Mineralischer Dekorputz schützen
steffisonne
vor 6 Jahren
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Kommentare (6)
steffisonne
vor 6 JahrenÄhnliche Diskussionen
Welches Material wird 2016 zum Trend?
Kommentare (561)Massivholz ist für sehr viele Bereiche nach wie vor ein hervorragendes Material. Als Holztischmanufaktur freut es uns sehr, dass sich der Trend zu Massivholz in 2017 offenbar weiter fortsetzt....mehrGeeignete Wandfarbe als Spritzschutz in Küche
Kommentare (7)Hallo, mein Tipp ist altbewährt. Zunächst könnt Ihr die Wand z.B. mit einer klassischen Dipersionsfarbe streichen. Wenn die Farbe durchgetrocknet ist dann "Elefantenhaut" auftragen. Der Handelsware ist Capaplex von Caparol. Tragt es aber besser zwei mal dünn auf. Die darunterliegende Farbe verändert sich kaum aber es wird glänzend. das Material ist lösungsmittelfrei und verträgt das Scheuern mit einem Microfasertuch. Das Gute daran ist, das es auch bei einem Neuanstrich mit einer anderen Farbe überstrichen werden kann. Gruß Michael...mehrIst Dekorputz noch modern?
Kommentare (5)@Lasse G vielen Dank für Deinen Kommentar! Du hast Recht, verputzte Innenwände sorgen einfach für ein tolles Raumklima! Und ja, es ist wohl eher eine Frage der zeitgemäßen Optik. Das Image einer verputzten Innenwand ist wohl etwas "eingestaubt". Was sich dringend ändern sollte! Wir bieten unseren Kunden daher moderne Bio-Kalkputze an. Sie sind rein mineralisch, schimmelpilzhemmend (bestens für Allergiker) und sorgen wie ein gesundes und angenehmes Wohnklima. Dabei achten wir auch, dass sie zu einer modernen Einrichtung passen....mehrKamin verschönern
Kommentare (22)Verehrter Herr Ganzer, Ihre Expertise ist in der Houzz-Germeinschaft hoch geschätzt und jeder Zeit willkommen! Ihre Lösungsvorschläge sind oft sehr gut und praxisorientiert. Bei dem o.g. Thema ist Ihre Expertise nur in Teilen richtig bzw. falsch. Was mich persönlich umtreibt ist die Tatsache das Sie zum Beispiel Aussagen zu Abständen treffen die definitiv so nicht getroffen werden sollten. Warum? Das möchte ich hier erklären: Die meisten Menschen haben eine Gebäude-, Gebäudeinhalts- sowie eine Feuerversicherung. Diesen Versicherungen liegen grundsätzlich die sog. Versicherungsbedingungen bei Abschluß eines solchen Vertages zu Grunde. In all diesen Verträgen gibt es die sog. Obliegenheitsklausel, die dem Versicherungsnehmer gewissen Pflichten auferlegt. Der Kern dieser Obliegenheitsverpflichtung ist auch die Einhaltung von Regeln und Normen, wie z.B. der Feuerstättenverordnung und auch der 1. BimschV. Sollte ein Schadenfall eintreten, dieser muß noch nicht einmal durch die Feuerstätte verursacht worden sein, schaut sich ein Sachverständiger den Schaden an. Sollte der Sachverständige feststellen das z.B. gegen die FeuVo verstoßen wurde (und der Schaden steht noch nicht einmal in Zusammenhang mit der Feuerstelle) hat die Versicherung das Recht den Vertrag zu kündigen und den Schaden nicht zu begleichen, weil gegen die Obliegenheitspflichten verstoßen wurde! ***** Was bedeutet das: Es können u.U. heftige finanzielle Folgen auf den Versicherungsnehmer zu kommen der bis zum Verlust der Existenz (Insolvenz) führen kann, wenn die Versicherung nicht zahlt. Deshalb ist es m.E. sehr wichtig die entsprechende Sachlage (hier FeuVo & 1. BimschV) sehr genau zu kennen um keine falschen Aussagen zu treffen. Denn, eine einmal getroffene falsche und so umgesetzte Aussage, kann eben zu verherenden Problemen führen. Deshalb ist es umso wichtiger die Nomenklatur zu kennen und basierend auf dieser die fachlich richtigen Aussagen zu treffen, damit eben nicht der Ratsuchende in ein "zukünftiges" Problem verwickelt wird. ***** Wenn entsprechende Verordnungen zitiert werden dann ist es schon wichtig diese in ihrer Gänze zu kennen und die entsprechenden Auswirkungen abschätzen zu können. Auch ist es unredlich folgendes zu sagen Zitat: "....Der Hinweis, daß Folie vom Schornsteinfeger wahrscheinlich nicht gern gesehen wird, da diese schmelzen und sogar entflammen kann, und daß vor Ausführung der Schornsteinfeger anzusprechen sei wäre deutlich hilfreicher gewesen...." Diese Tatsache wurde bereits beschrieben, es dürfte wohl jedem klar sein das Kunststoffe und Folien brennbar sind, da diese in der Regel aus Erdöl hergestellt werden. Das Streichen mit Binderfarben (Dispersionfarben) kann funktionieren, muß es aber nicht. Zur Gruppe der "Binderfarben" gehören auch Innendispersionsfarben auf Latexbasis und diese sind gänzlich ungeeignet!!!!! Leider habe ich schon einige Kamine gesehen die mit Dispersionsfarben (Binderfarbe) gestrichen wurden und Blasen geworfen haben. ***** Sollten Sie jedoch eine reine Kalkfarbe gemeint haben dann würde diese funktionieren! Man hätte problemlos sagen können: ".....die Verwendung einer reinen Kalkfarbe auf Dispersionsbasis ist möglich". Auch sei der Hinweis gestattet keine Grundierung auf Lösemittelbasis zu verwenden (Ausdünstungen durch Hitze)! Herzlichst British Stoves...mehrDUVAR Restaurierung
vor 6 JahrenKoch-Kohlstadt, Michael, Dipl.-Ing.
vor 6 Jahrensteffisonne hat Koch-Kohlstadt, Michael, Dipl.-Ing. gedanktKoch-Kohlstadt, Michael, Dipl.-Ing.
vor 6 Jahrensteffisonne hat Koch-Kohlstadt, Michael, Dipl.-Ing. gedankt
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