
Showroom Hamburg-Eppendorf
Was Houzz-Contributor dazu sagen:

5. KurzarbeitergeldHaben Sie nicht genug Aufträge für Ihre Mitarbeiter? Um niemand kurzfristig entlassen zu müssen, Entgeltausfälle aber trotzdem ausgleichen zu können, gibt es das Kurzarbeitergeld, das Ihre Mitarbeiter über einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten beziehen können. So erhalten Sie bei verkürzter Arbeitszeit 60 bzw. 67 Prozent des ausgefallen Nettolohns über die Arbeitsagentur. Voraussetzung: mehr als zehn Prozent Entgeltausfall für mindestens zehn Prozent der beschäftigten Arbeitnehmer. Hinweis: Auch Auszubildende, befristet Beschäftigte und Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.Wo müssen Sie das Kurzarbeitergeld beantragen?Als Arbeitgeber können Sie das Kurzarbeitergeld bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit beantragen.Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld während der Corona-Krise.