Energieeffizienzklassen bei Gebäuden und was sie uns sagen
Von A wie Top bis H wie Flop durch den Energieverbrauch und -bedarf von Gebäuden
Ein sparsamer Umgang mit Energie und ein größerer Anteil an erneuerbaren Energiequellen ist auch bei Gebäuden wünschenswert. Aber nur wer weiß, wie viel Energie ein Haus verbraucht, weiß auch, wie groß der Verbesserungsbedarf ist.
Energieeffizienzklassen für Gebäude sind ein solcher Indikator. Wie sie zustande kommen und wofür sie genutzt werden, ist im Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, geregelt. Doch was sagen sie aus? Wer braucht sie und wofür?
Energieeffizienzklassen für Gebäude sind ein solcher Indikator. Wie sie zustande kommen und wofür sie genutzt werden, ist im Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, geregelt. Doch was sagen sie aus? Wer braucht sie und wofür?
Ausnahmsweise ohne Energieeffizienzklasse. Denkmalgeschützte Gebäude und Häuser mit weniger als fünfzig Quadratmetern Nutzfläche brauchen keinen Energieausweis. Damit entfällt auch die Einteilung in eine Energieeffizienzklasse. Auch für ein wenig genutztes Gebäude, wie etwa ein Ferienhaus, ist die Einordnung in eine Energieeffizienzklasse nicht notwendig. Die geringe Nutzung lässt sich etwa daran ablesen, dass maximal ein Viertel der Energie verbraucht wurde, die über das Jahr betrachtet erwartet worden wäre.
Ausnahmsweise darf die Effizienzklasse auch dann fehlen, wenn eine Immobilienanzeige geschaltet wird. Allerdings muss der Energieausweis in diesem Fall spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden können.
Ausnahmsweise darf die Effizienzklasse auch dann fehlen, wenn eine Immobilienanzeige geschaltet wird. Allerdings muss der Energieausweis in diesem Fall spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden können.
Nicht gedämmte Dächer sind ein Problem für den Energiehaushalt eines Gebäudes. Ein Dachausbau wie bei diesem Projekt von One!Contact-Planungsbüro in Essen wertet daher auch immer das gesamte Gebäude auf.
Berechnung der Energieeffizienzklasse. Die Maßeinheit für die Berechnung der Energieeffizienzklasse von Gebäuden ist Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr [kWh/(m²·a)]. Um hier eine Zahl zu erhalten, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: entweder wird der Bedarf oder der Verbrauch betrachtet.
Berechnung der Energieeffizienzklasse. Die Maßeinheit für die Berechnung der Energieeffizienzklasse von Gebäuden ist Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr [kWh/(m²·a)]. Um hier eine Zahl zu erhalten, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: entweder wird der Bedarf oder der Verbrauch betrachtet.
- Endenergieverbrauch. Der Endenergieverbrauch errechnet sich aus dem tatsächlichen Verbrauch über das Jahr. Hierfür werden die Verbrauchsabrechnungen über drei Jahre betrachtet und in Relation zur Wohnfläche gesetzt.
- Endenergiebedarf. Für die Berechnung des Endenergiebedarfs wird ermittelt, wie viel Wärme das Gebäude nach draußen abgibt und folglich durch Wärmeenergiezufuhr ausgeglichen werden muss. In die Berechnung fließen Flächenangaben und U-Werte für alle Fenster, Türen und Außenwände mit ein.
Einfluss der Berechnungsgrundlage. Die verbrauchsbasierte Berechnung ist ein sehr individueller Wert. Hier wird der tatsächliche Verbrauch berechnet, der stark vom Verhalten der Bewohner:innen abhängt. Wer etwa selten zu Hause ist, heizt auch weniger. Auch das Kälteempfinden ist bei Menschen sehr unterschiedlich.
Der Endenergiebedarf hingegen geht von einer durchschnittlichen, vorgegebenen Temperatur pro Quadratmeter aus, die ein Wohnraum haben sollte. Ob sich der individuelle Verbrauch damit deckt, ist nicht berücksichtigt. Der Energiebedarf gilt allgemein als aussagekräftiger.
Wichtig beim Vergleich der Energieeffizienzklassen verschiedener Gebäude ist daher, dass auch die Berechnungsgrundlage dieselbe ist.
Der Endenergiebedarf hingegen geht von einer durchschnittlichen, vorgegebenen Temperatur pro Quadratmeter aus, die ein Wohnraum haben sollte. Ob sich der individuelle Verbrauch damit deckt, ist nicht berücksichtigt. Der Energiebedarf gilt allgemein als aussagekräftiger.
Wichtig beim Vergleich der Energieeffizienzklassen verschiedener Gebäude ist daher, dass auch die Berechnungsgrundlage dieselbe ist.
Top und Flop der Effizienzklassen. Einfamilienhäuser und sanierte Altbauten mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von 130 bis 160 kWh/(m² a) haben die Energieeffizienzklasse „E“. Sie liegen damit im unteren Mittelfeld. Die niedrigste Energieeffizienzklasse „H“ kennzeichnet Gebäude, bei denen keinerlei Energiesparmaßnahmen vorgesehen sind, etwa unsanierte Altbauten. Deren Endenergieverbrauch liegt bei mehr als 250 kWh/(m² a). Bei der höchsten Effizienzklasse, „A+“, den Energiesparhäusern, werden hingegen weniger als 30 kWh/(m² a) verbraucht. Für Neubauten ist mindestens die Energieeffizienzklasse „C“ gefordert, was einem Endenergieverbrauch von 75 bis 100 kWh/(m² a) entspricht.
Verbesserung der Energieeffizienzklasse. Als Beitrag zum Energiesparen gedacht, wirkt sich eine Verbesserung der Effizienzklasse nicht nur auf den eigenen Geldbeutel aus, sondern unterstützt auch die Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels. Wer durch energetische Sanierung eine bessere Energieeffizienzklasse erreicht, steigert zusätzlich den Wert der Immobilie. Eine professionelle Energieberatung hilft dabei, die individuell geeigneten Verbesserungsmaßnahmen zu definieren – auch unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt.
Finden Sie hier Energieberater:innen im Houzz-Netzwerk
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Bei der Sanierung mit Aufstockung eines Bungalows aus den 1960er-Jahren haben Sieckmann Walther Architekten auf eine Innendämmung des Bestands gesetzt. Die spart zwar weniger Energie als eine Außendämmung, aber insgesamt gleicht der Erhalt des Gebäudes den Energiehaushalt zumindest für die nächsten zwanzig Jahre aus.
Nicht ohne Energieeffizienzklasse. Wer ein Haus verkaufen will, muss heute einen Energieausweis vorlegen können. Darin ist die Energieeffizienzklasse des Gebäudes vermerkt.
Wichtig dabei: den Energieausweis gibt es nur für das ganze Gebäude. Wenn also eine einzelne Eigentumswohnung verkauft werden soll, muss die Eigentümergemeinschaft insgesamt der Erstellung eines Energieausweises für das gesamte Haus zustimmen. Darauf haben alle Eigentümmer:innen ein Anrecht. Auch wer neu baut oder saniert, muss den Energieausweis bei Planer:in oder Architekt:in anfordern, wenn die ihn nicht ohnehin automatisch übergeben.