Frühjahr 2017: Warum Sie jetzt alte Kaminöfen austauschen sollten
Am 31.12.2017 müssen Öfen von 1975-1984 nachgerüstet oder ersetzt sein – Frühjahr und Sommer sind zum Umbau ideal
Ende Dezember ist es so weit: Die Bundesimmissionsschutzverordnung geht in ihre nächste Phase, und Kaminöfen der Baujahre 1975-1984 müssen bis zum Stichtag am 31.12.2017 entweder ausgetauscht oder nachgerüstet sein. Doch woher weiß ich, ob mein Kaminofen betroffen ist, und welche Maßnahmen muss ich ergreifen? Wir haben Schornsteinfegermeister und Ofenbauer Guido Adrians, Bianca Schulz vom Kamin- und Energiestudio Der Ofenfuchs und Ramsy Saadi, Inhaber des Ofenbau-Unternehmens Ramfire, gefragt, was zu beachten ist, wann sich ein Austausch und wann sich das Nachrüsten lohnt.
Was regelt die Bundesimmissionsschutzverordnung?
Im Jahr 2010 ist die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) beschlossen worden. Festgelegte Emissions-Grenzwerte sollen die Schadstoffbelastung durch Feuerungsanlagen reduzieren. In einem ersten Schritt wurden am 22.3.2010 die maximalen Emissionswerte für die Inbetriebnahme neuer Geräte festgelegt. Am 1.1.2015 trat eine zweite Stufe mit noch schärferen Richtlinien für Neugeräte in Kraft.
Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen gilt für die Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen. Zu diesen gehören auch Heizeinsätze oder Kaminöfen mit einer Leistung von mindestens 4 Kilowatt, wie sie häufig in Privathaushalten installiert sind.
Für alle Bestandsgeräte, die vor dem 22.3.2010 in Betrieb genommen wurden, liegt der einzuhaltende Grenzwert für den Ausstoß von Kohlenmonoxid bei 4 Gramm pro Kubikmeter und der Grenzwert für Staub bei 0,15 Gramm pro Kubikmeter.
Im Jahr 2010 ist die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) beschlossen worden. Festgelegte Emissions-Grenzwerte sollen die Schadstoffbelastung durch Feuerungsanlagen reduzieren. In einem ersten Schritt wurden am 22.3.2010 die maximalen Emissionswerte für die Inbetriebnahme neuer Geräte festgelegt. Am 1.1.2015 trat eine zweite Stufe mit noch schärferen Richtlinien für Neugeräte in Kraft.
Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen gilt für die Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen. Zu diesen gehören auch Heizeinsätze oder Kaminöfen mit einer Leistung von mindestens 4 Kilowatt, wie sie häufig in Privathaushalten installiert sind.
Für alle Bestandsgeräte, die vor dem 22.3.2010 in Betrieb genommen wurden, liegt der einzuhaltende Grenzwert für den Ausstoß von Kohlenmonoxid bei 4 Gramm pro Kubikmeter und der Grenzwert für Staub bei 0,15 Gramm pro Kubikmeter.
Emissionswerte des Ofens überprüfen
Die Emissionswerte sind in der Regel auf dem Typenschild des Geräts nachgewiesen. Gibt es keine Angaben durch Typprüfungen, wie ein Typenschild, eine Konformitätserklärung oder ein Inbetriebnahmeprotokoll, muss gemessen werden: „Emissionswerte können Sie durch ein qualifiziertes Fachunternehmen oder den jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister ermitteln lassen. Im Normalfall kommt Ihr Bezirksschornsteinfegermeister auf Sie zu und informiert Sie. Er ist in Besitz aller Unterlagen, Installationsdaten und früheren Prüfwerte, die Ihre Feuerstätten betreffen“, sagt Bianca Schulz.
Die Emissionswerte sind in der Regel auf dem Typenschild des Geräts nachgewiesen. Gibt es keine Angaben durch Typprüfungen, wie ein Typenschild, eine Konformitätserklärung oder ein Inbetriebnahmeprotokoll, muss gemessen werden: „Emissionswerte können Sie durch ein qualifiziertes Fachunternehmen oder den jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister ermitteln lassen. Im Normalfall kommt Ihr Bezirksschornsteinfegermeister auf Sie zu und informiert Sie. Er ist in Besitz aller Unterlagen, Installationsdaten und früheren Prüfwerte, die Ihre Feuerstätten betreffen“, sagt Bianca Schulz.
Die Übergangsfristen für alte Öfen
Stammt Ihr Ofen aus der Zeit zwischen 1975-1984 und erfüllt nicht die Richtwerte, muss er bis Ende diesen Jahres nachgerüstet, ersetzt oder stillgelegt werden. Möglich ist bei einer Nachrüstung zum Beispiel der Austausch des Kamineinsatzes oder der Einbau eines Feinstaubfilters.
Die Übergangsfristen
Stammt Ihr Ofen aus der Zeit zwischen 1975-1984 und erfüllt nicht die Richtwerte, muss er bis Ende diesen Jahres nachgerüstet, ersetzt oder stillgelegt werden. Möglich ist bei einer Nachrüstung zum Beispiel der Austausch des Kamineinsatzes oder der Einbau eines Feinstaubfilters.
Die Übergangsfristen
- 31.12.1974 oder älter: Außerbetriebnahme oder Nachrüstung bis zum 31.12.2014
- 1.1.1975 - 31.12.1984: Außerbetriebnahme oder Nachrüstung bis zum 31.12.2017
- 1.1.1985 - 31.12.1994: Außerbetriebnahme oder Nachrüstung bis zum 31.12.2020
- 1.1.1995 - 21.3.2010: Außerbetriebnahme oder Nachrüstung bis zum 31.12.2024
Nachrüsten des Kaminofens
Nicht immer muss man gleich ein neues Gerät anschaffen. Umrüsten lohnt sich laut Bianca Schulz etwa, „wenn sich Ihr Kaminofen oder -einsatz noch in einem sehr guten Zustand befindet und wenig in Betrieb war, beziehungsweise wenn dieser noch einige weitere Jahre betrieben werden könnte“.
Ofenmeisterbetriebe oder Schornsteinbauer können Kaminöfen oft innerhalb weniger Stunden mit einem neuen Filter oder Abgasrohr nachrüsten. „Dort werden dann die Partikel herausgefiltert, die sich über den gesetzlich festgelegten Grenzwerten befinden“, so Schulz. „Die Kosten für das Nachrüsten belaufen sich, je nach Modell, auf geschätzte 800-1200 Euro.“ Auch Schornsteinfegermeister und Ofenbauer Guido Adrians beziffert die Kosten für eine Nachrüstung der Filter auf „circa 800 Euro zuzüglich Montage“. Ramsy Saadi gibt zu bedenken: „Diese Filter sind nach meinen Begriffen noch nicht so ausgereift und in der Anschaffung relativ teuer. Des Weiteren müssen diese Filter turnusmäßig gewartet werden.“
Nicht immer muss man gleich ein neues Gerät anschaffen. Umrüsten lohnt sich laut Bianca Schulz etwa, „wenn sich Ihr Kaminofen oder -einsatz noch in einem sehr guten Zustand befindet und wenig in Betrieb war, beziehungsweise wenn dieser noch einige weitere Jahre betrieben werden könnte“.
Ofenmeisterbetriebe oder Schornsteinbauer können Kaminöfen oft innerhalb weniger Stunden mit einem neuen Filter oder Abgasrohr nachrüsten. „Dort werden dann die Partikel herausgefiltert, die sich über den gesetzlich festgelegten Grenzwerten befinden“, so Schulz. „Die Kosten für das Nachrüsten belaufen sich, je nach Modell, auf geschätzte 800-1200 Euro.“ Auch Schornsteinfegermeister und Ofenbauer Guido Adrians beziffert die Kosten für eine Nachrüstung der Filter auf „circa 800 Euro zuzüglich Montage“. Ramsy Saadi gibt zu bedenken: „Diese Filter sind nach meinen Begriffen noch nicht so ausgereift und in der Anschaffung relativ teuer. Des Weiteren müssen diese Filter turnusmäßig gewartet werden.“
Voraussetzungen für einen neuen Kaminofen
Wenn Sie einen freistehenden Kaminofen besitzen, ist es recht einfach, das Gerät zu ersetzen. „In erster Linie sollte der Bezirksschornsteinfeger vor dem Austausch des Altgerätes informiert werden. Dieser muss über Ihre Pläne Bescheid wissen und Ihnen vor dem Kauf das Neuprodukt genehmigen“, so Bianca Schulz. „Der Austausch eines Kaminofens durch ein Fachbetrieb mit Abbau und Neu-Installation kostet geschätzt circa 200-400 Euro.“
Ramsy Saadi gibt den Tipp: „Kaufen Sie den neuen Kaminofen im Fachhandel und lassen Sie den Ofenbaubetrieb – auch wenn nur geliefert werden soll – die Stellsituation örtlich anschauen, um eventuelle Maßnahmen zu berücksichtigen und zum Beispiel auch zu prüfen, ob der neue Kaminofen am bestehenden Schornstein auch gut funktionieren würde.“ Früher habe man, so Saadi weiter, so ziemlich jedes Gerät an einem Schornstein anschließen können. „Dabei spielte die Beschaffenheit sowie auch die Höhe und der Durchmesser keine große Rolle. Grund hierfür war, dass es damals keine Umlenkungen oder Feuerleitblenden im Brennraum gab, um zum Beispiel die Feinstaubwerte zu reduzieren oder einen hohen Wirkungsgrad zu erzielen.“
Feuer und Flamme für schöne Öfen & Kamine – ein Überblick
Wenn Sie einen freistehenden Kaminofen besitzen, ist es recht einfach, das Gerät zu ersetzen. „In erster Linie sollte der Bezirksschornsteinfeger vor dem Austausch des Altgerätes informiert werden. Dieser muss über Ihre Pläne Bescheid wissen und Ihnen vor dem Kauf das Neuprodukt genehmigen“, so Bianca Schulz. „Der Austausch eines Kaminofens durch ein Fachbetrieb mit Abbau und Neu-Installation kostet geschätzt circa 200-400 Euro.“
Ramsy Saadi gibt den Tipp: „Kaufen Sie den neuen Kaminofen im Fachhandel und lassen Sie den Ofenbaubetrieb – auch wenn nur geliefert werden soll – die Stellsituation örtlich anschauen, um eventuelle Maßnahmen zu berücksichtigen und zum Beispiel auch zu prüfen, ob der neue Kaminofen am bestehenden Schornstein auch gut funktionieren würde.“ Früher habe man, so Saadi weiter, so ziemlich jedes Gerät an einem Schornstein anschließen können. „Dabei spielte die Beschaffenheit sowie auch die Höhe und der Durchmesser keine große Rolle. Grund hierfür war, dass es damals keine Umlenkungen oder Feuerleitblenden im Brennraum gab, um zum Beispiel die Feinstaubwerte zu reduzieren oder einen hohen Wirkungsgrad zu erzielen.“
Feuer und Flamme für schöne Öfen & Kamine – ein Überblick
Den Heizeinsatz austauschen
Alte Heizeinsätze können leicht durch neue ersetzt werden. Aufwendiger wird es allerdings, wenn der Einsatz verkleidet ist. Hier kann der Umbau laut Schulz zwischen ein bis zwei Tage dauern. „Die Kosten dafür hängen von sehr vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Verkleidungsmaterialien, und können somit nicht pauschal beziffert werden. Sie können zwischen 1000-10.000 Euro liegen, nach oben sind keine Grenzen gesetzt.“
Alte Heizeinsätze können leicht durch neue ersetzt werden. Aufwendiger wird es allerdings, wenn der Einsatz verkleidet ist. Hier kann der Umbau laut Schulz zwischen ein bis zwei Tage dauern. „Die Kosten dafür hängen von sehr vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Verkleidungsmaterialien, und können somit nicht pauschal beziffert werden. Sie können zwischen 1000-10.000 Euro liegen, nach oben sind keine Grenzen gesetzt.“
„Viele Kunden in Deutschland haben sich vor 20, 30 Jahren einen gemauerten Kachelofen einbauen lassen, der mittlerweile zur Familie gehört und mit vielen Erinnerungen verbunden ist. Somit würden sich diese Kunden nur ungern von dem geliebten Kachelofen trennen, ferner wäre eine Demontage des alten Kachelofens sowie die Anschaffung eines Neuen mit größeren Arbeiten und Kosten verbunden“, sagt Saadi.
Die günstigere Alternative ist auch in diesem Fall, den Kachelofen durch einen neuen Heizeinsatz auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. „Hierbei ist zu beachten, dass, wenn der alte Kachelofeneinsatz ausgetauscht wird, nicht mehr die Brandschutzregeln und Technischen Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks (kurz: TR OL) von damals gelten, sondern die heutigen.“
Beim abgebildeten Kachelofen handelt es sich um einen sogenannten Grundofen. Als Einzelfeuerungsanlage gelten für Öfen dieser Art laut Bundesimmissionsschutzverordnung Sonderregelungen. Nur eine von mehreren Ausnahmen…
Die günstigere Alternative ist auch in diesem Fall, den Kachelofen durch einen neuen Heizeinsatz auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. „Hierbei ist zu beachten, dass, wenn der alte Kachelofeneinsatz ausgetauscht wird, nicht mehr die Brandschutzregeln und Technischen Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks (kurz: TR OL) von damals gelten, sondern die heutigen.“
Beim abgebildeten Kachelofen handelt es sich um einen sogenannten Grundofen. Als Einzelfeuerungsanlage gelten für Öfen dieser Art laut Bundesimmissionsschutzverordnung Sonderregelungen. Nur eine von mehreren Ausnahmen…
…welche Ausnahmen gibt es?
- Für Grundöfen – einer an Ort und Stelle errichteten speziellen Variante des Kachelofens – gilt: Bestandsgrundöfen, die vor 2015 errichtet wurden, müssen nicht ausgetauscht oder nachgerüstet werden. „Diese haben durch ihre Bauweise schon einen wesentlich höheren Wirkungsgrad als andere ältere Kaminöfen oder Kamineinsätze. Dazu kommt, dass die Kosten eines Austauschs nicht verhältnismäßig sind“, erklärt Bianca Schulz.
- Auch offene Kamine sind nicht von der Neuregelung betroffen, da ihre Nutzung bereits durch eine andere Regelung eingeschränkt wird: „Offene Kamine dürfen nur temporär in Betrieb sein, zum Beispiel einige Stunden im Monat, und dies ist zusätzlich abhängig von dem Bundesland in dem Sie den offenen Kamin betreiben“, so Schulz.
- Laut BImSchV gilt die Regelung zudem nicht für historische „Einzelraumfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1.1.1950 hergestellt oder errichtet wurden“.
- Ferner gilt die Regelung nicht für Kaminöfen, die einen einzelnen Raum beheizen und dort die einzige Wärmequelle sind.
Knackpunkt bei Nachrüstung und Einbau neuer Öfen – der Schornstein!
„Mit heutigen Einzelbrandfeuerstätten – wie Kachelofen, Kaminofen, Heizkamin – die mit einem Wirkungsgrad von über 80 Prozent und einem Minimum an Feinstaubwerten sowie einem ausgeklügelten Zuluftsystem viel niedrigere Abgastemperaturen erzeugen, spielt die Beschaffenheit, Höhe und der Durchmesser des Schornsteins bei einer Neuanschaffung sowie einem Nachrüsten beziehungsweise Aktualisieren eine größere Rolle und sollte von einem Fachhändler angeschaut werden“, rät Saadi Ramsy.
Feurige Raumtrenner: 10 Kamine mit Flammen-Panorama
„Mit heutigen Einzelbrandfeuerstätten – wie Kachelofen, Kaminofen, Heizkamin – die mit einem Wirkungsgrad von über 80 Prozent und einem Minimum an Feinstaubwerten sowie einem ausgeklügelten Zuluftsystem viel niedrigere Abgastemperaturen erzeugen, spielt die Beschaffenheit, Höhe und der Durchmesser des Schornsteins bei einer Neuanschaffung sowie einem Nachrüsten beziehungsweise Aktualisieren eine größere Rolle und sollte von einem Fachhändler angeschaut werden“, rät Saadi Ramsy.
Feurige Raumtrenner: 10 Kamine mit Flammen-Panorama
Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Austausch oder Nachrüsten alter Kaminöfen gemacht, die von der Übergangsregelung der BImSchV betroffen sind?
Für den Umbau oder das Nachrüsten empfiehlt Bianca Schulz vom Kamin- und Energiestudio Der Ofenfuchs den Frühling oder Sommer, weil Öfen in dieser Zeit meist nicht benutzt werden. Mit Blick auf die Übergangsfristen hält auch Ramsy Saadi vom Ofenbau-Unternehmen Ramfire einen frühzeitigen Austausch für sinnvoll: „Ganz einfach gesagt – je eher desto besser für den Kunden. Ein neuer Heizeinsatz oder Kaminofen bringt ein Vielfaches mehr an Leistung, Effizienz, Wirkungsgrad und nebenbei hat es den bequemen Effekt, dass die Heizkosten für Scheitholz reduziert werden. Von daher lohnt es sich jederzeit, ein altes Gerät mit geringem Wirkungsgrad und hohen Feinstaubwerten gegen ein neues auszutauschen.“