
Tipp: Bei einem Neubau sollten Eigentümer darauf achten, dass sie sich den Energieausweis direkt vom Architekten oder Planer ausstellen lassen. Das spart Nerven, Zeit und Geld.
Energieausweis beantragen – so geht’s
Wer darf einen Energieausweis ausstellen? Auch darüber finden sich in der EnEV konkrete Angaben. So regelt das in den Bundesländern jeweils gültige Baurecht die Zuständigkeit bei den Neubauten. Bei sogenannten Bestandsbauten gelten bundeseinheitliche Voraussetzungen, die Aussteller erfüllen müssen. Auskünfte darüber erhalten Sie bei der örtlichen Architekten-, Ingenieurs- oder Handwerkskammer sowie über die Energieberatung der Verbraucherzentralen.
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Energieausweis regelmäßig erneuern
Ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – der Energiepass ist nach 10 Jahren abgelaufen und muss spätestens bei dem nächsten Mieter-, Pächter- oder Eigentümerwechsel erneuert werden. Doch auch davor, etwa im Zuge von Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen, die sich auf die Energieeffizienz des Hauses auswirken, kann ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.
Energieausweis regelmäßig erneuern
Ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – der Energiepass ist nach 10 Jahren abgelaufen und muss spätestens bei dem nächsten Mieter-, Pächter- oder Eigentümerwechsel erneuert werden. Doch auch davor, etwa im Zuge von Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen, die sich auf die Energieeffizienz des Hauses auswirken, kann ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.
Mit der Energieeinsparverordnung von 2014 wurde der Energieausweis überarbeitet und um die Energieeffizienzklassen erweitert. Damit soll es leichter werden, Gebäude im Hinblick auf ihr energetisches Niveau miteinander zu vergleichen. Den Kauf- und Mietinteressenten soll so eine schnelle Einschätzung des energetischen Zustandes eines Gebäudes vermittelt werden.
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Als Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie müssen Sie im Besitz eines gültigen Energieausweises sein, so schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Das gilt für das bis dato selbst genutzte Einfamilienhaus ebenso wie für die Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, denn der potenzielle Käufer oder Mieter soll sich mithilfe des Energieausweises einen schnellen Überblick über die energetischen Daten und damit den Zustand des Gebäudes oder der Wohneinheit machen können.
Deshalb muss der Energieausweis vor Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages vorliegen. Bereits aus der Immobilienanzeige müssen wichtige energetische Kenndaten hervorgehen: Energiebedarf und -verbrauch, Energieträger für die Heizung und die Art der Beheizung.