Vorstellung der Lichtplanung für Einfamilienhaus
vor 6 Jahren
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Kommentare (34)
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Kommentare (13)Hallo, da Ihre beiden Mustertapeten hell/grau sind könnte Ihnen vielleicht ein zartes graphisches Muster in Grautönen gefallen. Es streckt den Raum und wirkt fast wie ein Stoff, der das Bett umhüllt. Die moderne Interpretation des Himmelbettes ohne Gardinen waschen zu müssen :-) Diese Tapete gibt es auch mit hellgrauen Rauten: Wenn Sie wie auf diesem Foto als "Seitenfarbe" den exakten Grundton der Tapete aussuchen, werden die Rauten zum alleinigen Blickfang. Stöbern Sie gerne einfach mal auf der Seite von Tapetenagentur. Da werden Sie mit Sicherheit fündig. Diese Tapete macht über Kopf vom Muster Sinn. An der Stoßkante (Übergang Schrankwand/Decke) muss das Muster passgenau zusammenkommen, damit es nahtlos weiterläuft. Kennt man an der Wand ja auch vom Rapport. Aber Rautenmuster ist nicht gleich Rautenmuster... Diese Beispieltapete ist ein wenig tricky, denn das scheinbar gleichlaufende Muster unterscheidet sich gedreht. Dies bedeutet, dass die Dreiecke verkehrt herum im Übergang Decke/Wand aneinander gestoßen eine andere Optik erzeugen. Wenn Sie dies vermeiden wollen würden und die Tapete einfach an der Schrankwand drehen, ist auf der gegenüberliegenden Wand das Muster über Kopf. Fällt bei dieser Tapete in Ihrer Raumsituation (Kniestock mit Betthaupt und Schrank) vielleicht nicht sonderlich auf, wollte nur auf die Problematik oder Feinheiten dieser Tapeziertechnik hinweisen ;-) Viel Spaß bei der Suche nach der richtigen Tapete und bin gespannt, wie es bei Ihnen weitergeht. Herzlicher Gruß, Sigrid Gutberlet von FINDHUS...mehreinfamilienhaus als loft
Kommentare (2)Hi Jessi, ich habe die Fragestellung nun schon mehrmals gelesen und frage mich: Was - bitte - stellst Du Dir unter Loft vor? Ich frage nur, damit wir anderen ein eventuell ähnliches Bild vor Augen haben und die Frage auch zu einem Ergbnis führt. Ich selbst stelle mir unter Loft z.B. eine ehemalige, große, leerstehende Industrie-od Gewerbe-Halle od. -Etage vor. - Mit Industrieboden, hohen Decken, Leitungen auf Putz usw. . . . Attribute, die sich m..E. im "normalen", bundesdeutschen Wohngebiet nur schwer umsetzen lassen. Ich vermute daher, es dass es bei der oben gestellten Frage eher um einen offenen Grundriss mit relativ normalen Deckenhöhen mit evtl. "Industrie-Anleihen" geht? Mehr oder weniger "offen" sind ja mittlerweile sehr viele Grundrisse und meist folgen sie genau dem Prinzip, das Du oben selbst schon ansprichst: im EG Küche, Essen, Wohnen (oft auch in dieser Reihenfolge) offen, Gästezimmer und Gäste-Bad, bzw. -WC abgetrennt und im DG Schlafen, evtl. Ankleide und Bad verbunden, wobei letzteres wg. Temperaturunterschieden, Luftfeuchtigkeit und Gerüchen besser abgetrennt sein sollte.) Bei diesen Lösungen mit nach oben offenem Luftraum sollte man m.E. den möglichen Geräuschpegel nicht unterschätzen, der im oberen Bereich noch wahrgenommen wird. - Insofern stellt sich (mir zumindest) die Frage, ob es - je nach familiären Umständen - tatsächlich so erstrebenswert ist alles offen zu haben, wenn man z.B. selbst mal Ruhe sucht. Ich weiß. wovon ich rede, denn unsere beiden Etagen sind durch eine Treppe im "Allraum" verbunden. Wenn ich abends im Büro (UG) ein sonores Schnarchen aus Richtung Wohnen wahrnehme, weiß ich, dass es nur noch mein Mann oder der Hund sein kann. . . :))) Ich empfehle daher bei sovielen "Unbekannten", zunächst einmal Musterhäuser, die in die gewünschte Richtung gehen zu besuchen, bzw. deren Grundrisse zu "studieren" und dort im Geiste mal das eigene Leben durchzuspielen, um so eine Vorstellung von den eigenen Bedürfnissen (Raumgrößen, Abfolge, Laufwege usw.) zu bekommen, die wir hier - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - nicht alle kennen. Als nächster Punkt kämen die Voraussetzungen, die der Bauplatz mit sich bringt (z.B. Lage, Bebauungsplan, reg. Gestaltungsvorgaben?) - Lassen sich dort die Wünsche überhaupt wie erhofft umsetzen? Um das zu klären und einen Grundriss zu entwickeln, der dann optimal zu den Bewohnern, deren Bedürfnissen und dem Grundstück passt und - wenn möglich - auch noch ein gewisses Maß an Flexibilität bietet, würde ich mir (immer wieder) einen Architekten oder Architektin suchen. Vielleicht wohnen wir auch genau so "offen", wie Du es oben anfragst, allerdings ist unser Haus - für meinen Geschmack optimal - auf uns, unser etwas kniffliges Grundstück und einen Bebauungsplan von 1973 ausgerichtet. ("Unserem" Christian müssen jetzt die Ohren klinkeln. . . ;-)))) Insofern bezweifle ich, dass unser Grundriss für Euch passen könnte, sorry. Außerdem ist es m.E. doch wesentlich spannender seine eigene individuelle Lösung zu finden. Ich wünsche viel Erfolg dabei! LG!...mehrHilfe bei Grundbeleuchtung/Lichtplanung im Neubau EFH
Kommentare (20)Leuchtmittel über die Leuchtmittel würde ich mir keine Gedanken machen. Zu allen gängigen Fassungen wird es auch Alternativen in LED-Bauform geben. Lediglich die QBR111 wird es in der Bauform mit indirektem Reflektor leider nicht mehr geben. Mein Rat ist eher der, daß Sie besser keine Leuchten nehmen, mit integriertem Leuchtmittel. Die Bauformen und Lichtqualitäten der LED ändern sich so schnell, daß bei Ausfall eines solchen Leuchtmittels ein Austausch nicht mehr möglich sein wird, weil es die Lampe inkl. Leuchtmittel dann voraussichtlich nicht mehr geben wird. Paniklicht Sehr gut, es direkt mit einzuplanen. Achten Sie nur darauf, daß es von jeder Etage aus zentral schaltbar ist und man dafür nicht erst ans Fenster treten muss. Es geht ja darum, erst einmal die Außenanlage auszuleuchten, bevor man hinausschaut. Die Position der Schalter sollte aber dennoch nicht dazu einladen, von Gästen ausersehen bedient zu werden. Also lieber wie andere Steuerungseinheiten (Jalousie, UP-Radio, Thermostat etc...) auf eine Höhe von 140 cm bringen und eine Wippe mit vollflächigem Papiereinleger zu wählen, in die dann ein entsprechendes Bild eingelegt wird (zB. ein einfaches "Glühbirne"-Symbol in rot auf weißem Grund. Spiegellicht natürlich ist es Optimal, links und rechts je eine ganze Reihe von Kopfverspiegelten Lampen zu haben, die indirekt ihr Licht auf das Gesicht abgeben - aber: wir sind doch nicht im Filmstudio. Es reicht für die Private Anwendung absolut aus, wenn die Beleuchtung von oben kommt. Meist ist diese Leuchte auch etwas breiter, so daß es nicht nur als Spot den Waschplatz beleuchtet, sondern von links und rechts oben auf das Gesicht und in den Raum leuchtet. Dazu kommt noch das Raumlicht im Bad. Abgesehen davon haben LED-Lampen nur einen Farbwiedergabewert von 80 Ra. Sonnenlicht und Glühfadenlampen von 100 Ra. Bei Anwendung von Farbe im Gesicht wird also eher die Qualität des Lichtes als dessen Richtung zu lustigen Ergebnissen führen... ;) Die Spiegelbeleuchtung aus Ihrem Beispiel ist eher verkaufsförderndes Dekolicht. Es ist a) zu weiß und b) aufgrund der Bauform definitiv NICHT zur Ausleuchtung von dem Menschen vor dem Spiegel geeignet. Dusche In diesem Projekt steht die Dusche frei im Raum, und ich hatte hinter der Dusche in der Wand drei Leuchten auf unterschiedlichen Höhen montieren lassen, die jetzt ein sanftes Licht in die Dusche abgeben. Als Ergänzung zum Raumlicht oder als reines Orientierungslicht, um nicht mehr ganz wach zu werden bestens geeignet - und natürlich auch zum Erkennen der Beinbehaarung. Deckenspots Solch eine Beleuchtung ist wirklich eine reine Grundbeleuchtung. Wenn es draussen nicht hell werden will, braucht es auch am Tag mitunter einfach mal eine helle Ausleuchtung. Licht ist eben mehr als nur ein Begleiter gemütlicher Abendstunden. Daher gibt es ja eben auch die drei Großen Anforderungen an das Licht: - die gemütliche Definition von Zonen - das reine Orientierung - und eben das Raumlicht. Gemütlich sollen solche Deckenspots also gar nicht sein, ebenso wie eine Stehleuchte auch nicht den Raum ausleuchten soll. Ungemütliche Bäder in schlecht geplanten Hotels haben also nur eine Lichtquelle zu wenig im Raum....mehrBenötige Rat bei der Hausanordnung auf Grundstück
Kommentare (13)Hallo mibell007, Ihre Gründe kann ich gut nachvollziehen und finde Ihre Herangehensweise über ein Modell sehr gut. Meine Frage nach der Nachbarbebauung bezog sich darauf, dass Ihr Haus ja Teil eines städtebaulichen Gefüges sein wird. Gerade in Einfamilienhaus-Neubaugebieten ist das Entstehen eines Ortsbildes darauf angewiesen, dass eine bestimmte Gebäudetypologie oder auch eine bestimmte städtebauliche Anordnung für einen raumbildenden Zusammenhang sorgt. Wenn Sie sich mit Ihrem Haus also von der üblichen Bauweise oder Anordnung absetzen, hat das Auswirkungen auf Ihre Straße, auf die Stimmung in Ihrem Garten und auf die direkten Nachbarn, in deren "Gartenzone" ein Haus steht. Das kann schön sein, kann jedoch auch dazu führen, dass beide Gärten vom jeweils anderen haus "gestört" werden- durch Verschattung, Einsehbarkeit usw. Unter anderem aus diesem Grund werden in Bebauungsplänen häufig Baugrenzen festgeschrieben - was natürlich auch nicht immer ein Garant für ein geschlossenes Ortsbild ist. Ob das bei Ihnen der Fall ist und ob die gezeigten Baufelder von 10 x 12 Metern vielleicht sogar das Baufenster darstellen, ist nicht erkennbar. Falls es nicht vorgeschrieben ist, würde ich selbst auf jeden Fall noch einmal prüfen, ob Garten und Haus im Zusammenhang mit der zukünftigen Bebauung in allen Richtungen "stimmig" sind - auch wenn zum Beispiel neben Ihnen ebenfalls anders gebaut wird als im Plan vorgesehen. Vielleicht wäre, falls erlaubt, dann in der Konsequenz auch eine andere Haustypologie und eine andere Position für den Eingang überdenkenswert - vielleicht ein Hofhaus oder ein Winkel oder ein mit der Garage verbundenes Haus. Schlüssig fände ich es auf jeden Fall, Haus und Garage so auf das Grundstück zu setzen, dass begrenzte, grenznahe Bereiche mit dafür verträglichen Funktionen entstehen (Erschließung, Nutzflächen) und die eigentlichen Gartenbereiche und die dazugehörigen Hausfassaden so groß wie möglich sind. Derzeit haben Sie zwar einen großen Garten, das Haus schaut mit seiner längsten Fassade aber über die Garage des Nachbarn hinweg auf die Hauptstraße. Konsequent wäre es, das Haus so auszurichten, dass es zum Nachbarn und zur Hauptstraße hin nur eine kurze Eingangsseite hat und sich dem Garten zuwendet. Ich würde außerdem für eine klare Trennung zwischen Erschließung und Garten samt privaten Fenstern des Hauses sorgen - das kann durch eine bauliche Konstruktion oder auch durch eine Hecke erfolgen. Dazu eine kleine Skizze. In Hamburg wäre die Garage im Vorgarten (Bereich zwischen Straße und Gebäudevorderkante) übrigens gar nicht zulässig, auch das sollte man natürlich im Vorwege klären. Neben der Garage würde ich nicht nur die Wegbreite, sondern auch ausreichend Platz für Ihre eigene Bepflanzung lassen, denn andernfalls stellt die Rückseite der Grenzgestaltung Ihres Nachbarn Ihre Wegbegrenzung dar, was Sie sicher nicht möchten. Das war viel Text der eigentlich nur dies aussagen soll: Ja, grundsätzlich ist diese Anordnung denkbar, sie ist aber, damit es wirklich gut wird, absolut kein Selbstgänger, der mit einem Haus von der Stange funktioniert, sondern muss meines Erachtens sowohl für das Haus als auch für den Garten und die Erschließung sorgfältig und unter Berücksichtigung sehr vieler Aspekte geplant werden....mehr- vor 6 Jahren
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