Erfüllt meine Feuerstelle die Anforderungen der neuen Abgasverordnung
wohnfeuer
vor 8 Jahren
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Erfüllt meine Feuerstelle die Anforderungen der neuen Abgasverordnung BImSchV?
Die BImSchV Stufe 2 trat am 01.01.2015 in Kraft. Sie regelt für
kleinere und mittlere Feuerungsanlagen die Grenzwerte für den maximalen
Ausstoß an Kohlenmonoxid und Staub, sowie eine
Mindestanforderung an den Wirkungsgrad. Übergangsregelungen
schreiben eine Nachrüstung oder Austausch von Altgeräten vor. Für die
Feststellung und Durchsetzung ist der zuständige
Bezirksschornsteinfegermeister verantwortlich und autorisiert.
Damit Sie wissen, ob Ihre Feuerstelle von den Regelungen der BImSchV betroffen ist, klicken Sie hier
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