Spartrick: Wie Sie den Houzz-Profi von der Steuer absetzen können
Wer einen Handwerker engagiert, kann dessen Leistung steuerlich absetzen. Houzz erklärt, worauf Sie dabei achten müssen
Für Hausbesitzer gibt es immer etwas zu renovieren und zu modernisieren: Der Parkettboden muss erneuert, die Heizung repariert, das Bad saniert, Türen müssen lackiert oder Wände tapeziert werden… Solche Arbeiten können Sie vom Fachmann aus dem Houzz-Netzwerk erledigen lassen – und steuerlich absetzen. So bekommen Sie Geld vom Staat zurück.
Gewisse Nebenkosten sind abzugsfähig
Gutachtertätigkeiten sind ebenfalls strittig. Das Bundesfinanzministerium erlaubt hier alle Tätigkeiten, die die ordnungsgemäße Funktion von bestehenden Anlagen sicherstellen (Fahrstühle, Blitzableiter, Leitungen, Versorgungsanschlüsse usw.). Mieter können selbst in Auftrag gegebene Handwerkerleistungen absetzen. Auch in den Nebenkosten versteckte Kosten – darunter der Schornsteinfeger mit seiner gesamten Tätigkeit (Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten) – sind abzugsfähig. Vermieter hingegen können die Kosten der Mietsache nicht absetzen, weil sie die Immobilie nicht selbst bewohnen. Entsprechende Kosten können sie aber als Werbungskosten geltend machen.
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► Wie finde ich einen Architekten, der zu mir passt?
Gutachtertätigkeiten sind ebenfalls strittig. Das Bundesfinanzministerium erlaubt hier alle Tätigkeiten, die die ordnungsgemäße Funktion von bestehenden Anlagen sicherstellen (Fahrstühle, Blitzableiter, Leitungen, Versorgungsanschlüsse usw.). Mieter können selbst in Auftrag gegebene Handwerkerleistungen absetzen. Auch in den Nebenkosten versteckte Kosten – darunter der Schornsteinfeger mit seiner gesamten Tätigkeit (Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten) – sind abzugsfähig. Vermieter hingegen können die Kosten der Mietsache nicht absetzen, weil sie die Immobilie nicht selbst bewohnen. Entsprechende Kosten können sie aber als Werbungskosten geltend machen.
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Hierauf müssen Sie bei der Rechnungslegung achten
Die Handwerkerrechnung muss die einzelnen Leistungen separat ausweisen:
steuervergünstigt. Das bedeutet: Erhalten Sie von Ihrem Handwerker eine Rechnung, in der nur eine Summe steht, die einzelnen Positionen aber nicht ersichtlich sind, gucken Sie in die Röhre und bekommen nichts zurück.
Wie viel Prozent der Steuern können Sie sparen?
Wenn Sie Handwerkerleistungen absetzen, gilt ein Höchstbetrag von 6000 Euro pro Jahr. Dabei handelt es sich um die absetzbaren Kosten inklusive Mehrwertsteuer. Das Finanzamt gewährt bei ordnungsgemäßer Angabe eine Steuerermäßigung um 20 Prozent der Kosten (also maximal 1200 Euro im Jahr). Dieses Geld mindert direkt Ihre Steuerschuld und senkt also nicht „nur“ das zu versteuernde Einkommen.
Die Handwerkerrechnung muss die einzelnen Leistungen separat ausweisen:
- die Arbeits- bzw. Lohnkosten
- die Materialkosten
- die Kosten von Verbrauchsmaterialien
- die Anfahrtskosten.
steuervergünstigt. Das bedeutet: Erhalten Sie von Ihrem Handwerker eine Rechnung, in der nur eine Summe steht, die einzelnen Positionen aber nicht ersichtlich sind, gucken Sie in die Röhre und bekommen nichts zurück.
Wie viel Prozent der Steuern können Sie sparen?
Wenn Sie Handwerkerleistungen absetzen, gilt ein Höchstbetrag von 6000 Euro pro Jahr. Dabei handelt es sich um die absetzbaren Kosten inklusive Mehrwertsteuer. Das Finanzamt gewährt bei ordnungsgemäßer Angabe eine Steuerermäßigung um 20 Prozent der Kosten (also maximal 1200 Euro im Jahr). Dieses Geld mindert direkt Ihre Steuerschuld und senkt also nicht „nur“ das zu versteuernde Einkommen.
Auf keinen Fall bar bezahlen: Überweisung ist Pflicht
Wollen Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen, wird eine bar bezahlte Handwerkerrechnung nicht anerkannt, selbst wenn Sie eine Quittung erhalten haben. Sie müssen den Rechnungsbetrag unbedingt überweisen (oder anderweitig unbar übermitteln) und bei Nachfragen des Finanzamtes den Beleg
hierfür vorlegen können. Am besten weisen Sie den Handwerker von Anfang an auf die Abzugsfähigkeit der Kosten hin und darauf, eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu benötigen. Eine Pflicht zu einer besonderen Qualifikation des Handwerkers besteht übrigens nicht – solange der Betrieb oder die
Einzelperson eine ordentliche Rechnung ausstellen kann.
Wo in meiner Steuererklärung soll ich die Handwerkerleistungen eintragen?
Den Jahreswert der Handwerkerkosten können Sie auf Seite drei im Mantelbogen der Einkommenssteuererklärung eintragen. Die Rubrik nennt sich „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“. Im Formular für das Steuerjahr 2018 ist dies Zeile 73. In anderen Steuerjahren kann es sich um eine andere Zeile handeln.
Haben Sie den Steuertrick auch schon genutzt und Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt? Berichten Sie von Ihren Erfahrungen!
Wollen Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen, wird eine bar bezahlte Handwerkerrechnung nicht anerkannt, selbst wenn Sie eine Quittung erhalten haben. Sie müssen den Rechnungsbetrag unbedingt überweisen (oder anderweitig unbar übermitteln) und bei Nachfragen des Finanzamtes den Beleg
hierfür vorlegen können. Am besten weisen Sie den Handwerker von Anfang an auf die Abzugsfähigkeit der Kosten hin und darauf, eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu benötigen. Eine Pflicht zu einer besonderen Qualifikation des Handwerkers besteht übrigens nicht – solange der Betrieb oder die
Einzelperson eine ordentliche Rechnung ausstellen kann.
Wo in meiner Steuererklärung soll ich die Handwerkerleistungen eintragen?
Den Jahreswert der Handwerkerkosten können Sie auf Seite drei im Mantelbogen der Einkommenssteuererklärung eintragen. Die Rubrik nennt sich „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“. Im Formular für das Steuerjahr 2018 ist dies Zeile 73. In anderen Steuerjahren kann es sich um eine andere Zeile handeln.
Haben Sie den Steuertrick auch schon genutzt und Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt? Berichten Sie von Ihren Erfahrungen!
Voraussetzung, um Handwerkerleistungen absetzen zu können: Sie müssen in einem von Ihnen selbst bewohnten Haus, in einer Wohnung oder auf dem dazugehörigen Grundstück erfolgen. Kurz: Es muss sich um einen bestehenden Haushalt handeln, der von Ihnen bewohnt wird. Beispielsweise gehört der Ausbau des Dachgeschosses genauso dazu wie der Anbau eines Wintergartens oder einer Garage. Pflasterarbeiten, eine Markise montieren lassen, ein Gartenhaus bauen – das alles ist erlaubt. Grundsätzlich gilt: Der Fiskus fördert keine Arbeiten in einem Neubau. Strittig sind daher Arbeiten, die kurz nach dem Einzug in einen Neubau anfallen. Hier vermutet das Finanzamt einen unmittelbaren Bezug zu den Neubauarbeiten und erlaubt den Abzug meist nicht.
► Finden Sie hier den richtigen Experten für Ihr Projekt