Grundrissplanung, Tipps und Ideen erwünscht. Hanglage. DANKE
ferat15
vor 6 Jahren
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Kommentare (25)
ferat15
vor 6 JahrenGudula v.Steht, Gartenberatung/ -Gestaltung
vor 6 JahrenÄhnliche Diskussionen
Mehrfamilienhaus am Hang - Ideen und Anregungen gesucht
Kommentare (2)Hallo, hier fliegen ein paar Begriffe wild durcheinander, und ohne Einsicht in den betreffenden Bebauungsplan kann ich hier nur Anregungen zum Überprüfen und Überdenken der Planung geben: Sind im Bebauungsplan nur Einfamilienhäuser genehmigt, bedeutet das: 1 Wohneinheit. Früher gab es noch den Begriff der Einliegerwohnung, die genehmigt werden konnte. Diese Begrifflichkeit gibt es im aktuellen Baurecht nicht mehr. Nun kommt es auf den damals gültigen Stand der Baunutzungsverordnung an, zu dem Zeitpunkt, als der B-Plan erstellt worden ist. Vor 2001 könnten Sie nun Chancen auf eine (1) Einliegerwohnung im Einfamilienhaus haben. Bei einem Doppelhaus auf einem ungeteilten Grundstück wären also 2 Einfamilienhäuser gestattet. Hier widerspricht sich also Ihre Aussage. Wäre jedoch eine Doppehaushälfte genehmigungsfähig, bekäme die Aussage wieder eine gewisse Logik und sie könnten an die Grundstücksgrenze ein Einfamilienhaus bauen. Dann ist die Art und Weise der Bebauung jedoch in den textlichen Festsetzungen des B-Planes schon sehr restriktiv. Meistens mit Angaben zu Gebäudehöhe, Trauf- und Fristhöhe, Dachneigung sowie Baulinie. Im deutschen Baurecht bezeichnet ein Doppelhaus nach § 22 Baunutzungsverordnung (BauNVO) eine Gebäudekonstruktion mit zwei einseitig an der Grundstücksgrenze aneinander gebauten Häusern. Entscheidend ist dabei die Stellung zur Grundstücksgrenze. Doppelhäuser auf ungetrennten Grundstücken gelten baurechtlich als Einzelhaus. Unerheblich ist die Zahl der Wohnungen oder der Hauseingänge. So können auch Mehrfamilienhäuser oder Bürohäuser baurechtlich ein Doppelhaus bilden. Andere Gebäudetypen der offenen Bauweise nach § 22 BauNVO sind das Einzelhaus und die Hausgruppe. Im Höchstfall sind bei Ihnen also 2 Wohneinheiten möglich, jeweils als eine Doppelhaushälfte nebeneinander. Denn übereinander geschichtete Doppelhäuser gibt es laut Baurecht nicht. Ich empfehle Ihnen einen Fachmann hinzuzuziehen, der Ihnen die Festsetzungen des B-Planes erläutert und aufzeigt, was möglich ist und was nicht auch in Beziehung auf die Festlegung der bebaubaren Grundfläche und zulässigen Geschossfläche. Viele Grüße und viel Erfolg....mehrUnser Hausentwurf - Feedback erwünscht
Kommentare (43)Das schöne Erlebnis von Feuer kann ich dann aber auch an kühlen Abenden auf der Terrasse oder an einer Feuerstelle im Garten haben. Ein zeitgemäßer, gut gedämmter Neubau braucht zum Glück kein offenes Feuer um gemütlich warm zu sein. Eine effiziente, gut regelbare Heizung liefert die angenehme Wärme. Wie gesagt: "braucht" nicht. Wenn jemand Geld, Platz und Energie dafür übrig hat- Bitte, natürlich jedem das Seine....mehrKernsanierung 1960er Haus - Grundrissplanung Hilfe
Kommentare (6)Sehr geehrter Herr Kollege Doppelhammer, wie schön, dass HOUZZ mitteilt, wenn neue Kommentare veröffentlicht werden. Andernfalls wäre ich nie auf Ihre Homesite „Populare“ gestoßen. Dort bieten Sie ja ein interessantes Konzept an. Ähnliches habe ich bereits 1999 zusammen mit Prof. Schmidt von der ETH Zürich und Prof. Donath von der Bauhaus-Universität in Weimar im Rahmen meiner Dissertation (erfolgreich verteidigt ebenda, 2002) untersucht. Seinerzeit ging es um die Semiotikveränderung digitale Kommunikation räumlich verteilter Design-Teams, allerdings in Erweiterung Ihres Ansatzes mit „verteilter Urheberschaft“. Die Idee war schon seinerzeit, Schwarmintelligenz“ so architektenübergreifend so zu kombinieren, dass „bessere“ und preiswertere Gebäude entstehen sollten. Nun was soll ich sagen, es nutzt ja alles nichts. Bessere oder gar preiswerte Architektur ist leider nie entstanden. Ihr Ansatz ist daher genauso falsch wie meiner es war. Auch wenn es mich etwas tröstet, dass ich eine Prädikatspromotion davon ableiten konnte. Die Wahl eines Architekten beruht auch heute noch auf Faktoren, die ganz anderer Natur sind. Das hat einen bestimmten Grund, der sich nicht mit digitaler Technologie nachbilden lässt – Vertrauen. Das Verhältnis zwischen einem guten Entwerfer und einem Bauherren gleich dem Arzt-Patienten Verhältnis. Der beste Arzt kann einem Patienten nicht helfen, wenn der die Diagnose anzweifelt und die Medikation ablehnt. Ein mittelmäßiger Arzt kann schon durch gutes Zureden und viel wichtiger Zuhören viel erreichen. Das ist leider in Ihrem – und auch in meinen, mittlerweile 20 Jahre altem Ansatz – völlig vergessen worden. Es geht bei guter Architektur immer um den Menschen „als Maß aller Dinge“ wir Prof. Hans-Busso von Busse, bei dem ich die Gnade hatte meine Diplomthese einreichen zu dürfen (1995 – leider bereits verstorben, aber sie werden als Münchner sicher wissen, dass er den ersten Teil des neuen Flughafens entworfen hat), in seinen Vorlesungen immer zu sagen pflegte. Ihr Ansatz kann aber sicherlich noch auf den Einsatz von EU-weiten VOF Verfahren hin überprüft werden. Vielleicht ist er dort nützlich. Für den täglichen Gebrauch ist er untauglich. Zudem ist er teuer. Wir vereinbaren seit Jahren, dass Bauherren Vorentwürfe mit uns erzeugen, die wir auf Stundenbasis abrechnen. Das Modell funktioniert seit 20 Jahren. Es minimiert die Risiken der Bauherren und honoriert die Arbeit des Entwerfers. Kommt es nicht zum Auftrag, werden nur diese Stunden abgerechnet. In der Regel kostet ein solcher Vorentwurf – das hängt vom Projekt ab – ca. 1.500,-€ bis 2.000,-€ bei uns (brutto, inkl. aller Nebenkosten). Dabei liefern wir IMMER auch eine KOSTENSCHÄTZUNG. Wie soll ein Bauherr sonst Entscheidungen treffen? Das ist in Ihrem 1.999,-€ Baustein aber noch gar nicht enthalten. Das bekommt man erst ab 2.999,-€. Das Leistungsbild umfasst aber noch nicht einmal die gesamten Bilder der HOAI für die Vorentwurfsphase. Für 5.000,-€ erhält man in der Regel für ein mittleres Gebäude einen kompletten Bauantrag, den man bei den Bauämtern einreichen kann. Wohl gemerkt als „Werk“, das laut Werkvertrag „mängelfrei“ und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss. Wo leisen Sie das? By the way, ich kenne die Kammergesetze in Bayern nicht so gut wie die in NRW. Allerdings weiß ich von meinen eigenen GMBH Gründungen, dass der Begriff Architekt durch ein Artikelgesetz – und zwar in allen Ausprägungen – geschützt ist. Er kann und darf nur personenbezogen geführt werden. Mit kollegialem Gruß Dr. Th. Henkel...mehrGarten mit Grillecke - suchen Ideen, Tipps, Ratschläge
Kommentare (18)Lieber Bastian, Sie haben keine Eile, das Haus ist fertig, und irgendwie kommen Sie ja aufs Grundstück. Viele Leute haben Hemmungen, sich individuelle Gestaltungsberatung "einzukaufen", gilt auch für Innenräume. Gerade beim Garten habe ich es oft erlebt, daß es in der Familie sehr unterschiedliche Auffassungen gab, wie der werden soll - das kam aber erst heraus, als darüber gezielt gesprochen wurde. Jeder hat andere, persönliche Erfahrungen, Wunschvorstellungen oder Anregungen irgendwo gesehen. Oder der Experte bringt die Leute auf ganz neue Ideen... Sie müssen auch keinen Plan beauftragen; viele Leute können mit so einer Zeichnung wenig anfangen, sich das nicht vorstellen, wobei auch 3D-Simulation nur begrenzt hilft. Ist auch recht aufwendig; man muß ja u.a. die Größenentwicklung der Gehölze kurz-, mittel- und langfristig darstellen, weil sich das maßgeblich auf den Gartenraum und die Lichtverhältnisse auswirkt. Und es gibt Hunderte von Gehölzen für Gärten, die alle völlig anders wirken. Vielleicht vereinbaren Sie zunächst eine Gartenberatung, die nach vereinbartem Stundensatz im Nachweis abgerechnet wird. Das werden einige Gespräche, bei denen Sie Bilder von Gärten vorlegen können, die Ihnen gefallen, damit der Planer so etwa die formale Richtung erkennt. Wenn Sie dann merken, daß Sie "harmonieren" und die wesentlichen Kriterien geklärt sind, sollte man Pläne machen, auch wegen der Ermittlung von Ausführungskosten. Wenn so eine Anlage richtig geplant uns ausgeführt ist, hält sich der Pflegeaufwand in Grenzen, das ist ja auch wichtig. Es sei denn, Sie brauchen unbedingt hoch differenzierte "mixed borders" wie in England, dann gibts mehr zu tun. Viel Erfolg!...mehrGudula v.Steht, Gartenberatung/ -Gestaltung
vor 6 JahrenInnenarchitektur Andrea Verhoeven
vor 6 Jahrenferat15 hat Innenarchitektur Andrea Verhoeven gedanktferat15
vor 6 Jahrenferat15
vor 6 JahrenInnenarchitektur Andrea Verhoeven
vor 6 Jahrenferat15 hat Innenarchitektur Andrea Verhoeven gedanktKoch-Kohlstadt, Michael, Dipl.-Ing.
vor 6 JahrenGudula v.Steht, Gartenberatung/ -Gestaltung
vor 6 Jahrenferat15
vor 6 JahrenCarbon Artisan International Ltd.
vor 6 JahrenZuletzt geändert: vor 6 Jahrenferat15
vor 6 JahrenCarbon Artisan International Ltd.
vor 6 Jahrenferat15
vor 6 Jahrenferat15
vor 6 Jahren2kn architekt + landschaftsarchitekt
vor 6 Jahrenferat15
vor 6 JahrenGudula v.Steht, Gartenberatung/ -Gestaltung
vor 6 Jahrenferat15
vor 6 Jahrenferat15
vor 6 Jahrenferat15
vor 6 JahrenZuletzt geändert: vor 6 Jahrenferat15
vor 6 Jahren
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