Über uns
Bausachverständige, Sachverständige für Schäden am Gebäude, d.h. Bauexperten, Baugutachter : www.igs-schulz.de
Seit 1992 Gutachten auch auf den Balearen, insbesondere Ibiza
Dienstleistungen:
Bausachverständige, Sachverständige, Baugutachter, Bauexperten, Qualitätskontrolle, Bauabnahmen, Beweissicherungen
Einsatzorte:
Berlin, Bausachverständige, Baugutachter, Potsdam, Ibiza
Auszeichnungen:
öbuv Sachverständiger für Bauschäden
Impressum
Dipl.-Ing. Joachim Schulz
Kategorie
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Angaben zum Unternehmen
Unternehmensname
IG Schulz Bausachverständige
Telefonnummer
030 3009830
Website
Adresse
Ulmenallee 53
14050 Berlin
Deutschland
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1 Ideenbuch
IG Schulz Bausachverständige kontaktieren
Frau MvS hatte als Bauherrin (über Ihren Architekten) eine unvollständige und falsche Planung erstellt. Es wurde eine niveaugleiche, geflieste Dusche ausgeführt, ohne Duschtür. Es kam -wie es kommen musste- das Duschwasser lief in den Raum.
Frau MvS wollte das ich ein Gutachten erstelle, mit dem Inhalt, dass das Gefälle innerhalb der Dusche zu gering ist., sodass die Baufirma als „Mängelbeseitigung“ (Zitat MvS: ..bloß nicht den Boden wieder aufreißen) die Duschtüren bezahle.
Ich habe Frau MvS 5x (fünf Mal !) tel. erklärt, dass das Problem nicht das Gefälle
(abzüglich der zulässigen Bautoleranzen) sondern die falsche Ausführungsplanung ist, u.a. fehlende Duschtür, direkt nehmen der Tür, fehlender Versatz usw., usw. .
Darauf änderte Frau MvS ihre Gutachter-Aufgabenstellung um und wollte, Zitat:
„Schulz sich die Planung und Baubeschreibung ansehen und entscheiden, ob hier evtl. ein Planungsfehler Seitens des Architekten vorliegt“ .
Nach Vorlage meines Berichtes, rief Frau MvS mich an und teilte mir mit, das sie mit dem Bericht nichts anfangen kann, da sie die Baufirma (GU) für die „Mängelbeseitigung“ verantwortlich machen wollte. Frau MvS war diesbezüglich Beratungsresistent.
Sie sagte mir, das sie als Auftraggeberin doch ein Recht hat, dass ich meinen Bericht ändere Als Sachverständiger sollte man resolut sein und sich auch von einem Auftraggeber/in nicht zu einem Gefälligkeitsgutachten hinreißen lassen. Aus meiner langjährigen Erfahrung beuge ich dem vor, in dem ich eine a-conto Zahlung in meinem Honorarangebot vereinbare. Hätte ich dies nicht erhalten, hätte Frau MvS niemals mein Teilhonorar bezahlt.
Solche geforderten Gefälligkeitsgutachten führen zu kostspieligen Prozessen, die der Bauherr verliert und bezahlt, was letztendlich dem Kunden mehr schadet als hilft.
Auch wenn der Kunde/in nicht gerne zugibt, das er Fehler begangen hat, aufgrund Unkenntnis und/oder ökonomischen Gründen, ist es die Aufgabe einer seriösen Gutachters den Kunden Wahrheitsgemäß zu beraten.
Ein Gutachter darf kein falsches Zeugnis abgeben, nur um sein Honorar zu erhalten.
Es setzt sich leider immer mehr durch, das Auftraggeber/in durch Nichtzahlung ein Gefälligkeitsgutachten erzwingen wollen.
Ist das die Zukunft am Bau? Das Bauherren/in „Mängel“ suchen,
um nicht zu zahlen und somit ihr Bauvorhaben zu finanzieren?
Sind das die Geschäftsgebaren von MvS Office aus München?