Einen Bericht zur Umsatzsteuerschuld erstellen
Der Bericht zur Umsatzsteuerschuld bietet Ihnen alle Informationen, die Sie benötigen, um herauszufinden, was Sie an Umsatzsteuer zahlen müssen, und ist damit ein sehr nützliches Instrument für Ihre Buchhaltung und Ihr Rechnungswesen.
Hinweis: Wenn Sie Fragen haben, die über die in diesem Artikel dargelegten Informationen hinausgehen, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Steuerberaterin zu sprechen oder sich an Ihre staatliche Finanzbehörde zu wenden.

Auf Ihren Bericht zugreifen
Gehen Sie zu Ihren Berichten und klicken Sie auf „Bericht ansehen“ neben dem Bericht zur Umsatzsteuerschuld.

Berichte für die Buchhaltung erstellen
Sie können einen Bericht entweder mit der Buchhaltungsart „Bar“ oder „Periodengerecht“ erstellen.
- Wenn Sie eine Periodengerechte Buchhaltung anwenden, basiert der Bericht auf dem Gesamtumsatzsteuerbetrag Ihrer Rechnungen, bezahlt, teilweise bezahlt und unbezahlt. Dazu gehören Rechnungen, die ausgestellt, als bezahlt markiert und an Kund*innen versandt wurden. Entwürfe von Rechnungen, gelöschte Rechnungen oder Rechnungen, die storniert wurden, sind nicht in diesem Bericht enthalten. Das Datum des Referenzbelegs in diesem Bericht basiert auf dem Erstellungsdatum.
- Wenn Sie eine Buchhaltung in Bar anwenden, basiert der Bericht auf Rechnungen, die bezahlt oder teilweise bezahlt wurden. Das Bezugsdatum im Bericht basiert auf dem Zahlungsdatum.
Um die Buchhaltungsart zu wechseln, verwenden Sie das Dropdown-Menü am oberen Rand des Berichts und wählen Sie die gewünschte Art aus. Klicken Sie unbedingt auf „Bericht erstellen“, um die Änderungen zu übernehmen und den Bericht zu aktualisieren.

Der Bericht zeigt die gesamten Steuern an, die Sie für den ausgewählten Zeitraum dem Finanzamt schulden, sowie eine detaillierte Aufschlüsselung der Steuern für jeden von Ihnen eingerichteten Steuersatz. Sie können den Bericht auch nach Datum, Steuersätzen und Projekten filtern.

In Excel-Datei exportieren
Sie können den Bericht als Excel-Datei exportieren, indem Sie oben rechts auf „Excel-Datei exportieren“ klicken.
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Häufig gestellte Fragen
1) Ich entrichte Steuern an meine Anbieter. Sollte ich die vorausgezahlte Steuer von der Gesamtsumme abziehen, die ich an den Staat zahle?
Unser Bericht zur Umsatzsteuerschuld enthält keine vorausbezahlten Umsatzsteuerabzüge. Je nach Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensart müssen Sie die Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis an die Kund*innen ausweisen, unabhängig davon, ob die Steuer an die Anbeiter gezahlt wurde oder nicht. Da die Steuersätze inviduell abweichen können, empfehlen wir Ihnen, sich zu erkundigen, welche Richtlinien auf Sie zutreffen. Wir raten Ihnen immer, mit Ihrer Buchhaltung oder einer Steuerberatung zu sprechen oder sich mit Ihrer staatlichen Finanzbehörde in Verbindung zu setzen, um herauszufinden, wie Sie die vorausgezahlte Umsatzsteuer handhaben und sicherstellen, dass Sie die Umsatzsteuer ordnungsgemäß abführen.
2) Wie berechne ich den Gesamtsteuerbetrag, den ich bereits an meine Anbieter gezahlt habe?
Erstellen Sie einen Bericht zu den ausgehenden Transaktionen nach Projekt für den Zeitraum, den Sie berücksichtigen möchten, und scrollen Sie dann ganz nach rechts, wo Sie die Spalte „Steuerbetrag“ finden. Unten in der Spalte „Steuerbetrag“ sehen Sie den gesamten Steuerbetrag, den Sie direkt an die Anbieter gezahlt haben.