Fördermittel nutzen: Hier gibt’s Geld vom Staat fürs Eigenheim
Sie wollen ein Haus kaufen, umbauen oder modernisieren? Wo Sie Zuschüsse und Förderungen beantragen können
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Catherine Hug
18. Juni 2018
Houzz-Contributor. Kreative Einrichtungsberaterin. Bloggerin, Baumarkt-Stammkundin und DIY-Expertin. Mutter zweier Töchter und stolze Besitzerin eines sehr alten Wohnwagens mit Vorliebe für Schlichtes, Schönes und Skandinavien.
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Fördermittel für Hauskauf, Bau oder Modernisierungsmaßnahmen gibt es viele. Vom Wohn-Riester über die Fördermittel der KfW bis zum Baukindergeld: Was Sie brauchen, um Förderungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen und wo sie die Zuschüsse beantragen – wir verraten es Ihnen.
1. Wohn-Riester
Die sogenannte Eigenheimrente ist das beliebteste staatliche Förderprogramm für die Altersvorsorge. Staatliche Zuschüsse und Steuervergünstigungen winken. Wohn-Riester-Sparer erhalten seit 2018 einen jährlichen Zuschuss von bis zu 175 Euro. Für jedes vor 2008 geborene Kind gibt’s 185 Euro obendrauf, 300 Euro für jedes später geborene Kind. Sofern die Sparvoraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig zu wissen:
Die sogenannte Eigenheimrente ist das beliebteste staatliche Förderprogramm für die Altersvorsorge. Staatliche Zuschüsse und Steuervergünstigungen winken. Wohn-Riester-Sparer erhalten seit 2018 einen jährlichen Zuschuss von bis zu 175 Euro. Für jedes vor 2008 geborene Kind gibt’s 185 Euro obendrauf, 300 Euro für jedes später geborene Kind. Sofern die Sparvoraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig zu wissen:
- Der sogenannte Wohn-Riester greift nur für den Kauf oder Bau eines selbst genutzten Eigenheims, einer eingetragenen Genossenschaftswohnung oder den Erwerb von Anteilen an einem genossenschaftlichen Wohnprojekt. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind eingeschlossen, andere Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen nicht.
- Sie zahlen in einen Riester-Vertrag (Rentenversicherung, Fonds- oder Banksparplan) zur Altersvorsorge ein? Ihr bereits angespartes Riester-Guthaben können Sie ebenfalls als Eigenkapital zur Finanzierung Ihrer Immobilie nutzen – und zwar entweder vollständig oder nur teilweise. Alternativ können Sie die aktuell zu zahlenden Riester-Beiträge statt in die Altersvorsorge auch direkt in die Tilgung fließen lassen – allerdings ist das nur bei speziell zertifizierten Finanzierungsprodukten möglich.
2. Arbeitnehmersparzulage
Angestellte mit geringem Einkommen fördert der Staat zusätzlich über die Arbeitnehmersparzulage, die mit der jährlichen Steuererklärung beantragt werden kann und erst am Ende einer siebenjährigen Sperrfrist ausgezahlt wird.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten und vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten – denn an denen orientiert sich die Höhe der ausgezahlten Förderung.
TIPP: Brauchen Sie Hilfe beim Bauantrag oder bei der Planung? Hier finden Sie Planungsbüros von Architekten und Ingenieuren.
Angestellte mit geringem Einkommen fördert der Staat zusätzlich über die Arbeitnehmersparzulage, die mit der jährlichen Steuererklärung beantragt werden kann und erst am Ende einer siebenjährigen Sperrfrist ausgezahlt wird.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten und vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten – denn an denen orientiert sich die Höhe der ausgezahlten Förderung.
TIPP: Brauchen Sie Hilfe beim Bauantrag oder bei der Planung? Hier finden Sie Planungsbüros von Architekten und Ingenieuren.
3. Wohnungsbauprämie
Regelmäßige Beiträge an Bausparkassen, den Erwerb von Genossenschaftsanteilen oder Sparbeiträge für den Erwerb von Wohneigentum können außerdem mit der staatlichen Wohnungsbauprämie bezuschusst werden. Auf die gezahlten Beiträge gibt es maximal 8,8 Prozent obendrauf – allerdings nur, wenn Sie unter einer bestimmten Einkommensgrenze bleiben und mindestens 50 Euro jährlich in den Vertrag einzahlen.
Wichtig zu wissen: Die Wohnungsbauprämie muss jedes Jahr erneut bei der Bausparkasse beantragt werden und wird direkt dem Bausparkonto gutgeschrieben.
Regelmäßige Beiträge an Bausparkassen, den Erwerb von Genossenschaftsanteilen oder Sparbeiträge für den Erwerb von Wohneigentum können außerdem mit der staatlichen Wohnungsbauprämie bezuschusst werden. Auf die gezahlten Beiträge gibt es maximal 8,8 Prozent obendrauf – allerdings nur, wenn Sie unter einer bestimmten Einkommensgrenze bleiben und mindestens 50 Euro jährlich in den Vertrag einzahlen.
Wichtig zu wissen: Die Wohnungsbauprämie muss jedes Jahr erneut bei der Bausparkasse beantragt werden und wird direkt dem Bausparkonto gutgeschrieben.
4. Staatliche Förderung
An einkommensschwache Familien richtet sich das Wohnraumförderungsgesetz, mit dem der Staat zinsgünstige Kredite, Zuschüsse und vergünstigtes Bauland an finanziell weniger vermögende Familien vergibt.
Um die soziale Wohnraumförderung in Anspruch nehmen zu können, muss zwar eine bestimmte Menge an Eigenkapital vorhanden sein, gleichzeitig darf das Einkommen der Familien aber bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Außerdem gibt es in fast allen Bundesländern eine Baukostenobergrenze, bis zu der das Eigenheim gefördert wird.
RATGEBER: So gelingt die Hausfinanzierung
An einkommensschwache Familien richtet sich das Wohnraumförderungsgesetz, mit dem der Staat zinsgünstige Kredite, Zuschüsse und vergünstigtes Bauland an finanziell weniger vermögende Familien vergibt.
Um die soziale Wohnraumförderung in Anspruch nehmen zu können, muss zwar eine bestimmte Menge an Eigenkapital vorhanden sein, gleichzeitig darf das Einkommen der Familien aber bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Außerdem gibt es in fast allen Bundesländern eine Baukostenobergrenze, bis zu der das Eigenheim gefördert wird.
RATGEBER: So gelingt die Hausfinanzierung
5. Eigenheimförderung der Länder und Kommunen
Weitere Fördermittel zum Bau oder Kauf einer Immobilie vergeben landeseigene Förderbanken, Städte- oder Kreisverwaltungen und sogar die Kirchen. Vor allem Familien mit Kindern haben hier die Chance auf vergünstigtes Bauland, günstige Darlehen und Zuschüsse für den Erwerb einer Immobilie oder für notwendige Modernisierungsmaßnahmen.
In seiner Förderdatenbank gibt das Bundeswirtschaftsministerium einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU. Das Ratgeberportal Aktion pro Eigenheim zeigt bundesweit mehr als 700 mögliche Fördermittel, mit denen Kommunen und Gemeinden das Bauen fördern.
Sie planen ein Bauprojekt? Fragen Sie hier unverbindlich Bauunternehmen in Ihrer Nähe an
Weitere Fördermittel zum Bau oder Kauf einer Immobilie vergeben landeseigene Förderbanken, Städte- oder Kreisverwaltungen und sogar die Kirchen. Vor allem Familien mit Kindern haben hier die Chance auf vergünstigtes Bauland, günstige Darlehen und Zuschüsse für den Erwerb einer Immobilie oder für notwendige Modernisierungsmaßnahmen.
In seiner Förderdatenbank gibt das Bundeswirtschaftsministerium einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU. Das Ratgeberportal Aktion pro Eigenheim zeigt bundesweit mehr als 700 mögliche Fördermittel, mit denen Kommunen und Gemeinden das Bauen fördern.
Sie planen ein Bauprojekt? Fragen Sie hier unverbindlich Bauunternehmen in Ihrer Nähe an
6. Förderprogramme der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt neben zinsgünstigen Krediten auch eine Vielzahl an Fördermitteln. Und das nicht nur für den Bau einer möglichst energieeffizienten Immobilie oder die fachmännische Baubegleitung durch einen Energieberater. Über spezielle Programme können Fördermittel für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, wie etwa altersgerechtes Wohnen, die Installation einbruchhemmender Maßnahmen oder den Einsatz von erneuerbaren Energien beantragt werden.
Wichtig zu wissen: Der Zuschuss muss im Voraus, also vor dem Kauf oder dem Baustart erfolgen. Das Zuschussportal der KfW gibt eine Übersicht der Förderprogramme – Online-Antrag inklusive.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt neben zinsgünstigen Krediten auch eine Vielzahl an Fördermitteln. Und das nicht nur für den Bau einer möglichst energieeffizienten Immobilie oder die fachmännische Baubegleitung durch einen Energieberater. Über spezielle Programme können Fördermittel für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, wie etwa altersgerechtes Wohnen, die Installation einbruchhemmender Maßnahmen oder den Einsatz von erneuerbaren Energien beantragt werden.
Wichtig zu wissen: Der Zuschuss muss im Voraus, also vor dem Kauf oder dem Baustart erfolgen. Das Zuschussportal der KfW gibt eine Übersicht der Förderprogramme – Online-Antrag inklusive.
7. BAFA-Förderung
Im Rahmen einer geplanten energetischen Sanierung oder für den Neubau einer Heizungsanlage kann auch ein Blick auf das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lohnen. Für Energiesparberatungen, den Einbau von KWK-Anlagen (für Kraft-Wärme-Kopplung) oder die Umstellung auf erneuerbare Energien können Sie hier eine Vielzahl von Fördermitteln beantragen, die sich auch mit den Förderprogrammen der KfW kombinieren lassen.
Im Rahmen einer geplanten energetischen Sanierung oder für den Neubau einer Heizungsanlage kann auch ein Blick auf das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lohnen. Für Energiesparberatungen, den Einbau von KWK-Anlagen (für Kraft-Wärme-Kopplung) oder die Umstellung auf erneuerbare Energien können Sie hier eine Vielzahl von Fördermitteln beantragen, die sich auch mit den Förderprogrammen der KfW kombinieren lassen.
8. Baukindergeld
Neu als Fördermittel dazugekommen ist das sogenannte Baukindergeld, das als staatlicher Zuschuss Familien bei der Finanzierung ihres neu erworbenen Hauses oder ihrer Wohnung unterstützen soll.
Das Baukindergeld kann von Familien ab Juli rückwirkend zum Januar 2018 beantragt werden – vorausgesetzt, das zu versteuernde Familieneinkommen liegt bei maximal 75.000 Euro plus 15.000 pro Kind. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Kind wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgezahlt und wird voraussichtlich über die KfW beantragt.
Neu als Fördermittel dazugekommen ist das sogenannte Baukindergeld, das als staatlicher Zuschuss Familien bei der Finanzierung ihres neu erworbenen Hauses oder ihrer Wohnung unterstützen soll.
Das Baukindergeld kann von Familien ab Juli rückwirkend zum Januar 2018 beantragt werden – vorausgesetzt, das zu versteuernde Familieneinkommen liegt bei maximal 75.000 Euro plus 15.000 pro Kind. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Kind wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgezahlt und wird voraussichtlich über die KfW beantragt.
Welche Erfahrungen haben Sie mit Fördermitteln gemacht? Haben Sie Tipps, die Sie weitergeben möchten?
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@mail4martina: höchstwahrscheinlich nicht, Stichtag wird wohl der 01.01.2018 sein, aber die genauen Rahmenbedingungen wurden bisher noch nicht veröffentlicht. Anträge und aktuellen Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.
Hallo, fände es gut anstatt " Geld vom Staat2 Geld vom Steuerzahler zu schreiben !