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daniel_tobias

Unser Erdgeschoss?!

Weitblick T.
vor 8 Jahren
Hallo zusammen,

begeistert blättert man durch die tollen Fotos von gelungenen architektonischen Lösungen. Gleichzeitig frage ich mich, wie kann ich aus unseren Rahmenbedingungen das Beste für uns herausholen und worin fühlen wir uns wohl?! Wir haben ein kleines Grundstück mit sehr schöner Aussicht erworben, aber mit sehr strickten Bebauungsvorgaben. D.h. einfach und in wenigen Worten versucht ausgedrückt: Flachdach mit drei Ebenen (GR 99/ GF 297) Zutritt über die mittlere Etage (straßenniveau); Keller zur Hälfte im Hang; zur rechten Seite grenzt ein weiteres Haus an (keine Öffnung erlaubt) und links schließt das Haus mit der Grundstücksgrenze ab. Zutritt von der Nordseite des Hauses; Ausrichtung des Hauses = exakt Südlage, d.h. viel Glas auf der Südseite erwünscht, da auch dort die schöne Aussicht besteht. Leider möchte ich nicht auf einen überdachten Stellplatz verzichten. Dieser muss sich aber innerhalb des Baukörpers befinden. Im Erdgeschoss steht somit nur noch eine Fläche von 8 x 8,20 Metern zur Verfügung.

Wir versuchen nun in diesem Erdgeschoss (=mittlere Etage) folgendes zu integrieren: Garage und Stellfläche für Fahrräder ( bereits eingezeichnet); kleine geschlossene(!) Küche; Gäste-WC; zusammenhängendes Wohn- und Esszimmer; Treppe; Garderobe und (falls möglich) zumindest eine 1qm große Abstellkammer.

Kann mir hierbei jemand helfen?

Die obere und untere Etage haben ausreichend Platz und können sich daher an die mittlere Etage und den Treppenhaus anpassen.

Freue mich auf ein paar Ideen!
Vielen Dank

Kommentare (20)

  • PRO
    BAUFORM +
    vor 8 Jahren

    Hallo Weitblick,

    ich denke die Vorgehensweise wird Probleme bringen... auch eine Garage mit Weitblick (vielleicht geht es nicht anders ? Wo ist die Qualität des Grundstücks... . Hanglagen sind grundsätzlich reizvoll und haben einen höheren Anspruch. Einfach nur die Aussenmaße und dann nach innen... schwierig denke ich. Massiv, Holz, Massivholz... ? Modern, Klassisch... ? GR 99 und GF 297 - Gratuliere ! Aussenwände mit 50 und 20cm Stärke ? Da sind noch viele Rahmenbedingungen zu klären.

    Würde mir das gut überlegen so weiter zu machen nur um den Planer zu sparen ;-) . Beispiele und Anregungen unter houzz bei SONO - Architektur - junges, kreatives Team - lohnt sich und ist preiswert.

    Viele Grüße.

    oliver

    0152 - 53 888 666

  • g o
    vor 8 Jahren

    Ich kann dir nur raten, beschäftige dich möglichst lange mit deiner Familie damit, wer wo und wie seine Zeit in diesen Räumen verbringt und was wichtig ist.

    Einige Fragen, die wir uns stellen würden.

    - Soll die Küche die schöne Aussicht haben? Wenn ja, wie beisst sich das mit bodentiefen Fenstern?

    - Plant die Küchenplanung gleich mit, sie soll ja ein Wohlführraum werden und wenn dann kein Mülleimer-Platz überbleibt oder keine Arbeitsfläche neben dem Kochfeld, ist das ewig ärgerlich. Ikea bietet da einige Praxistips in seiner Küchenbrochüre.

    - Wie sind Küche und Essbereich verbunden? (Kurze Wege für die Speisen?). Zweite Tür zum Eingangsbereich oder mit den Einkäufen erst durchs Wohnzimmer?

    - Abstellkammer eher für Gemüse und Eingemachtes oder eher für Wintermantel und Gummistifel?

    - Wollt ihr eine Essmöglichkeit in der Küche haben?

    - Soll die Strassenfassade symmetrisch sein (Eingang mittig)?

    - Braucht ihr einen 2. Eingang (durch die Garage) für die Kinder, wenn sie mit Gummistifeln und Spielzeug (und Dreck) nach Haus kommen, oder geht das im Haupteingang?

    - Plant ihr einen Ofen oder Kamin im WoZi - wo darf der Schorstein stehen (Schornsteinfeger gelich am anfang einbinden, die sind alle supernett, aber unerbittlich, wenn man einer ihrer unendlich vielen Regeln nicht einhält (ich würde immer wieder einen Schwedenofen nehmen...)

    - Wollt ihr aus der Küche einen Blick auf die Kinder behalten? Spielen die eher zum Norden oder eher zum Süden hin?

    - Was ist mit einem Gäste-WC? Weiss nicht, was die Bauvorschrift bei Neubau da sagt, aber im Altbau lässt sich mit Liebe zum Detail auch auf 1qm schon was Nettes machen, ab 1,5qm wird geräumig.

    - Kann man bei der Garage noch Platz klauen? Die verschwendet ja sicher tolle 3x4m mit Blick ins Tal... (ein Arbeitszimmer?)

    - Auch wenn es darum nicht geht, bitte Fußbodenheizung nehmen, das werdet ihr nicht bereuhen.


    Ich habe sicher 10 verschiedene Varianten für unseren Umbau gemalt (Bleistift/Papier) und mit der Familie aber auch Freunden besprochen, was ihnen gefällt und warum sie was nicht so gut finden. Daraus kamen viele fruchtbare Ideen.

    Meine Variante wäre: Teilt die verbleibende quadratische Fläche in 4 gleiche Teile (4x4m)

    - oben links kommt die Küche mit 4x4 definitiv nicht zu klein. Da geht sich auch noch ein Tischchen oder eine Spiesekammer aus. Bei der Planung gleich an die Brüstungshöhe der Fenster denken. Normale Fender sind tiefer als die Küchenplatte. Wählt ihr ein Fenster mit "Unterlicht" = feststehende Scheibe im unteren Berech des Fensters, so ist es auf der Arbeitsplatte hell, aber das Fenster geht trotzdem auf, ohne die Blumen und Gewürze wegzuräumen.

    - oben rechts kommt der Eingangsbereich. Die Tür ist dann auch ziemlich mittig in der Fassade, was mir wichtig wäre. Tipp: Je nachdem wie eure Fassada geschnitten ist, wählt eine Tür mit Seitenteil oder/und Oberlicht, so wird aus einer "Pforte" schnell ein "Portal", was bei großen Häusern einfach stimmiger von der Proportion ist. Dieser Bereich enthält auch die Treppe, vlt ein Gäste-WC und die Abstellkammer:

    3x1,80m oder mehr wird euch der Treppenbauer abnehmen. Wenn ihr den bereich unter der Treppe schließt, so entseht automatisch Raum für die Wintersachen und den Roller.

    Eine Garderobe mit Türen Schubladen (1 pro Familienmitglied) schafft Ordnung und gehört ja auch noch hier rein. Soll es einen Übergang zur Garage und zur Küche von hier geben (dann entfallen 2x1m Wand für die beiden Türen)

    Bei Freunden führt der Weg von der Garage durch die Abstellkammer in die Küche, eine ideale Variante für die Einkäufe aus dem Auto.

    Ansonsten ein Gäste-WC, in großen Häusern gehört das fast schon dazu und es ist ein schöner Luxus, wenn kein "Fremder" ins Familienbad muss.

    - die restlichen beiden Viertel zeigen zur schönen Südseite und bilden das Wohn-/Esszimmer. Das wollt ihr sicher nicht teilen. denkt trotzdem darüber nach, wie ihr den bereich strukturiert. Der Raum ist mit 8m sehr lang, da sehe ich die Gefahr, dass er irgendwie "hallenartig" wirkt. Da helfen euch Möbel, Erker, Ofen etc. als strukturierende Elemente. Ich weiss nicht ob ihr große Menschen seid, aber mit 1,96 möchte ich euch folgendes mitgeben. Große Räume mit niedrigen decken wirken schnell erdrückend, achtet darauf, das ihr mind. 2,50m, besser 2,80m Deckenhöhe baut. Kämpft um jeden cm mit dem Deckenbauer. Wenn er abhängen muss, kann man dies vlt zur Raumstrukturierung nutzen. Ein umlaufender Ring abgehängt (weil da Rohre drin sind, aber in der Mitte die volle Raumhöhe? Strahler kann man da auch einbauen.


    Apropos sonnige Südseite. Ich finde die Sonnenterrasse Richtung Süden am Haus überbewertet. Das Haus wärmt im Sommer starkt auf und auf der Terasse vor der Sudwand mag im Sommer auch keiner sitzen. Ich messe gegelmäßig 50-60 Grad Oberflächentemperatur auf der Südfassade. Wenn das Baurecht es hergibt, dann verlängert doch die obere Etage mit einem Balkon Richtung Süden, der im Sommer Schatten auf die Fensterfront wirft, im Winter aber bei tiefstehender Sonne gar nicht stört. Ansosten gleich Jalousien (auch ein Profitip, wenn sie elekrisch automatisch runtergehen!) oder/und Besfestigungspunkte für eine Markise vorsehen.


    Ich gratuliere euch zu euren spannenden Hanggrundstück. Einfache, platte Teppiche kann jeder bebauen, aber eine Aussicht ins Tal ist was besonderes. Viel Spass beim planen.

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  • Weitblick T.
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 8 Jahren
    Vielen Dank für die Antworten! Wir haben gestern von einem Architekten eine erste Planung erhalten....leider reicht der Platz wohl nicht um eine Speisekammer oder zumindest Einbauschrank zu realisieren. Haben jetzt eine 7qm Küche zum Norden hin in der linken Ecke (u-förmig und mit Schiebetür vom Wohn- Essraum getrennt), daneben dann eine Treppe im Norden, dann kommt der Eingangsbereich und dann ein 2qm Gästebad. Zum Süden hin über die 8 Meter Esszimmer links ( "unter" der Küche) und daneben das Wohnzimmer. Würde auch den Plan hier posten, möchte aber nicht gegen irgendwelche Rechte am geistigen Eigentum verstoßen. Finde die Aufteilung so schön sehr gut....finde es nur sehr schade das wir nicht in der Küche mehr Platz haben oder einen größeren Einbauschrank. Die Treppe definiert durch ihre Tiefe auch die Tiefe der nördlichen Zimmer und ist das einzige wo ich evtl die Möglichkeit sehe mit einer pfiffigen Lösung noch Raum zu gewinnen....das heißt sie 2,5 Meter lang und 1,6 Meter breit im Norden. Habe schon mal Eingangsbereiche gesehen, da war die Eingangstür etwas tiefer und die Treppe verlief über der Tür. Treppe ist auch aktuell nicht komplett gewendelt, sondern hat in der Kehre eine Ebene.

    Weiß nicht ob es mir gelungen ist das Erdgeschoss zu beschreiben, aber mir wäre schon geholfen wenn jemand mir sagen kann wo ich mich bezüglich einer guten Treppenlösung erkundigen kann!

    Nochmal vielen Dank auch an die Kommentatoren! Sind viele wichtige Hinweise gegeben worden die wir auch im Verkauf der weiteren Planung berücksichtigen werden. Heute wollen wir zu einer Freundin um uns mal ein 35qm Wohn- Esszimmer anzuschauen....können es schlecht auf dem Plan erkennen wie geräumig es mit Möbeln noch ist/wirkt.

    Also wenn jemand Ideen für platzsparende, aber immer noch komfortable Treppenlösungen hat, würde ich mich freuen!
  • Weitblick T.
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 8 Jahren
    Hallo zusammen,

    Herr Habes hat richtig damit gelegen, dass im Süden ein Balkon geplant ist. Er wird gem. der bayerischen Bauordnung 1/3 der Hausfront einnehmen und somit drei Meter breit und von der Fassade 1,50 Meter nach außen stehen. Nun habe ich gerade nochmal die Bauordnung gelesen und dabei festgestellt das dort von Balkon UND eingeschossigem Erker die Rede ist. Gibt es eine Beschränkung die nur ein untergeordnetes Bauwerk erlaubt? Oder kann ich nicht einfach auf der Nord- (Straßenseite) meine Küche oder Treppenhaus auch um einen solchen 1,50 Meter tiefen Erker erweitern? Wäre genau die Fläche, die mir fehlt!
  • User
    vor 8 Jahren
    Die Überlegung: Wie erreicht man Garten und Terrasse/Balkon? finde ich superwichtig für die Wohnqualität (ist der wichtigste Grund warum wir uns gerade ein neues Zuhause herrichten)! Kann mich da Herrn Habes nur anschließen. Split-Level hört sich sehr interessant an in diesem Zusammenhang.
  • PRO
    habes-architektur
    vor 8 Jahren
    Zuletzt geändert: vor 8 Jahren

    Bay.BO:

    Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht

    1. vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände,

    2. untergeordnete Vorbauten wie Balkone und eingeschossige Erker, wenn sie

    a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der Außenwand des jeweiligen Gebäudes, höchstens jedoch insgesamt 5 m, in Anspruch nehmen,

    b) nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten und

    c) mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben.

    Also, wenn es im B-Plan nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist, dürfen sie auch an der Nordfassade je Geschoss ein untergeordnetes Bauteil (Balkon, Erker) bauen.

    Insgesamt jedoch nicht länger als 1/3 der Fassadenbreite, bzw. insgesamt höchstens 5m und nicht tiefer als 1,50m. Zwei mal 2,50m wäre also auch genehmigungsfähig.

    Der Begriff "Erker" definiert jedoch genauso wie der Begriff "Balkon", dass das Bauteil sich nicht direkt auf dem Baugrund abträgt.

    Weiterhin irritiert mich ein Kommentar zu der Definition des untergeordneten Bauteils:

    Grundsätzlich nicht privilegiert sind aber solche Vorbauten, deren Zweck auch ohne Vorbau erreicht werden könnte, die also ausschließlich der Flächenmehrung dienen (vgl. beispielsweise BayVGH, Urteil vom 30.10.2002, BayVBl. 2003, S. 630).

    Dies kann bedeuten, dass eine Erkerausbildung im Bereich der Küche ausschliesslich der Flächenmehrung dient und somit der Erker nicht mehr privilegiert als untergeordnetes Bauteil gelten kann.

    Kommentar zu Artikel6 BayBO

    Im Gegensatz zur Musterbauordnung, ist in der bay, BO der seitlich Abstand zu Nachbargrenzen nicht definiert. Hier steht plötzlich "gegenüberliegend".

    Vielleicht kann uns ein bayerischer Kollege aufklären, ob die 2m auch als seitlicher Mindestabstand gelten....

    Vielleicht ist in den textlichen Festsetzungen des B-Planes der seitliche Mindestabstand von Gauben und untergeordneten Bauteilen zu Nachbargrenzen definiert.

    Weitere privatrechtliche Abstandsvorschriften finden sich in Art. 43 ff. des Ausführungsgesetzes zum BGB (Art. 43 AGBGB). Hier sind Fensterrechte, Vorschriften für Balkone und ähnliche Anlagen, Kommunmauern und Pflanzabstände geregelt. Das Baugenehmigungsverfahren bleibt von diesen privatrechtlichen Vorschriften unberührt (vgl. hierzu Art. 68 Abs. 4).

    Wie sieht es eigentlich mit Ihrer Garage aus?. Ist der Abstand zur Straße durch eine Baulinie definiert? Kann man die Garageneinfahrt bis auf eine Stellplatzlänge an die Nordgrenze herausziehen? Vielleicht würde man dadurch noch hochwertige Hauptnutzfläche an der Südfassade schaffen können….

  • Weitblick T.
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 8 Jahren
    Hallo zusammen,

    Den Garten würde man nach aktueller Planung über einen Balkon im Süden begehen oder durch das Kellergeschoss. Im Kellergeschoss müsste man aber durch das Arbeitzimmer meiner Verlobten. Daher ist der Weg über den Balkon im Sommer für Besucher der bevorzugte.

    Mit den untergeordneten Bauelementen ist ja sehr kompliziert. Unsere Bauline im Norden ist auch durch den B-Plan definiert...wie vieles andere leider auch. Im Moment ärgert mich das etwas, hat aber damit zu tun, dass es quasi ein Vierspänner ist, jeder aber sein Einfamilienhaus selber planen und bauen kann. Wir haben im Osten somit als brandwand das Haus vom Nachbarn das an unsere im Haus liegende Garage grenzt. Im Westen haben wir nur einen städtischen Grünstreifen. Vor dem Haus liegen zwei Parkplätze bis auch der Platz vor der Garage. Es Können somit drei Autos davor stehen.

    Wenn ein eingeschossiger Erker mit 1,50 Meter erlaubt ist, dann würde ich ihn wahrscheinlich neben die Garageneinfahrt legen und dort das Treppenhaus über zwei Geschosse legen, das würde zweimal Platz schaffen. Oder im Eingangsbereich das Gäste-Wc "nach außen verlagern"... Da weiß ich aber nicht wie das so wirken würde....

    Splitlevel klingt auch sehr gut, gibt es dazu irgendwo Grundrisse? Mir fällt es schwer dies bei meinen Voraussetzungen vorzustellen. Platz-Probleme sind in der mittleren Etage (straßenniveau) und ich hatte überlegt durch einige Stufen die nach unten führen Noch vor der Haustür evtl durch weitere Stufen im Innenbereiche die komplette mittlere Etage vom Erdgeschoss in den Keller von meinem Hanghaus zu positionieren. Dann kann man aber aus der nördlich gelegenen Küche nicht mehr rausschauen und die Kellerräume sind im Erdgeschoss....außerdem müsste man sich abends immer müde vom Wohnzimmer im Keller ins 1.OG schleppen....hätte aber den Vorteil ebenerdig in den Garten zu können.....oh man....ist das alles kompliziert....hoffe der Durchbruch kommt noch. Ist aber eine schöne Materie....so das es nicht langweilig ist!
  • ecej
    vor 8 Jahren
    Ohne Ihnen nähertreten zu wollen, aber bei diesen unheimlich einschränkenden Gegebenheiten, verstehe ich nicht, warum Sie auf einen Architekten verzichten wollen. -falls ich das richtig verstanden habe... Ich finde zwar man kann sich über Houzz wunderbare Anregungen holen, aber ein Profiersatz ist es doch nicht, oder?
  • Weitblick T.
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 8 Jahren
    Verzichte ich auch nicht. Habe einen Architekten mit Entwürfen beauftragt, jedoch Stelle ich häufig fest, das man sich auch selbst in Themen einarbeiten sollte, um auch wirklich das Beste Ergebnis zu erzielen. Der Vorschlag mit dem Balkon im Süden war zum Beispiel auch durch meine Recherche in Bezug auf untergeordnete Bauelemente entstanden.
  • ecej
    vor 8 Jahren
    Alles klar, dann habe ich das nur nicht richtig verstanden. Dann machen Sie es ja genau richtig! Was mir noch einfällt: wir hatten die gleiche bayr. Einschränkung. Ein Teil unserer Küche (Küchenzeile) haben wir in einem Erker integriert. Das hat unglaublich geholfen. Wir hatten auch noch einen Teildes Kellers ausgekargt (3x1m) und mit einem Oberlicht versehen, um mehr Raum zu erhalten, der im Keller Tageslicht hat. Das gleiche wäre vielleicht, je nach Baufenster auch bei Ihnen möglich? Beim Eingangsbereich? Dadurch hätten die darunter liegenden Räume im Keller u.U. Tageslicht und eine andere Funktion? Des Weiteren hatten wir am Treppenansatz im OG einen Glasboden einsetzten lassen, über dem im Dach ein Dachfenster angebracht ist, das hat unserer Garderobe unten im EG einen Blick in den Himmel und enorm viel Licht beschert. Vielleicht wäre das irgendwo noch sinnvoll? Viel Glück!
  • Weitblick T.
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 8 Jahren
    Das sind auch nochmal gute Tipps und stimmt mich positiv, dass ein Erker in Bayern erlaubt ist...würde uns massiv helfen! Leider haben wir dann einen weiteren wichtigen Hinweis vom Architekten nicht bekommen....stimmt mich nachdenklich wo wir ihn eigentlich sehr sympathisch und kundenorientiert empfinden...unsere Vorgehensweise war eigentlich Skizzen machen (erledigt) und mit gutem Gefühl bis LPH 4 dann den Auftrag zu erteilen und mit den Plänen dann zu diversen Baufirmen um weitestgehend schlüsselfertig bauen zu lassen. Leider wäre LPH 1-9 zu teuer für uns...daher müssen wir nach 4 einen Cut machen. Hab gehört vielen Architekten ist das sogar lieber.

    Werde jetzt aber meine Vorgehensweise ändern müssen um zu schauen ob der Architekt der richtige ist. D.h. zu Baufirmen mit Architekt/Planer gehen und dann schauen ob deren Entwürfe evtl. Besser sind oder andere kreative Ideen haben. Noch habe ich nur Skizzen beauftragt und nicht die komplette Planung....
  • Weitblick T.
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 8 Jahren
    Achso...eine Frage noch zum Erker....stellt die Isolation oder Unterkellerung oder Fundament hierbei kein Problem dar?
  • PRO
    habes-architektur
    vor 8 Jahren

    haben Sie die Definition des Erkers verstanden? Ein Erker, ist ein auskragendes Bauteil, das sich nicht direkt auf dem Baugrund ablasten darf und den Baugrund nicht berührt. Er schwebt sozusagen darüber. Ein Erker im Keller ist per Definition also nicht möglich.

  • Weitblick T.
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 8 Jahren
    Scheinbar nicht korrekt verstanden. Hätte nämlich gedacht, dass bei ebenerdigen Geschossen schon eine Art "Kontakt" zum Untergrund bestehen dürfte und habe mich gefragt wie dieser dann wohl aussieht...aber vielen Dank für den Hinweis.
  • PRO
    habes-architektur
    vor 8 Jahren

    Ein Erker (mhd. erker[e], ärker, wohl ein Lehnwort aus nordfrz. arquière für „Schützenstand“ oder „Schießscharte“, eigentlich „Mauerausbuchtung“) ist ein geschlossener, überdachter, über ein oder mehrere Geschosse reichender Vorbau an der Fassade eines Hauses. Im Gegensatz zur Auslucht steigt er nicht vom Boden auf, sondern wird von einer auskragenden Balkenlage oder Konsolen getragen. Die Übergänge zum Balkon, der auch überdacht und verglast sein kann, sind bisweilen fließend.


    Die "gemeine Esszimmerwarze" (oft als polygonale Ausstülpung bei Einfamilienhäusern anzutreffen) ist demnach eine Auslucht.

  • Weitblick T.
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 8 Jahren
    Mmh....klingt nun doch komplizierter als gedacht. Könnte man einen Hauseingang, Gäste-WC oder Treppenhaus in einem Erker im Erdgeschoss bzw Erdgeschoss und Obergeschoss im Falle eines Treppenhauses unterbringen?
  • ecej
    vor 8 Jahren
    Unser Erker ist nicht unterkellert, die Bodenplatte des Erdgeschosses geht in diesem Teil über den Keller hinaus und ist von unten gedämmt worden.
  • ecej
    vor 8 Jahren
    Was Herr Habes erklärt hat, verstehe ich dann in diesem Fall nicht... Der Erker in dem unsere Küchenzeile liegt ist zwar genehmigungspflichtig, aber ging durch. Und auch die Wasserinstallation war hör kein Problem. Wir haben im übrigen ein Fertighaus gebaut und hatten auch 2 Architekten gebraucht, bis wir die massiven Baubeschränkungen optimal ausgenutzt hatten.
  • Weitblick T.
    Ursprünglicher Verfasser
    vor 8 Jahren
    Also nach Rücksprache mit unserem Planer (der im übrigen auch den Bebauungsplan gemacht hat) ist ein eingeschossiger Erker machbar und ein zwei geschossiger bedarf der Genehmigung - hätte aber auch gute Chancen genehmigt zu werden.

    Küche durch einen Erker zu vergrößern fände ich auch sehr gut, leider löst das nicht unser Treppen / Gäste WC / Garderoben Problem. Erker darf in unserem Fall 1,50 m tief x 3,00 m breit sein. Gäste Wc würde reingehen, dann müsste ich aber an der Treppe vorbei zum Wc....fünf ich unpraktisch. Hatte mir nun überlegt die Eingangstür und den Abstieg in den Keller ( den Bereich vor der Treppe) in dem Erker zu legen und dann ein 90-100cm Breite 1/4 gewendelte oder gerade Treppe zu machen. Aufgang nach oben würde ich dann ins Wohnzimmer machen. Daraus sollte sich im EG folgendes ergeben: Küche 7-9qm ; Wohnzimmer + Esszimmer 34qm; Gäste Wc 2qm und ausreichend große Garderobe....
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