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PRO
Thomas Helbing

Danke für Ihre Beiträge. Ach ja, Reizwort Klimaanlage. Wir haben in diesem Beitrag darauf verzichtet, weil gerade in Mietwohnungen (und nicht nur ökologisch) ein schwieriges Thema beim Nachrüsten. Alle Argumente für und wider haben ihre Berechtigung. Auch, ob die Anschaffung eines Klimagerätes für die wenigen wirklich heißen Tage lohnt. Die Wahrheit liegt wie immer in der Mitte.

Hinzukommt, dass die Kühlmittel (fluorierte Kohlenwasserstoffe, die um ein vielfaches schädlicher als CO2 sind) problematisch sind, sollte dieses austreten bei mangelhafter Installation oder Wartung (und gerade hier wird ja gerne mal gegeizt, statt Fachleuten der Baumarkt vorgezogen). Mobile Geräte mit Abluftschlauch sind kontraproduktiv, da sie warme Luft nach innen saugen. Split-Geräte sind in Wohnanlagen genehmigungspflichtig vom Vermieter oder der Gemeinschaft.

Kühlen mit Luft-Wärme-Pumpe dürfte es wohl nur in hochmodernen Wohnanlagen geben. Dazu gab es bereits schon einen Artikel. Ansonsten gibt es einen aktuellen Artikel zum Thema „Klimawandel bei Neubauten einbauen“

   
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katharina2108

ich habe als MIeter soviel angeregt, dass mir jetzt nur noch aufregen bleibt. Und ja- ich würde gerne in meiner Dachwohnung eine Klimaanlage einbauen lassen, auch auf meine Kosten. Von außen alle möglichen Verschattungen probiert, dennoch mit 33 Grad schaffe ich es kaum zu überleben.

   
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Petra Kober

Hallo katherina,


aufgrund der extremen Hitze Sommer in den letzten Jahren, sind Dachwohnungen ohne Schutz vor Aufheizung schlechter zu vermieten. Ich wünsche Ihnen, dass der Vermieter, vielleicht mit Unterstützung des Mietervereins, einer vernünftigen, letztlich auch den Wohnwert der Dachwohnung steigernden Maßnahme: Klimaanlage zustimmt., denn je nach Lage im Gebäude: West oder Südwest und Qualität der Dämmung des Gebäudes, kann es zu Aufheizungen im Dachgeschoss auch über 40 Grad kommen. Bei 33 Grad in der Wohnung ist der Wohnwert stark gemindert mit akuter Gefahr für die Gesundheit. Wenn eine zu kalte Wohnung Mietminderung rechtfertigt, dann müsste dies auch für eine von Sonneneinstrahlung überhitzte Wohnung gelten.

   

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