vor 14 Jahren
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Kommentare (7)
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kleines Zimmer mit 4 Meter decken
Kommentare (1)hallo swaggy, ich würde diese briden Funktionen nicht mit einander verbinden. Zuviel Elektronik, zuviel Kunststoff, zuviel Staub für ein Schlafzimmer. Lade doch bitte Fotos und vermaßten Grundriss deiner Wohnung hoch. Sicher lässt sich eine Lösung finden. LG...mehrParkplatznachweis-Problem: widerspenstige Wohnungsbaugesellschaft
Kommentare (18)Das die rückwertige Zuwegung nur ein Weg ist, hatte ich leider nicht erkannt. Es lag mir fern, die Planung nur auf dem Papier zu haben. Natürlich müsste sie auch ausgeführt werden, nur wäre es nach der Abnahme möglich, sie nicht als Stellplatz zu nutzen, sondern zB. als Grillplatz etc... das war alles, was ich mal anregen wollte - aber das ist ja obsolet. Eine Praxis muss(te) nicht unbedingt eigene Stellplätze nachweisen, wenn in einem Wohngebiet davon auszugehen ist, daß die öffentlich bereitgestellten Plätze am Tag für die Kunden und in der Nacht für Anwohner beritgestellt sind. Also fordert das Amt zunächst per Gesetzteslage einen nachgewisenen Stellplatz mit Bedingungen, die nicht erfüllbar sind: An der Straße ist es nicht zulässig im Vorgarten auch nicht eine andere öffnetliche Zufahrt zum eigenen Grund gibt es nicht und ein Zukauf von direkt angrenzenden Grundstücken ist auch nicht möglich. Und weil es keine öffentliche Zufahrt nach hinten gibt, müsste hier eine Zufahrtregelung getroffen werden müsste, um den Erhalt derselben auch in Zukunft garantieren zu können, was aber sicherlich auch abgelehnt wird, da ja augenscheinlich eine Bauabsicht des Eigentümers besteht. Das klingt nach folgenden Optionen: das Amt erteilt unter den Gegebenheiten eine Ausnahmegenehmigung für einen Stellplatz im Vorgarten ein Zukauf einer geeigneten Fläche ist ggfls. in einiger Entfernung, einige Grundstücke weiter möglich und auch zulässig eine Splittung des Hauses ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. oder etwas ganz anderes, was sich der Mitarbeiter im Amt gemeinsam mit Ihnen ausheckt ;) ***** Ich habe selbst die Erfahrung machen dürfen, daß durch einen Anbau bedingt zwei Vorschriften einzuhalten gewesen wären, die sich aber gegenseitig ausschlossen. Im Amt dieses Dilemma vorgestellt und besprochen führte zu der Aussage: "bauen Sie, wir genehmigen". Natürlich, das Amt ist da, um Willkür vorzubeugen, aber wenn die Voraussetzungen zur Einhaltung bestehender Vorschriften nicht gegeben sind, werden die Mitarbeiter dort meist entsprechende Sonderregelungen oder Sonderlösungen finden. Erst recht, wenn eine Verweigerung der Genehmigung in keinem Verhältnis steht zu den wirtschaftlichen Schäden von Privatpersonen, wie zB. hier. Daß es am Ende eine begründbare Sonderregelung ist, ist für das Amt wichtig, damit nicht der nächste ankommt und sagt: "aber da wurde es auch genehmigt, also darf es mir nicht verweigert werden". Es wurde eben nur als Sonderfall genehmigt und es bleiben weiterhin die gültigen Vorschriften in Kraft. ***** Ich persönlich würde mit den gesammelten Erkenntnissen und Optionen zum Amt gehen und dort um Rat und Mithilfe fragen. Nicht fordern oder "ja aber"-Argumente einbringen, sondern offene Fragen stellen, den Sachstand schildern und nach Optionen fragen, die denkbar sind. Die Mitarbeiter dort wissen doch am besten, was für Möglichkeiten es noch gäbe, ob, wo und wie man Ausnahmeregelungen begründen kann, etc... Erfragen Sie einfach das Fachwissen der Mitarbeiter dort und gehen nicht einfach davon aus, daß es Sturköpfe sind ;) Die Damen und Herren vom Bauamt sind die erfahrensten und besten Fachleuchte, die Sie in diesem Dilemma bekommen können. Spinnen Sie die Ideen im Gespräch einfach drauflos, Sie sind Laie und dürfen das ;) Ich frage ja auch den Bezirksschornsteinfeger vor der Installation eines neuen Kamins, damit am Anfang schon klar ist, daß das Ergebnis seine Betriebserlaubnis bekommt. Von dieser Zusammenarbeit profitieren alle Beteiligten....mehrLuce Bad ... White Quarz
Kommentare (0)Pilotprojekt EG Marmore GmbH...mehrIdeen für einen Anbau gesucht
Kommentare (4)Liebes Gestaltungsatelier Kirchner, ganz herzlichen Dank für Ihre Idee zu unserem Anbau. Leider ist auf unserem Plan nicht zusehen, dass es sich hierbei um ein sehr langes, aber schmales ( ca. 60mtr. x 10mtr. im hinteren Bereich auf der Westseite ca. 20mtr.tief) Grundstück handelt. Man könnte somit an der Westseite, wie auch an der Ostseite ( die Markierung die dort zu sehen ist, gehört zu einem Carport, das es allerdings nicht mehr gibt.) anbauen. Nach Norden hin, wird das Gebäude von einer weiteren Familie bewohnt. Im Bereich des Hauses ist das Grundstück nur noch ca. 5,70mtr tief, da dort eine recht große Hecke steht. Diese ist der Sichtschutz zur Straße, die allerdings nicht allzu stark befahren ist, da sich das Haus (altes Bauerhaus) im Außenbereich befindet. Wir hatten an einen Anbau aus Holz gedacht. Der Bauschreiner, mit dem wir zusammenarbeiten, hat uns geraten, nicht zu sehr in die Fassade einzugreifen. (Wärmebrücke, Schimmel etc.) Er hätte den Anbau an der Ostseite geplant und nur mit einer Tür zum bestehenden Haus verbunden. Diesbezüglich sind wir nun sehr unsicher. Dass würde bedeuten, es gäbe keinen großen Durchbruch zum Bestand, anders als in Ihrem Vorschlag. Allerdings würde ein Anbau nach Süden auch bedeuten, dass dort keine Terrasse mehr entstehen könnte und man recht nah mit dem Anbau an die Grundstücksgrenze gerät, sprich an die Hecke. Ich befürchte die Räume würden dadurch sehr dunkel werden. Da sich unser Haus im Münsterland befindet, werden wir uns für einen Architekten aus der Umgebung entscheiden, der auch die Bauleitung übernimmt. Vielen Dank trotzdem für Ihr Angebot. Viele Grüsse C.Volks...mehr- vor 14 Jahren
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