Baukindergeld beantragen – so geht’s
Beim Kauf oder Bau von Wohneigentum können Familien jetzt einen staatlichen Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind beantragen
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Catherine Hug
18. September 2018
Houzz-Contributor. Kreative Einrichtungsberaterin. Bloggerin, Baumarkt-Stammkundin und DIY-Expertin. Mutter zweier Töchter und stolze Besitzerin eines sehr alten Wohnwagens mit Vorliebe für Schlichtes, Schönes und Skandinavien.
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Ab sofort werden Familien mit Kindern in Sachen Hausbau oder Kauf einer Immobilie (wieder) staatlich unterstützt. Das neue Baukindergeld gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 und bringt pro Kind eine maximale Fördersumme von 12.000 Euro mit. Wie Sie das Baukindergeld beantragen können, wer davon profitiert und welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen? Finden Sie hier die wichtigsten Fakten.
Wer kann Baukindergeld beantragen?
- Anrecht auf Baukindergeld haben Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt des Antragstellers lebt. Für Kinder die nach Antragstellung geboren werden, kann keine Förderung beantragt werden.
- Das maximale zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 75.000 Euro pro Jahr plus 15.000 Euro pro Kind nicht übersteigen. Bei Familien mit zwei Kindern liegt das maximale Haushaltseinkommen folglich bei 105.000 Euro jährlich. Dabei zählt der Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres.
- Der oder die Antragsteller/-in darf keine weitere Wohnimmobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs besitzen.
- Der oder die Antragsteller/-in muss mindestens 50 Prozent der Wohnimmobilie besitzen.
- Die Wohnimmobilie muss sich in Deutschland befinden.
- Der Kaufvertrag für den Neubau auf dem Grundstück eines Bauträger, die Eigentumswohnung oder das bestehende Haus wurde nach dem 1. Januar 2018 geschlossen. Bei einem in Eigenregie gebauten Haus ist das Datum ausschlaggebend, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
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- Pro Kind gibt es das sogenannte Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro jährlich über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren.
- Die maximale Fördersumme pro Kind beträgt also 12.000 Euro, bei zwei Kindern erhalten Sie insgesamt maximal 24.000 Euro. Die Anzahl der Kinder ist nicht begrenzt.
- Erfüllen Sie vor Ablauf der zehn Jahre die Voraussetzungen nicht mehr, etwa weil Sie Ihre Immobilie nicht mehr selber bewohnen, erlischt Ihr Anspruch auf weitere Zahlungen.
- Den Zuschuss gibt es für Verträge oder Baugenehmigungen, die bis Ende 2020 abgeschlossen werden.
- Das Baukindergeld ist kombinierbar mit anderen KfW-Förderprogrammen.
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Wie wird das Baukindergeld beantragt?
- Die Antragstellung muss innerhalb von drei Monaten ab Einzugstermin erfolgen. Das Datum auf der Meldebescheinigung gilt hier als Nachweis.
- Die Antragstellung ist erst ab Einzug möglich und erfolgt ausschließlich über den Online-Antrag Baukindergeld im KfW-Zuschussportal.
- Ist der Einzug bereits zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 17. September 2018 erfolgt, kann der Antrag auf Baukindergeld noch bis zum 31. Dezember 2018 gestellt werden.
- Bei Erwerb einer bereits selbst genutzten Wohneinheit (zum Beispiel bei einer Mietwohnung, die in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird), muss die Antragstellung innerhalb von drei Monaten ab Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags erfolgen.
Welche Nachweise muss ich für den Baukindergeld-Antrag erbringen?
- Einkommenssteuerbescheide vom Antragsteller und Partner vom vorletzten und vorvorletzten Jahr vor Antragstellung
- Meldebestätigung der Gemeinde (von Antragsteller, Partner und den im Antrag angegebenen Kindern)
- Grundbuchauszug
Wie wird das Baukindergeld ausgezahlt?
- Ist Ihr Antrag geprüft, erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung, auf der Sie auch den genauen Auszahlungstermin finden.
- Gezahlt wird einmal jährlich in Form einer Überweisung auf Ihr Konto – in der Regel zum nächsten Montagsende nach positivem Abschluss der Prüfungen.
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