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Professionelle Unterstützung für Bauherren : Die Baubetreuung

Ich lese hier immer wieder im Portal "Hausbau", dass doch einige Bauherren, sei es beim Neubau, Umbau - oder Sanierung große Probleme, Ärger, Stress etc. mit den Baufirmen, Handwerker haben (Mängel, die vertraglich zugesicherte Qualität wird nicht erbracht, Kosten steigen durch unklare Vertragsgestaltung, Termine werden nicht eingehalten etc., etc.). Wenn es soweit gekommen ist, so gibt man plötzlich viel mehr Geld aus - z.B. für Anwalt etc. - aus, um sein Recht zu bekommen. Da kann einem das Bauen schon zum Verdruss werden.


Beim rechtzeitigen Handeln als Bauherr, kann man sich den ganzen Ärger doch sparen, wenn man sich einen unabhängigen Fachmann, z.B. erfahrenen Bauing. als Bauberater, Baubegleiter ins Boot holt.

Die qualifizierte Baubetreuung

Immer wieder gibt es Fälle von nicht rechtzeitig erkannten Baufehlern, die aufwendige Nachbesserungen nach sich ziehen. Noch schlimmer für den Bauherren ist es allerdings, wenn die Baumängel erst dann festgestellt werden, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist und der jeweilige Handwerksbetrieb nicht mehr zur Mängelbeseitigung herangezogen werden kann.

Gut zu wissen: Werden die zu erbringenden Bauleistungen in einem Vertrag gemäß der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) geregelt, beläuft sich die Gewährleistungsfrist auf nur 2 Jahre. Allen Bauherren ist daher anzuraten, Verträge mit den Handwerkern bzw. ausführenden Gewerken nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu schließen. Hierbei erweitert sich der Gewährleistungsanspruch auf 5 Jahre.


Damit auch ein unerfahrener Bauherr, der sich den Traum vom Eigenheim erfüllen will, am Ende der Bauzeit ein Haus ohne Mängel übernehmen kann, gibt es die Möglichkeit der Baubetreuung. Für Bauherren, die ohne fachliche Expertise mit einem Architekten ein Haus bauen möchten, empfiehlt es sich, schon vor Baubeginn zusätzlich die qualifizierte Baubetreuung zu beauftragen .


Leistungen der Baubetreuung

Die professionelle Baubetreuung kann eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen umfassen. Von der Beratung im Zusammenhang mit Bauvorhaben über die Planung eines Baues und die Auftragsvergabe bis hin zur Koordinierung, Überwachung, Überprüfung, Abnahme von Bauleistungen und zum Controlling durch Dritte gestellter Rechnungen kann die Baubetreuung sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht gezielte Einzelleistungen umfassen. Oder sie kann als Gesamtpaket beauftragt werden ‒ bis hin zur Übertragung der Bauleitung.


Mögliche Leistungen für die Baubetreuung sind etwa:

  • Erarbeiten eines Finanzplans für das Bauvorhaben
  • Anfertigung und Vorlage von Unterlagen für das Baugenehmigungsverfahren
  • Ermittlung und Beantragung von möglichen Fördermitteln
  • Ermittlung und Nutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume
  • Marktmonitoring und Verhandlungen mit Auftragnehmern für die Bauausführung
  • Vergabe von Aufträgen für die Bauausführung im Namen und für Rechnung des Bauherrn
  • Baustellenbegehungen zu Kontrollzwecken (Bauüberwachung)
  • Abwicklung von Zahlungen an Baubeteiligte
  • Feststellen von Mängeln und Überwachung der Mängelbeseitigung
  • Qualifizierte Abnahme des Bauwerkes im Namen des Bauherrn
  • Begleitung der behördlichen Abnahme
  • Einforderung von Gewährleistungsansprüchen, etc., etc.


Kosten für die Baubetreuung

Die anfallenden Gebühren für die sogenannten Leistungsphasen, die von zu erbringenden Leistungen in der Grundlagenermittlung (Phase 1) bis zur Präsentation (Phase 9) reichen, richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Sämtliche außerhalb der HOAI erbrachten Leistungen müssen mit dem Bauherrn vorab abgestimmt worden sein, um auch in Rechnung gestellt werden zu können. Dabei gilt: Die Kosten einer qualifizierten Baubetreuung und Baubegleitung belaufen sich auf 2,0 % bis max. 5,0 % der Bausumme.

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