Für Profis
In der Krise? So überwinden Sie jetzt finanzielle Engpässe
Kredite, Kurzarbeit und Co. Diese Maßnahmen sollen Unternehmer und Selbstständige durch die Corona-Krise helfen
Hinweis: Diese Inhalte basieren auf Ratschlägen, die zum Zeitpunkt der Erstellung gültig waren und möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zutreffen. Bitte bleiben Sie stets über aktuelle Änderungen Ihrer lokalen und landesweiten Behörden informiert.
Ob Freiberufler, Solo-Selbstständige oder kleine bis mittlere Unternehmen – in der aktuellen Corona-Situation ist jeder irgendwie betroffen. Sei es durch plötzlich wegbrechende Aufträge, Lieferengpässe oder Ausfälle der eigenen Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder fehlender Kinderbetreuung. Um den wirtschaftlichen Schaden abzufedern und Liquiditätsengpässe zu überbrücken, gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die Ihrem Unternehmen durch die Krise helfen sollen. Wir geben einen Überblick über das Maßnahmenpaket von Bund und Ländern.
Ob Freiberufler, Solo-Selbstständige oder kleine bis mittlere Unternehmen – in der aktuellen Corona-Situation ist jeder irgendwie betroffen. Sei es durch plötzlich wegbrechende Aufträge, Lieferengpässe oder Ausfälle der eigenen Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder fehlender Kinderbetreuung. Um den wirtschaftlichen Schaden abzufedern und Liquiditätsengpässe zu überbrücken, gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die Ihrem Unternehmen durch die Krise helfen sollen. Wir geben einen Überblick über das Maßnahmenpaket von Bund und Ländern.
2. Steuerliche Erleichterungen
Schnell sollen in dieser Zeit auch die Finanzämter die durch die Corona-Krise in eine Schieflage geratenen Unternehmer unter die Arme greifen: von zinsloser Stundung von Steuerzahlungen und einer Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen bis hin zu Fristverlängerungen oder gestoppten Vollstreckungsmaßnahmen – in den nächsten Monaten sind alle Finanzbeamte im Innendienst angewiesen, ausschließlich Anträge auf Steuererleichterungen zu bearbeiten.
Achtung: Die Lohnsteuer Ihrer Mitarbeiter kann nicht gestundet werden.
Setzen Sie sich auch mit Ihrem Steuerberater in Verbindung, um mögliche Maßnahmen zu besprechen. Er kennt sich in steuerlichen Fragen bekanntlich besser aus.
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Schnell sollen in dieser Zeit auch die Finanzämter die durch die Corona-Krise in eine Schieflage geratenen Unternehmer unter die Arme greifen: von zinsloser Stundung von Steuerzahlungen und einer Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen bis hin zu Fristverlängerungen oder gestoppten Vollstreckungsmaßnahmen – in den nächsten Monaten sind alle Finanzbeamte im Innendienst angewiesen, ausschließlich Anträge auf Steuererleichterungen zu bearbeiten.
- Zinslose Steuerstundung
Achtung: Die Lohnsteuer Ihrer Mitarbeiter kann nicht gestundet werden.
- Herabsetzung der Steuervorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer und zum Solidaritätszuschlag
- Stoppen von Vollstreckungsmaßnahmen
Setzen Sie sich auch mit Ihrem Steuerberater in Verbindung, um mögliche Maßnahmen zu besprechen. Er kennt sich in steuerlichen Fragen bekanntlich besser aus.
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3. Sozialversicherungsbeiträge stunden
Prüfen sollten Sie auch Ihre regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kranken- und Unfallkassen. So haben viele Berufsgenossenschaften ihre Bereitschaft erklärt, eine zinslose Stundung der Beiträge zu ermöglichen oder zu erleichtern, darunter auch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Aber auch die gesetzlichen Krankenversicherungen ermöglichen mit dem Hinweis auf Liquiditätsengpässe durch die Corona-Krise eine zinsfreie Stundung der Beiträge.
Voraussetzung einer Beitragsstundung ist aber, dass vorrangig andere Hilfsmaßnahmen ausgeschöpft werden. Sie als Arbeitgeber müssen darlegen, dass Sie sich um Mittel aus den genannten Programmen bemühen, diese Mittel aber nicht ausreichen oder noch nicht zur Verfügung stehen oder keine Mittel aus den genannten Programmen beanspruchen können, weil Sie deren Voraussetzungen nicht erfüllen.
Entsprechende Anträge können formlos bei allen Krankenkassen gestellt werden, bei denen die Mitarbeiter Ihres Unternehmens versichert sind.
Hinweis: Die Rückzahlungsmodalitäten der gestundeten Beiträge müssen gesondert mit den jeweiligen Krankenkassen vereinbart werden.
Weitere Informationen zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Prüfen sollten Sie auch Ihre regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kranken- und Unfallkassen. So haben viele Berufsgenossenschaften ihre Bereitschaft erklärt, eine zinslose Stundung der Beiträge zu ermöglichen oder zu erleichtern, darunter auch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Aber auch die gesetzlichen Krankenversicherungen ermöglichen mit dem Hinweis auf Liquiditätsengpässe durch die Corona-Krise eine zinsfreie Stundung der Beiträge.
Voraussetzung einer Beitragsstundung ist aber, dass vorrangig andere Hilfsmaßnahmen ausgeschöpft werden. Sie als Arbeitgeber müssen darlegen, dass Sie sich um Mittel aus den genannten Programmen bemühen, diese Mittel aber nicht ausreichen oder noch nicht zur Verfügung stehen oder keine Mittel aus den genannten Programmen beanspruchen können, weil Sie deren Voraussetzungen nicht erfüllen.
Entsprechende Anträge können formlos bei allen Krankenkassen gestellt werden, bei denen die Mitarbeiter Ihres Unternehmens versichert sind.
Hinweis: Die Rückzahlungsmodalitäten der gestundeten Beiträge müssen gesondert mit den jeweiligen Krankenkassen vereinbart werden.
Weitere Informationen zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
4. Kredite
Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern Kredite, um laufende Kosten zu decken oder die Liquidität zu sichern. Der Vorteil: Im Rahmen der KfW-Corona-Hilfe übernimmt die KfW deutlich mehr Risiko bei kleinen und mittleren Unternehmen, teilweise bis zu 100 Prozent. Bei den meisten Krediten ist eine Laufzeit von 10 Jahren angesetzt, eine Tilgung ist aktuell erst ab dem dritten Jahr vorgesehen. Der Nachteil: Als Kredit muss die Summe vollständig und inklusive Zinsen zurückgezahlt werden. So werden zwar bei den meisten der Corona-Kredite in den ersten beiden Jahren keine Tilgungsraten fällig, wohl aber die Zinszahlungen. Die Kredite werden über die Hausbank oder Sparkasse beantragt.
Der maximale Kreditbetrag beträgt hier bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. So können Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern maximal 500.000 Euro erhalten, Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern maximal 800.000 Euro.
Hinweis: Eine Alternative kann der ERP-Gründerkredit-Startgeld sein. Mit diesem Kredit erhalten Sie bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel – mit bis zu 80 Prozent Risikoübernahme durch die KfW.
Weitere Informationen zur KfW-Corona-Hilfe
Weitere Förderungen
Unter dem Stichwort Corona-Hilfe finden Unternehmen in der Förderdatenbank des Bundes einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern Kredite, um laufende Kosten zu decken oder die Liquidität zu sichern. Der Vorteil: Im Rahmen der KfW-Corona-Hilfe übernimmt die KfW deutlich mehr Risiko bei kleinen und mittleren Unternehmen, teilweise bis zu 100 Prozent. Bei den meisten Krediten ist eine Laufzeit von 10 Jahren angesetzt, eine Tilgung ist aktuell erst ab dem dritten Jahr vorgesehen. Der Nachteil: Als Kredit muss die Summe vollständig und inklusive Zinsen zurückgezahlt werden. So werden zwar bei den meisten der Corona-Kredite in den ersten beiden Jahren keine Tilgungsraten fällig, wohl aber die Zinszahlungen. Die Kredite werden über die Hausbank oder Sparkasse beantragt.
- KfW-Schnellkredit 2020
Der maximale Kreditbetrag beträgt hier bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. So können Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern maximal 500.000 Euro erhalten, Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern maximal 800.000 Euro.
- KfW-Unternehmerkredit
- ERP-Gründerkredit Universell
Hinweis: Eine Alternative kann der ERP-Gründerkredit-Startgeld sein. Mit diesem Kredit erhalten Sie bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel – mit bis zu 80 Prozent Risikoübernahme durch die KfW.
Weitere Informationen zur KfW-Corona-Hilfe
Weitere Förderungen
Unter dem Stichwort Corona-Hilfe finden Unternehmen in der Förderdatenbank des Bundes einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
5. Kurzarbeitergeld
Haben Sie nicht genug Aufträge für Ihre Mitarbeiter? Um niemand kurzfristig entlassen zu müssen, Entgeltausfälle aber trotzdem ausgleichen zu können, gibt es das Kurzarbeitergeld, das Ihre Mitarbeiter über einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten beziehen können. So erhalten Sie bei verkürzter Arbeitszeit 60 bzw. 67 Prozent des ausgefallen Nettolohns über die Arbeitsagentur. Voraussetzung: mehr als zehn Prozent Entgeltausfall für mindestens zehn Prozent der beschäftigten Arbeitnehmer.
Hinweis: Auch Auszubildende, befristet Beschäftigte und Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
Wo müssen Sie das Kurzarbeitergeld beantragen?
Als Arbeitgeber können Sie das Kurzarbeitergeld bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld während der Corona-Krise.
Haben Sie nicht genug Aufträge für Ihre Mitarbeiter? Um niemand kurzfristig entlassen zu müssen, Entgeltausfälle aber trotzdem ausgleichen zu können, gibt es das Kurzarbeitergeld, das Ihre Mitarbeiter über einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten beziehen können. So erhalten Sie bei verkürzter Arbeitszeit 60 bzw. 67 Prozent des ausgefallen Nettolohns über die Arbeitsagentur. Voraussetzung: mehr als zehn Prozent Entgeltausfall für mindestens zehn Prozent der beschäftigten Arbeitnehmer.
Hinweis: Auch Auszubildende, befristet Beschäftigte und Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
Wo müssen Sie das Kurzarbeitergeld beantragen?
Als Arbeitgeber können Sie das Kurzarbeitergeld bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld während der Corona-Krise.
6. Beratungsförderung für Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona betroffene kleine und mittlere Unternehmen einschließlich FreiberuflerInnen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Gefördert werden Unternehmensberatungen, die von freiberuflichen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden. Zu den Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten sowie die Auslagen des Beraters.
Wo können Sie die Beratungsförderung beantragen?
Die Beantragung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Zuschuss wird nach Bewilligung direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Damit entfällt die Vorfinanzierung durch das antragstellende Unternehmen. Als Ergebnis der Beratung müssen im Beratungsbericht die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise auf das antragstellende Unternehmen und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vom Beratungsunternehmen nachvollziehbar dargestellt werden.
Weitere Informationen zum Beratungszuschuss des BAFA und Leitlinien zur Anmeldung.
Haben Sie bereits Hilfen beantragt? Oder andere Maßnahmen getroffen? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren!
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona betroffene kleine und mittlere Unternehmen einschließlich FreiberuflerInnen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Gefördert werden Unternehmensberatungen, die von freiberuflichen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden. Zu den Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten sowie die Auslagen des Beraters.
Wo können Sie die Beratungsförderung beantragen?
Die Beantragung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Zuschuss wird nach Bewilligung direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Damit entfällt die Vorfinanzierung durch das antragstellende Unternehmen. Als Ergebnis der Beratung müssen im Beratungsbericht die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise auf das antragstellende Unternehmen und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vom Beratungsunternehmen nachvollziehbar dargestellt werden.
Weitere Informationen zum Beratungszuschuss des BAFA und Leitlinien zur Anmeldung.
Haben Sie bereits Hilfen beantragt? Oder andere Maßnahmen getroffen? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren!
50 Milliarden Euro schwer ist das von der Bundesregierung beschlossene Soforthilfe-Paket, mit dem Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche mit Zuschüssen unterstützt werden, die sie nicht zurückzahlen müssen.
Rahmenbedingungen des Bundes
- Der Zuschuss soll als Liquiditätshilfe für drei Monate dienen.
Als Ergänzung erhalten Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden.Wo kann man die Soforthilfe beantragen?
Die vom Bund gestellten Rahmenbedingungen wurden mittlerweile von den einzelnen Bundesländern ausgearbeitet und unterscheiden sich teils in den Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss, teils in Staffelungen und Größen geförderter Unternehmen deutlich voneinander. Die Anträge für die Soforthilfe müssen bei der zuständigen Investitionsbank gestellt werden.
Eine Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Bundesländern finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.