Stadthaus auf kleinem Grundriss mit drei Vollgeschossen
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Grundriss 543m2 Grund. 0,3, 0,4 5 Zimmer, 2 Bäder? Geht das?
Kommentare (7)Aus welchem Jahr ist der B-Plan, daraus ergibt sich die Berechnung nach der damals gültigen BauNVO? Welches Bundesland? GRZ 0,3 und GFZ 0,4? ist im B-Plan ausgewiesen welche Flächen in die GRZ und GFZ eingehen? Gibt es einen Planausschnitt des B-Planes? Hier mal "kurz" die Problematik dargestellt: (HBO ist die hessische Bauordnung) "4.2 (Nicht-) anzurechnende Flächen § 20 Abs. 2 und 3 BauNVO Mit Einführung der BauNVO 1962 wurde die Regelung getroffen, dass alle Vollgeschosse und alle Aufenthaltsräume in Dach- und Kellergeschossen mit ihren Umfassungswänden und den zu ihnen führenden Fluren und Treppenräumen inkl. Flächen für Personenaufzüge auf die GFZ angerechnet werden. Aufenthaltsräume in Staffelgeschossen sind analog zu denen in Dachgeschossen zu behandeln, wenngleich diese nicht explizit erwähnt sind. Abweichend von der Definition von Aufenthaltsräumen in der HBO ist bei der Ermittlung der Geschossfläche nach § 20 BauNVO in Nicht-Vollgeschossen die Gesamtgrundfläche der Aufenthaltsräume zu berücksichtigen, bei geneigten Wänden und/oder Decken also auch Flächen unter 1,50 m lichte Raumhöhe. Nebenanlagen im Sinne des §14 BauNVO, Balkone und bauliche Anlagen, die im Bauwich und in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können, bleiben bei der Ermittlung der GFZ nach BauNVO 1962 unberücksichtigt. Wenn eingeschossige Garagen und überdachte Stellplätze bei der Ermittlung der GRZ im Sinne des § 19 Abs. 5 BauNVO 1962 unberücksichtigt bleiben, gilt dies analog auch für die Ermittlung der GFZ.Ist die Ermittlung der GFZ nach der BauNVO von 1968 oder 1977 vorzunehmen, sind alle Vollgeschosse und alle Aufenthaltsräume in anderen Geschossen (z.B. Dach-, Keller- und Staffelgeschosse) mit ihren Umfassungswänden, Treppenräumen inkl. Personenaufzügen und Fluren anzurechnen. Auch hier fließen die Flächen unter 1,50 m lichte Raumhöhe in die Berechnung ein. Nebenanlagen im Sinne des §14 BauNVO, Balkone, Loggien, Terrassen und Anlagen, die im Bauwich bzw. in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können, bleiben bei der GFZ-Ermittlung auch bei der BauNVO 1968 und 1972 unberücksichtigt. Nach der BauNVO 1990 werden auf die GFZ nur die Vollgeschosse im Sinne des § 2 Abs. 4 HBO angerechnet. In einem Bebauungsplan, der auf Grundlage der BauNVO 1990 erstellt worden ist, kann festgesetzt werden, dass Aufenthaltsräume in anderen Geschossen (z.B. Dach-, Keller- und Staffelgeschosse) mit ihren Umfassungswänden, Treppenräumen und Fluren ganz oder teilweise auf die GFZ anzurechnen sind. Nebenanlagen im Sinne des §14 BauNVO, Balkone, Loggien und Terrassen sowie bauliche Anlagen, die in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können, bleiben bei der Ermittlung der GFZ nach BauNVO 1990 unberücksichtigt, soweit im Bebauungsplan keine anderweitige Regelung getroffen wurde." Quelle: Arbeitshilfe der Stadt Frankfurt zur Berechnung der GRZ und GFZ Arbeitshilfe der Stadt Frankfurt zur Berechnung der GRZ und GFZ...mehrMini Bad mit Dachschräge planen
Kommentare (26)Ja, das ist wirklich super gelungen. Habe mir gerade noch die Ursprungsform angeschaut. Da wo jetzt das Waschbecken ist, war vorher der wuchtige alte Heizkörper. Das ist in meinen Augen eine gelungene Verwandlung. Auch sehr schön die schwarze Armatur und der passende Ablauf. Rechts neben dem Waschbecken- denke ich- ist der Lichteinfall für den Flur. Auch klasse gelöst. Wird im Sommer sicher schön hell dann. Also ich als Frau und Laie finde es sehr gelungen....mehrGrundriss Anbau
Kommentare (16)Auf lange Sicht betrachtet haben Sie eigentlich einen Traumgrundriss. Wenn dies meine Immobilie wäre würde ich folgende Überlegungen einfließen lassen: Wie ist der Status Quo unseres derzeitigen Lebens? Es gibt momentan ein Bad im EG und im OG drei Räume, einer davon ist ein Durchgangszimmer.Also Schlafen oben - Bad unten. Welche Wohnwünsche habe ich für die nahe Zukunft, sagen wir die nächsten 5 Jahre und welche auf lange Sicht, sagen wir die folgenden 30 Jahre? Wie lange wird unsere Tochter unsere Nähe brauchen und ab wann hätte sie gerne mehr Abstand? Wie lange schläft sie im neuen Anbau und ab wann wäre es viel cooler das alte OG als eigenes Reich zu haben? Sind weitere Kinder in Planung? Die Planung eines Zimmers im EG samt kleinem Duschbad finde ich sehr gut und weitsichtig, nicht nur im Hinblick auf ein etwaiges Elternteil. Man selber wird auch älter...oder dort finden Gäste Platz mit eigenem Duschbad. Das zweite Schlafzimmer im Neubau ist als Gästezimmer und nicht als Kinderzimmer ausgewiesen...ist das bereits der Blick in die Zukunft? Wenn ich plane versuche ich immer die Zukunft zu berücksichtigen. Bei Ihrem Grundriss würde das für mich folgendes bedeuten: - EG sehr schön und richtig gedacht. - Klimatisiertes OG im Neubau sehr gut gedacht. Dann kann das Schlafzimmer auch den viel schöneren Blick in den Garten Richtung Süden erhalten. - Altes OG mit der Option über der EG Küche ein kleines Bad später realisieren zu können. Also bisher kaum mehr als den Versorgungsschacht berücksichtigen. Hiermit hielte ich die Option offen meiner heranwachsenden Tochter eine kleine Wohneinheit (Wohnen/Schlafen/Bad) realisieren zu können. - Das bedeutet für mich dann aber auch, dass ich den Anbau so gestalte, dass er eine möglichst interessante Wohnebene als reine Erwachsenenebene darstellt. Das Bad als Vollbad und komfortabel in der Größe und Nutzung. Den Flur mit interessanten Sichtachsen. Das Gästezimmer mit der Doppelfunktion als Ankleide, das aber für die ersten Jahre groß genug ist um ein funktionales Kinderzimmer zu sein. Im frei gewordenen Zimmer wäre (nach dem Umzug des Kindes in den eigenen Trakt) zudem ein guter Ausweichplatz falls einer krank ist oder mal zu stark schnarcht. Die Ankleide könnte theoretisch die WM beherbergen, der Raum ist groß genug zum Hantieren und bietet trotzdem reichlich Stauraum. Hier nun zum Abschluss meine persönliche Vision des OG Neubaus. Bad und Kinderzimmer sind in etwa gleich groß. Sobald das Kind nicht mehr in diesem Bereich sondern vielleicht im Altbau seine Räume hat, kann dieses Zimmer zum Ankleide- oder Gästezimmer werden und die alte Ankleide kann rein für Lagerung und Wäsche genutzt werden. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben und freue mich, dass wir Ihnen neue Denkanstöße geben konnten. Vielleicht führen diese ja zu mehr Sicherheit, was für Sie die Prios sind und wie Sie Ihr Haus auf lange Sicht erleben möchten. Herzliche Grüße!...mehrGrundriss - letzter Feinschliff - bitte um Mithilfe
Kommentare (9)Hallo Mona, ich könnte mir so etwas in der Art vorstellen: Küche mit Insel an der Wand zum Arbeitszimmer - die ganze Anlage könnte auch als U ausgeführt werden, wenn Sie etwas mehr Arbeitsfläche erzielen möchten. gleichzeitig haben Sie den Sitzbereich direkt an die Kücheninsel angedockt - so mit bleibt der Zugang zur Terrasse frei und Sie können direkt vom Esstisch aus aus dem Fenster schauen. Hinter den Hochschränken verbergen sich Backofen und Kühlkombination oder auch der Side-by-Side - in der Mitte dann das Kochfeld und der Abzug. In der Insel könnte die Spüle platziert werden - heißt Tageslicht von vorne für gute Belichtung beim Schnippeln und Spülen. seitlich könnte noch ein bodentiefes Fenster gesetzt werden - dann haben Sie auch hier eine gute Belichtung. Die Zugänge zur Küche und zum Wohnbereich würde ich über großzügige Schiebetüren aufbrechen - damit ein moderner offener Eindruck entsteht, der bei Bedarf zu kuscheligen Einheiten verkleinert werden kann. Die Rückwand der Küche könnte über eine Tapete / Fliesen / rücklackiertes Glas in Szene gesetzt werden - wie auf Ihrem Moodbild gezeigt. Ich würde mich über ein kurzes Feedback sehr freuen. Viele Grüße und viel Spaß beim Weiterentwickeln Ihrer Ideen ......mehr- Vor 8 Monaten
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