Feilschen geht nicht: Wie Ihr Architekt sein Honorar abrechnet
Qualität hat Ihren Preis: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert seit 1977 verbindlich die Leistungsvergütung
Sie würden gerne mit dem Architekten oder Ingenieur Ihres Vertrauens gute Konditionen aushandeln, vielleicht einen kleinen Rabatt? Das geht leider nicht. Denn Architekten und Innenarchitekten, genau wie Ingenieure, sind dazu verpflichtet, ihre Leistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure abzurechnen. Diese gibt es seit 1977, als die Gebührenordnungen für Architekten und Ingenieure, GOA und GOI, zusammengefasst wurden. Warum das Ganze? Damit Wettbewerb nur über die Qualität der Arbeit und nicht über den Preis stattfindet. Das gewährt Sicherheit auf beiden Seiten: Sie als Bauherr können sich der Qualität der im Spektrum enthaltenen Leistungen sicher sein. Architekten und Innenarchitekten können sicher sein, dass ihre Arbeit angemessen entlohnt wird.
HOAI am Beispiel eines Einfamilienhauses
Nehmen wir einmal an, die Netto-Bausumme Ihres Hauses beliefe sich auf 200.000 Euro. Zur Berechnung des Architektenhonorars würde man im Falle eines Einfamilienhauses die Tabelle zur Objektplanung von Gebäuden (Honorarzone III für Wohngebäude mittleren Standards) verwenden. Hier gibt es verschiedene Sätze (vom Mindest- bis zum Höchstsatz).
Standardmäßig kommt zur Berechnung der Mittelsatz zum Tragen, der auf 24.189 Euro festgelegt ist. Hinzu kommen Nebenkosten, die dem Architekten etwa für Post, Telefon und Baustellenbüro entstehen. Sie werden mit 5-10 Prozent berechnet, wir berechnen in unserem Beispiel 6 Prozent, also etwa 1450 Euro. Daraus ergibt sich in der Summe ein Betrag von 25.639 Euro für alle neun Leistungsphasen. Mit 19 Prozent Mehrwertsteuer kommen wir insgesamt auf 30.510 Euro.
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Nehmen wir einmal an, die Netto-Bausumme Ihres Hauses beliefe sich auf 200.000 Euro. Zur Berechnung des Architektenhonorars würde man im Falle eines Einfamilienhauses die Tabelle zur Objektplanung von Gebäuden (Honorarzone III für Wohngebäude mittleren Standards) verwenden. Hier gibt es verschiedene Sätze (vom Mindest- bis zum Höchstsatz).
Standardmäßig kommt zur Berechnung der Mittelsatz zum Tragen, der auf 24.189 Euro festgelegt ist. Hinzu kommen Nebenkosten, die dem Architekten etwa für Post, Telefon und Baustellenbüro entstehen. Sie werden mit 5-10 Prozent berechnet, wir berechnen in unserem Beispiel 6 Prozent, also etwa 1450 Euro. Daraus ergibt sich in der Summe ein Betrag von 25.639 Euro für alle neun Leistungsphasen. Mit 19 Prozent Mehrwertsteuer kommen wir insgesamt auf 30.510 Euro.
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Die einzelnen Leistungsphasen halten prozentuale Anteile am Gesamthonorar
Achtung, weitere Kosten
Nicht nur für den Architekten fallen Honorare an, sondern auch für den Statiker und andere Fachleute. In der Regel sollte man daher etwa 15-20 Prozent der Bausumme für Honorare einplanen.
Wichtiges Update! Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof die verbindliche Honorarlösung für Mindest- und Höchstsätze für Architekten und Ingenieure für unzulässig und unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Alles wichtige darüber lesen Sie hier.
- Grundlagenermittlung: 2 Prozent
- Vorplanung: 7 Prozent
- Entwurfsplanung: 15 Prozent
- Genehmigungsplanung: 3 Prozent
- Ausführungsplanung: 25 Prozent
- Vorbereitung der Vergabe: 10 Prozent
- Mitwirkung bei der Vergabe: 4 Prozent
- Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation: 32 Prozent
- Objektbetreuung: 2 Prozent
Achtung, weitere Kosten
Nicht nur für den Architekten fallen Honorare an, sondern auch für den Statiker und andere Fachleute. In der Regel sollte man daher etwa 15-20 Prozent der Bausumme für Honorare einplanen.
Wichtiges Update! Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof die verbindliche Honorarlösung für Mindest- und Höchstsätze für Architekten und Ingenieure für unzulässig und unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Alles wichtige darüber lesen Sie hier.
Die HOAI hat nahezu Gesetzescharakter. Ihre Verbindlichkeit beruht nämlich auf dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. In der Honorarordnung sind, eingeteilt in neun Leistungsphasen, alle Aspekte eines Bauprojektes klar definiert: